Mit dem Schulbeginn ab Montag in Wien, Niederösterreich sowie dem Burgenland und dann eine Woche später in den sechs anderen Bundesländern gehen Schüler, Eltern, Lehrer und Direktoren in das nunmehr bereits dritte von der Corona-Pandemie beeinträchtigte Schuljahr. Was steht ihnen bevor? Ein Überblick.
Was gilt zum Beginn des Schuljahres 2021/22?
Die Schule beginnt mit einer "Sicherheitsphase", die auf drei Wochen angesetzt ist. In diesen drei Wochen werden die Schüler dreimal wöchentlich in der Früh in den Klassen Corona-Tests unterzogen. Wien bildet eine Ausnahme, da dort zweimal wöchentlich die verlässlicheren PCR-Tests durchgeführt werden.
Generell hat Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) angeordnet, dass nun zumindest einmal wöchentlich ein PCR-Test - außerhalb Wiens in Form eines "Alles spült"-Tests - durchgeführt werden muss. Im vergangenen Schuljahr haben noch drei Antigentests ("Nasenbohrtests") gereicht.
Die Ergebnisse werden in einem "Ninja-Pass" eingetragen und berechtigen auch zum Eintritt in andere Einrichtungen. Diese Tests müssen in der dreiwöchigen Sicherheitsphase auch von geimpften Schülern durchgeführt werden, danach bleiben sie den Geimpften erspart. Erlaubt werden vom Bildungsministerium auch Ergebnisse von zugelassenen Tests, die in die Schule mitgebracht werden, aber keine Selbsttests, die zuhause gemacht wurden. Corona-Tests für das Kind können verweigert werden. Allerdings kann das Kind dann nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen.
Wie geht es nach der Sicherheitsphase weiter?
Genau kann das noch nicht gesagt werden, weil dies auch von der Entwicklung der Infektionszahlen abhängt. Erklärtes Ziel von Minister Faßmann ist, dass es möglichst durchgehend Präsenzunterricht und nicht wieder wochenlangen Heimunterricht und Schichtbetrieb in geteilten Klassen wie im vergangenen Schuljahr gibt.
Fest steht, dass es drei Risikostufen geben wird. Diese basieren auf den Empfehlungen der Corona-Kommission, die wöchentlich für jeden Bezirk und jedes Bundesland eine risikoadjustierte 7-Tage-Inzidenz veröffentlicht. Dabei wird nicht nur die Anzahl der Fälle pro 100.000 Bewohner herangezogen. Berücksichtigt werden unter anderem auch die Anzahl der durchgeführten Tests und die Aufklärungsrate.
Bei einer Inzidenz in einem Bundesland unter 100 gilt Risikostufe eins (geringes Risiko). Bei einem Wert zwischen 101 und 200 besteht mittleres Risiko. Bei einem Wert über 200 herrscht hohes Risiko. An diese Stufen sind Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in den Schulen geknüpft.
Wo müssen Masken getragen werden?
In der dreiwöchigen Sicherheitsphase werden die Masken außerhalb der Klassenräume getragen. Diese Regel gilt auch für die Risikostufe zwei. In der Risikostufe drei tragen Oberstufenschüler die Maske jedoch auch im Unterricht. Diese Regelung gilt parallel für Lehrkräfte. In Risikostufe eins gibt es keine Maskenpflicht.
Gibt es eine Impfpflicht für Lehrer?
Nein. Das Bildungsministerium verweist einerseits darauf, dass ein großer Teil der Pädagogen - schätzungsweise rund 75 Prozent - ohnehin bereits geimpft ist. Bildungsminister Heinz Faßmann hat andererseits auch argumentiert, dass eine Impfpflicht nur generell für öffentlich Bedienstete gelten solle. Davon ist in der türks-grünen Bundesregierung aber keine Rede. Alle Lehrer müssen ab Risikostufe zwei Masken am Gang tragen, ab Risikostufe drei auch Masken im Unterricht.
Was soll noch zum Schutz unternommen werden?
Bildungs- und Gesundheitsministerium raten, dass sich nicht nur Schüler ab zwölf Jahren gegen Covid-19 impfen lassen, sondern vor allem auch ihre Eltern und Angehörigen. An größeren Schulstandorten werden Impfbusse die Möglichkeit bieten, sich in der Schule selbst impfen zu lassen.
Außerdem wurde ein Frühwarnsystem eingerichtet. Es werden die Abwässer in 116 Regionen Österreichs getestet, um aufgrund der Proben schon vorzeitig herauszufinden, wo es eine erhöhte Anzahl infizierter Personen gibt. Dadurch können dann in einzelnen Regionen strengere Maßnahmen ergriffen werden. Zusätzlich wird die "Gurgelstudie" in neuer Form fortgesetzt. 86.000 Schüler machen unabhängig von der Risikostufe einmal in der Woche PCR-Tests.
Was passiert bei einem positiven Corona-Test?
Das Gesundheitsministerium rät zur Absonderung, wenn ein Kind oder ein Lehrer positiv getestet wird. Geimpfte Schüler gelten nicht als K1-Person, sondern als K2-Person und können weiter in die Schule gehen. Bei ungeimpften Kindern gelten strengere Regeln: Es wird dabei auch differenziert, ob das Kind noch in die Volksschule geht oder älter ist.
Der Direktor muss jedenfalls die Gesundheitsbehörde informieren. Die Schulen sind angehalten, die Kontaktnachverfolgung mit Sitzplänen, Stundenplänen und Klassenlisten zu unterstützen. Die Behörden sollen letztlich über das weitere Vorgehen entscheiden. Gerade das war im Herbst des Vorjahres ein Problem, weil die Behörden mit der Nachverfolgung von Kontakten nicht nachkamen. Direktoren wurden teils bei Entscheidungen von Gesundheitsbehörden im Stich gelassen, weil sie trotz der vorgeschriebenen Information über Verdachtsfälle oft stundenlang oder tagelang keine Anweisung erhalten haben. Sie mussten selbst über das weitere Vorgehen entscheiden.
Wie steht es um die Schulabmeldungen?
Während der Pandemie ist die Zahl der Schulabmeldungen gestiegen. Laut derzeitigem, nicht endgültigem Stand sind die Spitzenreiter laut Ö1-"Morgenjournal" heuer Niederösterreich mit 1.400 Abmeldungen und die Steiermark und Oberösterreich mit mehr als 1.000 Abmeldungen.
Das Bildungsministerium will die Regeln für häuslichen Unterricht verschärfen: Zusätzlich zur Externistenprüfung am Jahresende soll künftig nach dem ersten Semester der Lernstand der Kinder erhoben werden. Außerdem sollen den Eltern in Gesprächen die Konsequenzen der Abmeldung verdeutlicht werden.