Der Rechnungshof kritisiert die Corona-Politik von Bund und Ländern als chaotisch und unübersichtlich. Vor allem in der Anfangszeit der Pandemie habe wenig Koordination zwischen den Körperschaften stattgefunden. So sei es für den Bund nicht ersichtlich gewesen, aus welchen Quellen die Länder ihre Daten erhoben haben. Ein Überblick über die vorhandene Schutzausrüstung habe gefehlt. Das geht aus dem der APA vorliegenden Rohbericht hervor. Offizielle Stellungnahmen zu den Kritikpunkten wurden dabei noch nicht miteinbezogen.
Deutliche Kritik übt der Rechnungshof an der Zahlenvielfalt zu Covid-Indikatoren, die an die Öffentlichkeit gingen. Gesundheitsministerium, Innenministerium und die Länder veröffentlichten auf ihren Dashboards oder Websites täglich "in unterschiedlichen Formaten zu unterschiedlichen Zeitpunkten Daten mit unterschiedlichen Auswertungszeitpunkten und unterschiedlichem Detailgrad, die sich mitunter auch in ihrer Definition unterschieden", schreiben die Kontrolleure. Das habe das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden und die Richtigkeit der Daten beeinträchtigt und der Akzeptanz der Pandemiemaßnahmen geschadet.
Erhebungen zu Folgeschäden fehlen
Es haben sowohl im Krankenanstaltenrecht als auch im Allgemeinen Sozialversicherungsrecht im Wesentlichen geeignete Regelungen für den Krisen- und Katastrophenfall gefehlt. Auch die Gesundheitsplanung enthielt keine Vorkehrungen. "Es war zu Beginn der Pandemie unklar, wer für Maßnahmen zur Anpassung des Gesundheitssystems im Pandemiefall zuständig war." Laut Rechnungshof wurde im Sommer 2020 verabsäumt, die regionalen Gesundheitsbehörden für das Contact Tracing mit genügend Personal auszustatten.
Kritik wurde auch an den fehlenden Erhebungen zu Folgeschäden durch aufgeschobene Operationen und reduzierte Arztkontakte geübt. "Kritisch zu beurteilen war auch, dass kein Konzept für eine begleitende Erforschung von Langzeitfolgen durch eine Covid-19-Erkrankung, Folgeschäden durch eingeschränkte Leistungen während der Pandemie oder für einen veränderten Bedarf der Bevölkerung, etwa aufgrund verschobener Operationen, bestand."
Das Epidemiologische Meldesystem (EMS), ein elektronisches Register zur Eintragung von Infektionskrankheiten, war bereits seit 2009 etabliert und taugte grundsätzlich auch zur Einmeldung von Ansteckungsfällen. Das Gesundheitsministerium habe es allerdings nicht geschafft, die Funktionen des EMS für eine kontinuierliche Überwachung der Covid-Fälle weiterzuentwickeln, so der Rechnungshof. Es gelinge nicht, im EMS zu erfassen, wie sich der gesundheitliche Zustand eines Infizierten samt etwaiger Hospitalisierung und Genesung im Zeitverlauf entfaltet, zumal keine Schnittstellen zu den IT-Systemen der Krankenanstalten bestehen. Vom Gesundheitsministerium hieß es dazu, dass das EMS ursprünglich auf 40.000 Fälle ausgelegt war, aktuell stehe man bei 13 Millionen Eintragungen, da auch Testungen und Kontaktpersonen eingetragen werden. Während der Pandemie habe sich gezeigt, dass die Möglichkeiten der Erhebung und Verschneidung von Daten zu Steuerungs- und Forschungszwecken beschränkt seien. An Lösungsvorschlägen werde intensiv gearbeitet.
"Die Länder setzten das bundesweit einheitliche Epidemiegesetz durch unterschiedliche Arbeitsabläufe und IT-Instrumente um", so die Prüfer. Die Länder legten teilweise die Vorgaben aus dem Ministerium unterschiedlich aus. "Das erschwerte die Interpretation der resultierenden Daten."