Die bereits am Wochenende von der der Regierung angekündigte Anpassung der Pensionen für das Jahr 2022 ist am Mittwoch im Ministerrat beschlossen worden. Die türkis-grüne Regierung hatte sich darauf verständigt, dass Bruttopensionen bis 1.000 Euro mit 1. Jänner 2022 um drei Prozent erhöht werden. Für Pensionen von 1.000 bis 1.300 Euro kommt eine Einschleifregelung, darüber gilt der gesetzliche Anpassungswert von 1,8 Prozent. (Inflation von August 2020 bis Juli 2021). Mit der Erhöhung werden insgesamt 1,1 Milliarden Euro aus dem Budget bereitgestellt.

Während der SPÖ-Pensionistenverband seine Forderung nach einer kräftigeren Erhöhung wiederholte, da derzeit die Kosten speziell für Energie massiv steigen würden und die von der Regierung beschlossene Erhöhung daher unzureichend sei, hatte die erneute Abkehr von der gesetzlich vorgesehenen Systematik dazu geführt, dass der Leiter der Alterssicherungskommission, Walter Pöltner, aus Protest seinen Rücktritt aus diesem Amt angekündigt hat.

Durch die soziale Staffelung werde einerseits das Versicherungsprinzip ausgehöhlt, andererseits sei diese Form der Armutsbekämpfung nicht treffsicher, da es auch Bezieher kleiner Pensionen gäbe, die nicht arm seien, argumentierte Pöltner bereits im Vorfeld des Beschlusses. Am Mittwoch traf sich Pöltner nun mit Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Ergebnis: Pöltner bleibt längstens bis Jahresende noch Kommissionsvorsitzender. Gespräche für die Nachbesetzung sollen in den kommenden Wochen geführt werden, hieß es aus dem Ressort.