Mit 1. November tritt die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft. Das verkündete Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Mittwoch nach dem Ministerrat. Kann am jeweiligen Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden, braucht es künftig einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist: All jene ohne 3G-Nachweis müssen bis dahin durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

  • Wer muss künftig den Nachweis erbringen?

Verpflichtend ist der 3G-Nachweis für all jene Menschen, die in ihrem Arbeitsalltag mit anderen Menschen in Kontakt kommen - etwa im Büro oder in der Kantine. Ausgenommen sind nur berufliche Tätigkeiten, wo dies weitgehend ausgeschlossen werden kann: Nicht betroffen sind beispielsweise Lkw-Fahrer. Explizit gilt die 3G-Regel hingegen auch für Spitzensportler.

  • Wer kontrolliert den 3G-Nachweis?

Für die Einhaltung der Maßnahme sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer verantwortlich. Für die Kontrollen sind in erster Linie aber die jeweiligen Arbeitgeber zuständig. Die Kontrollen sollen stichprobenartig erfolgen, sagte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP). Bei Zuwiderhandeln drohen Verwaltungsstrafen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz: für Arbeitnehmer bis zu 500 Euro, für Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro.

  • Was ist die Grundlage für die Regel?

Geregelt werden die Beschränkungen in der 3. Corona-Maßnahmenverordnung, die in den kommenden Tagen vom Gesundheitsminister erlassen wird. Voraussichtlich ist es am Freitag oder Samstag soweit - nämlich nach dem dafür notwendigen Beschluss des grundlegenden Gesetzes im Bundesrat am Donnerstag.

Die SPÖ wollte dies zunächst verzögern, hat ihre Blockadedrohung aber zurückgezogen, weil ihr Wunsch erfüllt wurde, dass betriebliche Tests auch nach Ende Oktober gratis bleiben.

  • Was bedeutet das für die Maskenpflicht?

Arbeitnehmer sind ab 1. November durch Erbringung eines 3G-Nachweises von der Maskenpflicht entbunden. Damit müssen etwa Angestellte in Supermärkten keine Maske mehr tragen. Weiterhin verpflichtend ist die FFP2-Maske, zusätzlich zum 3G-Nachweis, für Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie in Spitälern. Gleiches gilt auch für Besucher in diesen Einrichtungen.

Für Kunden bleibt die FFP2-Maskenpflicht an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse wie Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln aufrecht. In sonstigen Kundenbereichen wie dem Einzelhandel muss entweder ein 3G-Nachweis erbracht oder eine FFP2-Maske getragen werden.

Weiterhin keine Maskenpflicht gilt in bisher bekannten 3G-Bereichen wie der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben, Theatern oder bei Friseuren und Veranstaltungen - in Wien gelten teilweise strengere Regeln.

  • Welche Wirkung erhofft sich die Bundesregierung?

Einerseits sollen mit dem 3G-Nachweis die steigenden Corona-Zahlen eingedämmt werden. Mückstein sprach von einem weiteren "Schutznetz gegen das Coronavirus". Andererseits soll der Nachweis zu einer höheren Impfquote beitragen. Mückstein hofft, mit Blick auf die Erfahrungen anderer Länder wie Italien oder Slowenien, dass auch hierzulande die Durchimpfungsrate steigt.

Auch betonte Mückstein, es gehe bei 3G am Arbeitsplatz um "Fairness": Viele der bisherigen Beschränkungen hätten vor allem den Freizeitbereich betroffen. Es sei nun an der Zeit, auch im Arbeitssektor die 3G-Regelung umzusetzen.

  • Welche Regeln bringt die Verordnung noch?

Ebenfalls fixiert werden mit der Maßnahmenverordnung die Regeln für den Wintertourismus, die von der Regierung am 20. September präsentiert wurden. Ab 15. November ist bei der Benutzung von Seilbahnbetrieben ein 3G-Nachweis zu erbringen, für Gäste von Après-Ski-Betrieben gelten Regeln analog zur Nachtgastronomie.(apa/dab)