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Monatelanger Ping-Pong verzögert Corona-Bonus

Von Karl Ettinger

Politik

Die Auszahlung an Spitals- und Pflegekräfte soll jetzt aber mit dem Dezembergehalt erfolgen.


Zuerst wurden ihre Leistungen unmittelbar im ersten Corona-Lockdown im März 2020 beklatscht, dann passierte lange nichts. Im Frühsommer diesen Jahres hat dann die türkis-grüne Koalition vor allem über Druck der Gewerkschaften und der SPÖ in Parlament einen Bonus von 500 Euro für Ärzte, Spitals- und Pflegekräfte, die direkt Corona-Erkrankte betreut haben, beschlossen.

Rund eineinhalb Jahre nach Ausbruch der Pandemie in Österreich warten Betroffene immer noch auf die Bonuszahlungen. Die Stadt Wien hat diese mit dem Dezembergehalt zugesagt, andere Bundesländer haben das ebenfalls in Aussicht gestellt.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) gibt jetzt Einblick, warum sich die Bonuszahlungen auch nach dem Beschluss im Nationalrat noch vor der Sommerpause des Hohen Hauses weiter monatelang verzögert haben. Den Bundesländern wurde demnach am 9. Juli dieses Jahres ein "Erstentwurf" für die Regelung der Bonuszahlungen an Mediziner, Spitals- und Pflegekräfte übermittelt, wie aus einer aktuellen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FPÖ an den Gesundheits- und Sozialminister hervorgeht. Die mit den Ländern und auch mit dem Finanzminsterium akkordierte "Letztfassung" wurde demnach am 1. Oktober 2021 übermittelt.

Angesichts der langen Verzögerung der Auszahlungen verwies der Ressortchef darauf, dass unterschiedliche Bereiche umfasst seien: Krankenanstalten, Einrichtungen der Rehabilitation und Betreuungs- und Pflegedienstleistungen. Inzwischen drängt die Zeit für die Auszahlung, denn der Zweckzuschuss des Bundes ist für die Zeit von 1. Juni bis 31. Dezember 2021 begrenzt. In dieser Zeitspanne muss nach den Vorgaben des Bundes die Auszahlung erfolgen. Den Ländern bleibt somit nur mehr gut ein Monat für die Überweisungen, weswegen die Zusagen für das Dezembergehalt erfolgt sind.

Im Durchschnitt 500 Euro Bonus

Der Kostenersatz des Bundes ist mit durchschnittlich 500 Euro pro betroffenem Bediensteten begrenzt, wird vom Gesundheitsminister klargestellt. Anspruch haben nur jene Bediensteten, die mindenstens sechs Monate bei jener Gesellschaft, die den Bonus zahlt, beschäftigt waren, beispielsweise bei einer Krankenhausgesellschaft eines Bundeslandes. Zweite Voraussetzung und Einschränkung ist, dass diese Beschäftigten mindestens drei Monate lange persönlichen und pysischen Kontakt mit Corona-Patienten gehabt haben, wird in der Antwort Mücksteins erläutert.

Das könne auch bei Reinigungskräften der Fall sein. "Sind die Reinigungskräfte im stationären Dienst oder in Ambulanzen tätig, gebührt diesen der Bonus", wird weiter erläutert.