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Freistellung für schwangere Lehrerinnen verlängert

Von Karl Ettinger

Politik

Ein neuer Erlass des Bildungsministers legt auch die Sonderregelung für Corona-Risikopatienten im Schulbereich fest.


Es hat einige Zeit gedauert, aber seit dem späten Freitagnachmittag liegt der Erlass von Bildungsminister Martin Polaschek für Lehrkräfte, die Risikopatienten sind und für schwangere Bundeslehrerinnen vor. Die Freistellung für schwangere Lehrerinnen wird damit bis 14. Jänner kommenden Jahres verlängert, für Risikopatienten bis Ende dieses Jahres.

Die Vorsitzende der FSG-Fraktion in der Gewerkschaft der AHS-Lehrkräfte, Patricia Gsenger, ist erleichtert, dass es damit eine Anschlusslösung gibt. "Ich freue mich, dass unsere nachdrückliche Forderung betreffend Verlängerung der Distance-Learning-Möglichkeit für schwangere Lehrerinnen erfolgreich umgesetzt wurde", meinte sie gegenüber der "Wiener Zeitung."

In den Schulen wird, wie am Freitag berichtet, die sogenannte Sicherheitsphase vom Ende des allgemeinen Lockdowns bis zum 14. Jänner 2022 verlängert. Damit wird auch die Pflicht zum Tragen von FFP2-Schutzmasken im Unterricht bis zu diesem Termin ausgeweitet. Schwangere sind allerdings vom Tragen der FFP2-Masken ausgenommen.

Einsatz für Schwangere im Heimunterricht

Deshalb werden schwangere Lehrerinnen in den Bundesschulen, das sind höhere Schulen, von der Präsenzpflicht in den Schulen ausgenommen. Diese Freistellung von der Anwesenheit in den Schulen beinhalte "allenfalls Einsatz im Distance Learning", heißt es wörtlich im Erlass des Bildungsressorts.

Verlängert wird außerdem die Sonderregelung für Risikopatienten unter den Pädagogen, wenn sie ein ärztliches Attest vorlegen. Das ist etwa der Fall, wenn eine Person aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, wie ausdrücklich im Erlass angeführt wird.