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Bereits 10.000 Stellungnahmen zu Impfpflichtgesetz

Politik

Hohes Interesse im Begutachtungsverfahren, der Großteil stammt von Privatpersonen.


Es ist eine Flut an Stellungnahmen, die derzeit im Begutachtungsverfahren zum Covid-19-Impfpflichtgesetz einlangt. Seit 9. Dezember ist es möglich, eine solche abzugeben, mit Stand Mittwochnachmittag waren bereits 10.000 auf der Homepage des Parlaments abrufbar. Mit weiteren Tausenden ist zu rechnen: Waren es am ersten Tag noch sechs Stellungnahmen, kamen bereits am darauffolgenden Tag 2.534 dazu.

Nahezu alle Kommentare stammen bisher von Privatpersonen. Sie sprechen sich ganz überwiegend gegen die Impfpflicht aus. Von Institutionen gibt es bisher hingegen noch kaum Stellungnahmen. Die Begutachtungsfrist für das Gesetz endet jedoch auch erst am 10. Jänner.

Die Impfpflicht stößt in den Stellungnahmen weitgehend auf Ablehnung. Diese wird manchmal nur knapp untermauert ("Die Impfpflicht ist verfassungswidrig und nicht verhältnismäßig."). Oft finden sich aber lange Kommentare, die Rechtsvorschriften und Gerichtsurteile zitieren. Vielfach werden Impfschäden und fehlende Langzeitstudien zu den Impfstoffen ins Treffen gebracht. Manchmal wurden dazu dann auch zusätzliche Dokumente hochgeladen.

Hinweis auf "Nürnberger Kodex

Beschimpfungen finden sich vergleichsweise selten ("Wie kann man nur so dumm und böse zugleich sein"), immer wieder wird den Nationalratsabgeordneten auch Gesundheit und "viel Weisheit bei der schwierigen Entscheidung" gewünscht. In vielen Stellungnahmen findet sich zudem der Hinweis auf den "Nürnberger Kodex". Dieser wurde im Zuge des 1946 gestarteten Nürnberger Ärzteprozesses erstellt, bei dem mehrere Mediziner vor Gericht standen, weil sie während der Nazidiktatur Experimente an KZ-Häftlingen durchgeführt hatten.

Der Kodex als ethische Richtlinie besagt, dass jede Versuchsperson bei einem medizinischem Experiment diesem zustimmen muss. In Stellungnahmen wird die Impfpflicht als Verstoß gegen diesen Grundsatz gewertet.

Diesen Vergleich hält Andres Frewer, Medizinethiker an der Uni Erlangen, gegenüber dem "Bayrischen Rundfunk" für "irreführend und deplatziert". Die Corona-Impfungen würden auf sorgfältige wissenschaftliche Untersuchungen zurückgehen. Von einem Massenexperiment durch die Impfpflicht könne nicht gesprochen werden.

Eine Stellungnahme als Privatperson hat auch Martin Sprenger, Arzt, Gesundheitswissenschaftler und Leiter des Universitätslehrgangs Public Health an der MedUni Graz, eingebracht. Er schreibt, dass eine Impfpflicht zum Schutz der öffentlichen Gesundheit nur gerechtfertigt sei, wenn alle gelinderen Maßnahmen ausgeschöpft wurden. Das sieht Sprenger nicht gegeben, da es an proaktiven Zugängen und niederschwelligen Angeboten und vertrauensbildenden Maßnahmen gefehlt habe.

"Belege und Daten fehlen"

Dem Wissenschaftler zufolge fehlen im Gesetzesentwurf spezifische Ziele, wissenschaftliche Belege und valide Daten als Begründung für die Notwendigkeit der Impfpflicht. Auch stelle sich die Frage, "ob eine Impfpflicht am Ende des Winters generell eine wissensbasierte und epidemiologisch sinnvolle Entscheidung ist".

In einigen Stellungnahmen werden hingegen Vorschläge etwa dazu gemacht, wie das durch die Strafen eingenommene Geld verteilt werden könnte. So heißt es etwa, dass das Krankenhauspersonal das Geld steuerfrei als Prämie erhalten soll. Ein anderer Vorschlag geht dahin, auch Ersatzfreiheitsstrafe bei der Impfpflicht vorzusehen, damit mittellose Menschen nicht von der Pflicht ausgeschlossen würden.

Die nächsten Wochen wird die Flut an Stellungnahmen wohl anhalten. Nach der Begutachtungsfrist am 10. Jänner soll die Impfpflicht mit Anfang Februar in Kraft treten. Erste Strafen bei Verstößen sollen ab dem ersten Impfstichtag am 15. März verhängt werden können. (bs/dab)