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Gemeinden müssen für Steuerreform bluten

Von Karl Ettinger

Politik

2025 verlieren die Kommunen wegen der Entlastung bei der Ökosteuerreform knapp 600 Millionen Euro an Einnahmen.


Die im neuen Jahr fix vorgesehene Entlastung der Österreicher durch die Ökosteuerreform der türkis-grünen Bundesregierung wird die mehr als 2.000 Gemeinden finanziell einiges kosten. Schon im kommenden Jahr kommen auf die Gemeinden durch die Steuerreform Einbußen zu, weil sie gemäß Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden Anteile an den - reduzierten - Steuereinnahmen verlieren.

Für 2022 sind das in Summe 110 Millionen Euro, die die Kommunen weniger erhalten werden. Die "Verluste" durch geringere Steuereinnahmen erhöhen sich bis 2025 auf 577 Millionen Euro. Diese Zahlen nennt Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) in der aktuellen Antwort auf eine Anfrage der SPÖ-Bundesräte.

Senkung der Tarifstufen kostet am meisten

Der größte Teil dieser geringeren Steuereinnahmen resultiert aus der von ÖVP und Grünen im Ministerrat vor Weihnachten bereits beschlossenen Senkung der Tarifstufen bei den Lohn- und Einkommensteuern, von bisher 35 auf 30 Prozent und von 42 auf 40 Prozent. Dadurch verlieren die Gemeinden im Jahr 2025 laut der Aufstellung des Finanzministers 332 Millionen Euro. Die Senkung der Körperschaftssteuer machen sich mit einem Minus von 85 Millionen Euro bemerkbar. Durch sonstige Maßnahmen büßen die Kommunen insgesamt 161 Millionen Euro ein.

Dabei hat der Bund den Gemeinden erspart, dass sie noch mehr finanziell bluten müssen. Denn im Ökosteuerpaket der Bundesregierung ist nun auch eine Entlastung für jene mit niedrigeren Einkommen in Form einer Gutschrift ("Negativsteuer") vorgesehen. Die geringeren staatlichen Einnahmen durch diese Maßnahme würden aber für Länder und Gemeinden "neutralisiert", lässt der Finanzminister wissen, die Kommunen verlieren damit nicht noch mehr Mittel. Der Bund ersetzt Bundesländern und Gemeinden den Steuerausfall, der durch die Entlastung der niedrigen Einkommen erwartet wird.

CO2-Preis bleibt eine Bundesabgabe

Neu eingeführt wird ein CO2-Preis, mit dem Umwelt- und Klimasünden künftig zusätzlich belastet werden. Von diesen Mehreinnahmen erhalten die Kommunen aber keinen Anteil, weil die CO2-Bepreisung ausschließlich als Bundesabgabe konzipiert sei, wie Brunner erläutert. Der Grund dafür ist, dass es im Gegenzug auch zu Entlastungen durch den regional unterschiedlich hohen Ökobonus kommt.

Die dafür notwendigen Mittel bringt allein der Bund auf. Der Rechnungshofs hat sogar festgestellt, dass der Ökobonus, mit dem es für Pendlerinnen und Pendler nicht zuletzt einen Ausgleich für höhere Treibstoffpreise geben soll, zumindest in der Startphase der Ökosteuerreform höher sein wird als die Einnahmen durch die CO2-Bepreisung.

Eine Neuregelung der Aufteilung der Steuereinnahmen im Zuge des Finanzausgleichs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, die mit Ende 2021 fällig geworden wäre, wurde vor allem wegen der vielen Unsicherheitsfaktoren durch die Pandemie und darauf folgende Wirtschaftskrise aufgeschoben. Geplant ist diese nunmehr mit Ende 2023, wobei die Verhandlungen dann aber bis zum Herbst des neuen Jahres 2022 abgeschlossen sein müssten.

Gemeinden erhielten allerdings auch Hilfspakete

Der Finanzminister verweist außerdem darauf, dass ÖVP und Grüne den Gemeinden, die finanziell durch die Pandemie seit März 2022 aufgrund des Wirtschaftseinbruchs ebenfalls zum Handkuss kommen, unter die Arme gegriffen wurde. Zu Beginn des Jahres 2021 wurde ein zweites Hilfspaket für die Gemeinden geschnürt. Damit wurde etwa der Strukturfonds um 100 Millionen Euro aufgestockt. Die Steuerertragsanteile der Kommunen wurden in einer Zwischenabrechnung mit März 2021 um 400 Millionen Euro erhöht und darüber hinaus ein Sondervorschuss gewährt.

Den Gemeinden und Ländern kommt außerdem auch die vor Weihnachten vereinbarte Zahlung des Bundes für die Spitäler in Höhe von 750 Millionen Euro für die Jahre 2020 und 2021 zugute. Damit wird Ländern und Gemeinden, die vielfach über eigene Gesellschaften Träger von Krankenhäusern sind, der höhere Aufwand für die Behandlung der Tausenden Covid-19-Erkrankten abgegolten.