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Feilschen um Kontrollpflicht im Handel

Von Karl Ettinger

Politik

Freitagabend gab es noch keine Details zur Verschärfung in Geschäften, Handel verlangt praktikable Lösung.


Geschäftsinhaber und Handelsunternehmen müssen bereits ab dem kommenden Dienstag verpflichtend selbst die 2G-Kontrollen vornehmen. Wie diese Vorschrift konkret anzuwenden ist, löste den ganzen Freitag über allerdings Rätselraten aus. Denn diese am Dreikönigstag im Rahmen des wegen der Omikronwelle von der türkis-grünen Bundesregierung präsentierten Maßnahmenpakets führte zunächst lediglich zu Diskussionen. Obwohl der gesamtstaatliche Krisenstab (Gecko) schon tagelang über die strengeren Maßnahmen beraten hatte, konnte das von Wolfgang Mückstein (Grüne) geführte Gesundheitsressort der "Wiener Zeitung" vorerst keine Details zur Kontrollpflicht im Handel nennen.

Am frühen Freitagabend wurde dann mitgeteilt, grundsätzlich seien die Kunden zur Einhaltung aller gültigen Maßnahmen verpflichtet. "Die Betreiber- und Betreiberinnen haben darüber hinaus Sorgfalt für die Einhaltung der Maßnahmen zu tragen", wurde im Büro des Gesundheitsministers betont: "Zudem sind die Gesundheitsbehörden und die Polizei zur Durchführung von Kontrollen befugt."

Dabei gilt die 2G-Regel im Handel bereits seit dem Ende des allgemeinen Lockdowns Mitte Dezember, also seit fast einem Monat. Neu ist nun die Kontrollpflicht für den Handel ab 11. Jänner.

Kontrolle spätestens beim Bezahlen

Aber auch da sieht das Maßnahmenpaket der Bundesregierung einen Spielraum vor. Denn diese Kontrollen müssen nicht verpflichtend bereits bei den Eingängen zu den Geschäften durchgeführt werden, wurde bereits bei der Präsentation deutlich gemacht. Die Überprüfungen müssten an "Interaktionspunkten" stattfinden, das könne der Eingang sein, "spätestens beim Bezahlen", lautet die Vorgabe.

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Das würde aber bedeuten, dass Kunden, die sich zwar im Geschäft, etwa in einer Boutique umsehen, dann aber nichts kaufen, gar nicht kontrolliert werden, ob sie geimpft oder genesen sind, wenn die 2G-Kontrolle erst beim Bezahlen stattfindet. Antworten darauf konnte das Gesundheitsministerium trotz Anfrage am Donnerstag zunächst nicht liefern. Die entsprechende Verordnung wird erst ausgearbeitet. Geschäftsinhaber und Handelsunternehmen müssen sich damit darauf einstellen, dass sie erst relativ kurzfristig vor der Einführung der Kontrollpflicht für den Handel über die genauen Vorschriften informiert werden.

Von der Wirtschaftskammerspitze bis zu Handelsvertretern war man zumindest erleichtert, dass es zur Eindämmung der stark steigenden Zahl an Coronainfektionen mit der Omikronvariante keinen erneuten Lockdown für alle wie von 22. November bis Mitte Dezember gibt. Einhellig war allerdings sofort nach Bekanntwerden der 2G-Kontrollpflicht am Dreikönigstag die Forderung nach praktikablen Lösungen für die Geschäftsleute.

Handel fordert Lösung mit Bändchen

Man unterstütze den konsequenten Kampf gegen die Corona-Pandemie, "denn wir wollen keinen weiteren Lockdown für die österreichische Wirtschaft mehr erleben", betonte Rainer Trefelik, der Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich. Man trage die verbindlichen Kontrollen von 2-G-Nachweisen mit, diese müssten aber "maßvoll und praktikabel durchführbar" sein - und zwar in allen Geschäftsgrößen, von der kleinen Boutique bis zum Handelszentrum, verlangte er in einer Aussendung.

Es müsse daher unterschiedliche Lösungen geben. Als mögliche Variante sieht Trefelik auch eine "Bändchenlösung" wie in Teilen Deutschlands. Kunden würden mit einem Bändchen ausgestattet und müssten dann in einem Einkaufszentrum oder auch in einer Einkaufsstraße nicht mehr in jedem Geschäft einzeln überprüft werden. Sie erhalten nach der Überprüfung des 2G-Nachweises und der Identität ein Bändchen. Dieses könnte auch von Gemeinden oder Coronatestzentren ausgegeben werden, meinte Trefelik.

Der Obmann der Sparte Handel stellte eine noch weitergehende Möglichkeit zur Debatte. Man könne auch über eine "begrenzte Gültigkeit von beispielsweise einem Monat" diskutieren, meinte er. Damit würden allerdings die von der Bundesregierung angestrebte strengeren Kontrollen zur Bekämpfung der Omikronvariante weitgehend durchlöchert.

Nein zu zusätzlichem Personal

In die gleiche Kerbe schlug der Geschäftsführer des Handelsverbandes, Rainer Will. Er wurde aber noch deutlicher: "Flächendeckende Kontrollen an der Kassa ja, Eingangskontrollen nein", stellte er fest. Denn diese seien nicht für alle kleinen und mittelständischen Händler umsetzbar. Denn für 2G-Kontrollen bei den Eingängen müsse in vielen Fällen zusätzliches Personal eingestellt werden, da sei für viele Händler angesichts der coronabedingt ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage derzeit unmöglich, so Will. 

Die Bundesregierung hat bei Verstößen auch zeitlich begrenzte Betretungsverbote und Sperren von Geschäften angedroht. Entsprechende Verschärfungen soll es aber ebenso wie erhöhte Strafen zur Durchsetzung der Kontrollpflicht jedoch erst ab 3. Februar 2022 geben.

Eine weitere Verschärfung der Bundesregierung kommt, wie berichtet, ab kommendem Dienstag für alle zum Tragen. Auch im Freien müssen FFP2-Masken getragen werden, wenn ein Zwei-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann. Lockerungen gibt es hingegen bei den Quarantäneregeln, so können sich Infizierte bereits ab dem fünften Tag mit einem PCR-Test freitesten.