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Impfen ist keine Gentherapie

Von Petra Tempfer

Politik
Bei der Gentherapie werden Gene durch die Neuzusammensetzung von DNA-Sequenzen gezielt verändert.
© adobe.stock / Siarhei

Gleichzeitig mit der Impfpflicht soll eine Änderung des Gentechnikgesetzes kommen - Impfskeptiker schlagen Alarm.


"Nächster Regierungstrick der übelsten Sorte!" Sätze wie dieser werden zurzeit über die sozialen Medien wie Facebook oder Telegram fleißig geteilt. Für Impfpflichtskeptiker und -gegner wird damit Öl ins Feuer gegossen. Denn es geht weiter: "Still und leise versucht die Regierung, das Arzneimittelgesetz und insbesondere speziell den Teil des Gentechnikgesetzes so zu verändern, dass es nicht mehr gegen die Zwangspflicht spricht! Dies wäre die nötige rechtliche Voraussetzung, um die Zwangspflicht überhaupt einführen zu können! Nun versucht man das still und leise auch zu verändern, damit es konform ist."

Und auch der freiheitliche Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak meint: "Mit der geplanten Änderung des Gentechnikgesetzes fallen etliche Schutzbestimmungen für die Anwendung von Gentherapien. Es stellt sich die Frage, ob die aktuell verwendeten mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 nicht auch unter die bisherige Begriffsdefinition fallen und ob dies vielleicht den Anlass für die geplante Gesetzesänderung darstellt." Zu allem Überdruss stehen nun auch noch die Änderungen des Arzneimittel- und des Gentechnikgesetzes gemeinsam mit dem Covid-19-Impfpflichtgesetz am kommenden Montag, 17. Jänner, auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses des Nationalrats.

EU-Verordnung von 2014

Das Gesundheitsministerium dementiert jedoch vehement jeglichen Zusammenhang. Die geplanten Änderungen des Arzneimittel- und des Gentechnikgesetzes basieren tatsächlich auf einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2014 (536/2014) über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln - und datieren somit aus einer Zeit, als von einer Corona-Pandemie noch keine Rede war.

Die Änderungen des Arzneimittel- und des Gentechnikgesetzes erfolgen demnach schlichtweg deshalb jetzt, weil die Verordnung erst ab Februar 2022 gültig ist. Wäre Österreich nicht rechtzeitig aktiv geworden, hätte es laut Gesundheitsministerium ein EU-Vertragsverletzungsverfahren riskiert.

Konkret sind die Regelungen für die Genehmigung, die Durchführung und die Überwachung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln für Menschen künftig europaweit vorgegeben, ist den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu den Änderungen des Arzneimittel- und des Gentechnikgesetzes zu entnehmen.

"Dies erfordert Anpassungen der Regelungen über klinische Prüfungen im Arzneimittelgesetz, sowie einzelner bezughabender Bestimmungen im Gentechnikgesetz", heißt es weiter. Klinische Prüfungen eröffnen demnach "einen raschen Zugang zu innovativen Arzneimitteln und sind damit für die Gesundheitsversorgung wichtig, andererseits sind sie ein Beitrag zur Sicherung des Forschungsstandorts Österreich".

Die Schutzbestimmungen für klinische Studien etwa von Gentherapien, mit denen schwere Erbkrankheiten behandelt werden, fallen somit nicht weg, sondern werden verlagert. Waren sie bisher zum Teil im Gentechnikgesetz geregelt, so würden sie nun einheitlich im Arzneimittelgesetz festgeschrieben und durch die EU-Verordnung zu klinischen Studien abgedeckt, so das Ministerium. Dadurch entfallen Doppelregelungen. "Durch diese gesetzliche Harmonisierung werden die Regelungen klarer (in einem Gesetz) und europarechtskonform abgebildet, gleichzeitig alle bestehenden Sicherheitsstandards aufrechterhalten."

"Rein formeller Natur"

Zudem sei die Kontrolle der Auflagen durch eine Ethikkommission, "deren Pflichten und breite Zusammensetzung aus unterschiedlichen Fachbereichen genau vorgeschrieben sind, fest im Arzneimittelgesetz verankert", heißt es vom Ministerium weiter.

Auch laut der Vorsitzenden der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt, der Juristin Christiane Druml, sind die Änderungen des Arzneimittel- und des Gentechnikgesetzes rein formeller und nicht inhaltlicher Natur. Die Sicherheitsstandards bleiben, sagt sie zur "Wiener Zeitung".

Der Schlüsselpunkt bei diesem Thema ist schließlich, dass eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff keine Gentherapie ist. Denn während bei Letzterer Gene durch die Neuzusammensetzung von DNA-Sequenzen im Reagenzglas gezielt verändert werden, haben die mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 keinen Einfluss auf die Erbinformation. Vielmehr stellen sie den menschlichen Körperzellen einen Bauplan für Virusproteine zur Verfügung, um durch diese das Immunsystem zur Bildung von Antikörpern anzuregen. Im Fall der Impfstoffe von Biontech/Pfizer oder Moderna zum Beispiel handelt es sich dabei um das Spike-Protein von Sars-CoV-2, das ein für die Zelle unerwünschtes, fremdes Protein ist und daher nach dessen Bau an die Zelloberfläche transportiert wird. Das regt wiederum das Immunsystem dazu an, Antikörper gegen Sars-CoV-2 zu produzieren. Die mRNA wird nicht in die menschliche DNA (den Träger der Erbinformation) eingebaut, sondern von den Zellen abgebaut.

Wissen~Die Gentechnik beschäftigt sich mit der zielgerichteten Manipulation der Erbsubstanz in Organismen durch die Veränderung und Neuzusammensetzung von DNA-Sequenzen im Reagenzglas. Sie ist ein Teilbereich der Biotechnologie. Das Produkt der Anwendung der Gentechnik ist ein gentechnisch veränderter Organismus (GVO). Dieser kann unter natürlichen Bedingungen wie Kreuzen nicht entstehen und kommt in der Natur nicht vor. Der Einsatz von Gentechnik in der Medizin bildet etwa die Basis von Gentherapien zur Behandlung schwerer Erbkrankheiten. Bei der sogenannten somatischen Gentherapie werden Veränderungen des Körperzellen-Genoms herbeigeführt, um genetisch bedingte Erkrankungen zu heilen oder zu lindern. Gentechnik wird aber etwa auch in der Landwirtschaft oder zur Abfallentsorgung durch gentechnisch veränderte Mikroorganismen angewandt. Das Freisetzen oder Inverkehrbringen eines GVO muss innerhalb der EU in jedem Fall genehmigt werden.