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Was die Entlastung Pensionisten und Selbständigen bringt

Von Karl Ettinger

Politik

Die Steuerreform wird am Donnerstag beschlossen. Wer Kinder hat, profitiert besonders vom höheren Familienbonus.


Alles wird überschattet vom geplanten Sanktus im Hohen Haus für die Impfpflicht ab Februar. Dabei handelt es sich um die finanziell weitreichendste Maßnahme und ein zentrales Vorhaben der türkis-grünen Bundesregierung in der Legislaturperiode bis 2024. Knapp vier Monate nach der Präsentation der Eckpfeiler wird am morgigen Donnerstag im Nationalrat die Ökosteuerreform von den Koalitionsparteien ÖVP und Grüne beschlossen. Diese bringt vor allem auch den Einstieg in die Bestrafung von Klimasündern durch die stufenweise Einführung eines CO2-Preises. Die breite Masse der Bevölkerung wird ab dem heurigen Jahr vor allem durch eine Senkung von Tarifen der Lohn- und Einkommenssteuer steuerlich entlastet, Pensionisten werden durch eine Steuergutschrift und Selbständige und Bauern auch durch eine Senkung der Beiträge zur Krankenversicherung entlastet.

Gesamtvolumen gut eine Milliarde Euro kleiner

Der Budgetdienst des Parlaments hat sich vor dem Beschluss in einem umfassenden Bericht mit den Maßnahmen und Auswirkungen der Ökosteuerreform auseinandergesetzt. In seinem aktuellen Bericht stutzt er dabei das von der Bundesregierung angekündigte Gesamtvolumen, von dem die Bevölkerung in den kommenden Jahren profitieren wird, insgesamt um eine gute Milliarde Euro zusammen. Während ÖVP und Grüne das Volumen bis 2025 mit in Summe 18 Milliarden Euro beziffert haben, kommt der Budgetdienst für die Zeit von 2022 bis 2025 auf rund 16,9 Milliarden Euro. Die finanziellen Auswirkungen betragen demnach beim Start im heurigen Jahr rund 2,5 Milliarden Euro, steigen 2023 auf 3,7 Milliarden Euro, 2024 sind es 5,1 Milliarden Euro und 2025 erhöht sich die finanzielle Entlastung dann auf 5,6 Milliarden Euro.

Zwar erfolgt heuer der Einstieg in die CO2-Bepreisung, die vielfach durch den regional unterschiedlichen Klimabonus mehr als ausgeglichen wird. Die steuerliche Entlastung kommt durch die schrittweise Erhöhung des Familienbonus von 1.500 Euro pro Kind und Jahr auf 2.000 Euro zustande. Weiters kommt dazu: für Arbeitnehmer die Senkung der zweiten und dritten Tarifstufe bei der Lohn- und Einkommenssteuer von 35 auf 30 Prozent und von 42 auf 40 Prozent und eine Negativsteuer in Form einer Gutschrift für Pensionisten.

Die steuerliche Entlastung durch die Tarifsenkung macht im Endausbau ein Volumen von 2,75 Milliarden Euro aus, wobei der allergrößte Teil auf die Reduktion der zweiten Tarifstufe von 35 auf 30 Prozent entfällt. Dies einfach deshalb, weil viel mehr Steuerpflichtige in die zweite und nicht in die dritte Tarifstufe fallen. Bei den rund zwei Millionen Pensionisten kommt vor allem die Negativsteuer zum Tragen.

Bis 1.150 Euro Gutschrift

Im Begutachtungsentwurf war noch eine andere Maßnahme vorgesehen, die gestaffelte Senkung der Beiträge zur Krankenversicherung für Personen mit niedrigen Einkommen und für Pensionisten. Nach Einwänden der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer sowie der Sozialversicherungsträger hat Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) beim Beschluss im Ministerrat vor Weihnachten deswegen eine Änderung vorgenommen.

Bei Arbeitnehmern mit geringem Einkommen erhöht sich die Negativsteuer in Form einer Gutschrift zur Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen um 250 Euro laut Budgetdienst auf maximal 1.050 Euro beziehungsweise 1.150 Euro, wenn ein Anspruch auf eine Pendlerpauschale besteht. Wichtig ist auch: Die Änderung ist rückwirkend für 2021 geplant, sodass diese noch heuer im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung, vulgo Steuerausgleich, für das Vorjahr ausbezahlt werden kann.

Wie sieht es bei den Pensionisten aus? Bei diesen wird die Negativsteuer zur Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen um 250 Euro auf höchstens 550 Euro angehoben. Angehoben werden der Pensionistenabsetzbetrag und der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag für Alleinverdiener. Auch bei den Pensionisten ist eine rückwirkende Auszahlung für das vergangene Jahr vorgesehen. Die finanzielle Entlastung der Pensionisten reicht bis zu 1.230 Euro pro Jahr.

Väter mit hohen Einkommen profitieren von Bonus

Die Anhebung des Familienbonus von 1.500 Euro pro Jahr und Kind auf 2.000 Euro führt dazu, dass steuerpflichtige Arbeitnehmer mit Kindern stärker als Kinderlose von der Steuerreform profitieren. Um welche Beträge geht es dabei? Bei Arbeitnehmern mit einem Kind macht die finanzielle Entlastung zumindest 200 Euro im Jahr aus. Je mehr jemand verdient, umso höher ist auch seine steuerliche Entlastung. Bei einem Kind steigt diese auf bis zu 1.730 Euro im Jahre. Bei zwei Kindern sind es nach diesen Berechnungen bis zu 2.230 Euro im Jahr.

Im Detail wird weiter erläutert: "Im Bereich mit hohen Einkommen und einer hohen Entlastungswirkung befinden sich deutlich mehr Männer als Frauen. Dabei handelt es sich überwiegend um Väter mit einem hohen Einkommen, deren Partnerin kein oder nur ein geringes Einkommen bezieht." Zum Bezieherkreis: Der Familienbonus wurde von der ÖVP-FPÖ-Regierung 2019 eingeführt. Er wurde von knapp einer Million Steuerzahlern - zu zwei Dritteln waren es Männer - für 1.420.000 Kinder beansprucht.

Bei Selbständigen und Bauern wird ein Teil der Entlastung durch Senkung Krankenversicherungsbeiträge umgesetzt, die gestaffelt erfolgt. Bis zur monatlichen Beitragsgrundlage von 1.100 Euro beträgt die jährliche Entlastung maximal 224 Euro. Sie ist begrenzt mit einer monatlichen Beitragsgrundlage von 2.500 Euro, bei der die Entlastung bis zu 60 Euro im Jahr ausmachen soll.