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Die Angst vor dem Ansturm

Von Simon Rosner

Politik

Die Länder sorgen sich wegen Chaos um Impfpflicht-Befreiungen und mehr Verwaltungsarbeit.


Das Verhältnis zwischen Bund und Ländern war schon einmal besser. Seit Beginn werfen einander beide Seiten, mal mehr, mal weniger öffentlich, Versäumnisse im Pandemiemanagement vor. Aktuell üben die Bundesländer-Vertreter heftige Kritik an der Bundesregierung und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) wegen eines "unkoordinierten Vorgehens" bei der Impfpflicht, wie etwa Vorarlbergs Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) erklärte. Die Sichtweise des Ministeriums ist diametral.

Der Dauerkonflikt hat auch, aber nicht nur systemische Ursachen. Beim Thema Gesundheit greift die mittelbare Bundesverwaltung. Das heißt im Prinzip, dass die Länder beziehungsweise regionalen Gesundheitsämter in der Verantwortung sind, vom Bund aber die Vorgaben kommen. Der Handlungsspielraum der Länder ist dabei unterschiedlich groß, Forderungen über Zuständigkeiten werden dabei situationselastisch vorgebracht. So sahen etwa die Bundesländer die Umsetzung der Impfprogramme als ihre genuine Aufgabe, die Abwicklung der Ausnahmegenehmigungen zur Impfpflicht soll nun aber der Bund koordinieren.

"Das Gesundheitsministerium hat seine Hausaufgaben in diesem Bereich nicht gemacht und die Probleme, die im Vollzug entstehen, nicht gelöst - die Länder müssen es jetzt richten", ärgert sich Rüscher, die sich eine bundesweite Plattform für Impfbefreiungs-Ansuchen wünscht.

Andere Bundesländer argumentieren ähnlich. So sprach etwa Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) von "Kindesweglegung". Die Länder müssten nun Feuerwehr spielen für das, was der Bund nicht geleistet habe. Für das Land Oberösterreich ist es "nicht nachvollziehbar", warum es keine bundesweite Plattform für Befreiungen zur Impfpflicht geben soll.

Im Gesundheitsministerium reagiert man auf die Vorwürfe verwundert. In einer Stellungnahme zur "Wiener Zeitung" erinnert man an das "gemeinsame Projekt von vier Parteien" - eine Formulierung, die vermutlich noch öfter zu hören und zu lesen sein wird. Von Seiten der Bundesregierung sei den Ländern "mehrmals klar kommuniziert" worden, dass es für den Vorgang der Impfbefreiungen keine bundesweite Plattform geben werde. "Zudem ist eine solche gesetzlich auch gar nicht vorgesehen", heißt es vom Ministerium.

Datenbank für Befreiungen kommt erst im April

Vorgesehen ist grundsätzlich, dass die Befreiungen im Impfregister der Elga GmbH landen. Dabei handelt es sich um eine Datenbank, in die Impfungen eingetragen werden- und eben Ausnahmegenehmigungen von der Impfpflicht. Nur ist diese Datenbank noch nicht fertig. So richtig einsatzfähig dürfte sie überhaupt erst Mitte bis Ende April sein. Bis dahin können Befreiungen nicht elektronisch erfasst werden, die gute, alte Zettelwirtschaft feiert daher ein kurzes Comeback. Unter anderem davor fürchten sich aber die Bundesländer.

Strafen für eine Nichtbeachtung der Impfpflicht drohen zwar erst ab Mitte März, aber die Sorge ist schon jetzt groß, dass zu viele und oftmals wütende Menschen direkt in den Bezirksverwaltungsbehörden um Ausnahmen ansuchen. Daher auch der Wunsch nach einer "Plattform", wo Befunde zur Begutachtung hochgeladen werden können. Linz hat ein solches System angekündigt, Anträge auf Befreiungen können dort nur online gestellt werden. Amtsärztinnen prüfen dann die Befunde und returnieren gegebenenfalls die Befreiung.

Sorge Nummer zwei betrifft die Eingabe, wenn die Datenbank fertig ist. Wie aber kommt dann der analoge "Befreiungs-Wisch" in die Datenbank von Elga? An einem noch festzulegenden Stichtag sollen all jene, die weder die Impfpflicht erfüllen noch eine Ausnahme haben eintragen lassen, eine automatisierte Strafverfügung erhalten.

Alle Befreiungen, die von Amtsärzten ausgestellt werden, müssen in den Behörden gesammelt und später in das Register eingetragen werden. Oder die Daten werden mit einer jetzt verfügbaren Software verarbeitet und die Datei wird dann im April in den E-Impfpass übertragen. Doppelte Arbeit muss nicht wirklich entstehen, allerdings wird sich erst weisen, wie die einzelnen Behörden diese Digitalisierungslücke bis April lösen werden.

Auf das einfachste Mittel eines Nachweises für eine etwaige Ausnahme bei einer größeren Gruppe wird aber gar nicht zurückgegriffen: den Mutter-Kind-Pass. Obwohl Schwangere von der Pflicht ausgenommen sind, gilt dieser Nachweis nicht.