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"Frühlingserwachen" ab 5. März

Von Karl Ettinger

Politik

Corona-Beschränkungen und Sperrstunde fallen, Wien bleibt strenger. Aussetzen der Impfpflicht ist vorerst offen.


Mit 38.256 Corona-Neuinfektionen wurde am Mittwoch einer der höchsten Werte bisher verzeichnet. Ausgerechnet am gleichen Tag kündigte die Bundesregierung nach einem Bund-Länder-Treffen ab dem 5. März den Wegfall der meisten Corona-Beschränkungen und das Ende der Sperrstunde an, die FFP2-Maskenpflicht bleibt aber im lebensnotwendigen Handel wie im Supermarkt, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Pflegeheimen und Spitälern. "Wir haben bis 5. März einen vorsichtigen Prozess", sagte Bundeskanzler Karl Nehammer, man könne die Öffnungen "mit gutem Gewissen" aufgrund der Prognosen, die für Ende Februar ein Sinken der Fallzahlen zeigten, vornehmen.

In der Sprache des Regierungschefs handelt es sich um ein "Frühlingserwachen". Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein formulierte es ähnlich: "Die aktuelle Lage scheint uns ein würdiges Frühlingserwachen aus dem eingefahrenen Krisenmodus zu ermöglichen."

Die Lockerungen und weitgehende Öffnung erfolgen in zwei Schritten. Schon ab diesem Samstag, 19. Februar, kommt es zur Umstellung von der 2G- auf eine allgemeine 3G-Regel. Diese Maßnahme gilt dann neben der Gastronomie und Hotellerie auch bei Veranstaltungen, in Sportstätten bei Fach- und Publikumsmessen, in Seilbahnen und bei Busreisen. Ungeimpfte brauchen damit noch bis 5. März einen gültigen Coronatest. Wien hat bereits angekündigt, dass es bei Lokalbesuchen bei der 2G-Regel bleibt. Die Sperrstunde wird vorerst noch bis 5. März in ganz Österreich wie bisher bei 24 Uhr bleiben.

Ab 5. März folgt dann die weiterreichende Öffnung. Es kommt dann zum Wegfall der Sperrstunde, die Nachtastronomie darf wieder öffnen. Auch andere noch bestehende Beschränkungen fallen großteils. Die 2G- und 3G-Regeln werden beendet. Damit können auch Ungeimpfte wieder Lokale ohne Testnachweis betreten. Allerdings bleibt in sensiblen Bereichen – wie Pflegeheimen und Krankenhäusern – die 3G-Regelung für Besucher wie auch Mitarbeiter weiterhin aufrecht.

Ebenfalls aufrecht bleibt die FFP2-Maskenpflicht in bestimmten Bereichen, wo man sich "den Aufenthalt nicht aussuchen kann", wie Nehammer sagte: in öffentlichen Verkehrsmitteln, im lebensnotwendigen Handel wie Supermärkten, in Apotheken und Banken und der Post sowie in Pflegeheimen und Spitälern. Im Kino, im Theater, in Museen muss die Maske nicht getragen werden. Jedoch wird sie für Innenräume auch weiterhin empfohlen. Für Einreisen aus dem Ausland nach Österreich gilt ab 21. Februar eine 3G-Regelung.

Wien bleibt strenger

Wien wird, wie bisher auch, strenger agieren. Zunächst wird auch nach 19. Februar die 2G-Regel in der Gastronomie beibehalten, doch das hatte Wien schon vor etlichen Tagen angekündigt. Nach 5. März will Wien die FFP2-Maske im gesamten Einzelhandel, nicht nur im Supermarkt und in Banken, als Pflicht belassen. Auch in der Nachtgastronomie könnte es zu einer schärferen Regel kommen, also geimpft und getestet. Dies ist aber noch unsicher. Diese etwas gedämpfte Phase der (fast) vollständigen Öffnungen soll in Wien etwa zwei Wochen dauern.
Regierungschef Nehammer hatte schon zuvor beim Auftritt im Kanzleramt erklärt, dass es sich bei den Maßnahmen des Bundes um "Mindeststandards" handle. Die Bundesländer könnten strengere Regeln festlegen. Wovon Wien Gebrauch macht.

Keine Entscheidung bei Impfpflicht

Trotz der weitgehenden Öffnung warnte Nehammer: "Wir haben die Pandemie noch nicht überwunden. Das Virus ist noch immer Teil unseres Lebens." "Nein, keinesfalls", betonte auch Gesundheitsminister Mückstein auf die Frage nach einem Ende der Pandemie: "Diesen Fehler dürfen wir nicht erneut machen." Beide spielten damit darauf an, dass Ex-Kanzler Sebastian Kurz im Sommer 2021 die Pandemie für Geimpfte für überstanden erklärt hatte.

Vorerst bleibt es bis zum 31. März bei kostenlosen Tests und Tests in Schulen, danach wird der Zugang eingeschränkt. Auch künftige Quarantäneregeln sollen noch entschieden werden.

Offen ist vorerst auch, ob es im Zuge der bereits geltenden Impfpflicht tatsächlich ab Mitte März zu ersten Strafen kommen wird. Ab 16. März drohen Ungeimpften bei regulären Kontrollen durch die Polizei, etwa bei Verkehrskontrollen, Strafen. Die Regierung wird noch vor dem 15. März auf Basis einer Empfehlung einer eigens vorgesehenen Kommission über ein Aussetzen der Impfpflicht entscheiden, stellten Kanzler und Gesundheitsminister klar. Die Einsetzung der Kommission soll in den kommenden Tagen erfolgen.

An der Impfpflicht selbst hält die Bundesregierung fest. Für Nehammer ist diese aber "sehr flexibel" gestaltet. "Die Impfpflicht ist eine mittelfristige Perspektive, die wir brauchen", sagte Mückstein. Österreich müsse sich auch auf den Herbst vorbereiten. Das wird nun ebenfalls zentrale Aufgabe des Krisenstabs Gecko.

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