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"Grünes Licht für staatlich eingeführte Planwirtschaft"

Von Petra Tempfer

Politik

Regierungsvorlage für Fusion von Zamg und Geologischer Bundesanstalt zur GeoSphere Austria passierte den Ministerrat.


Bereits im Vorfeld hatte das Thema für massive Kritik gesorgt - bis jetzt offenbar umsonst. Denn der Ministerialentwurf zur Fusion der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik mit der Geologischen Bundesanstalt zur GeoSphere Austria (GSA) wurde trotz zahlreicher kritischer Stellungnahmen fast eins zu eins übernommen: Am Mittwoch hat die Regierungsvorlage den Ministerrat passiert. Als Nächstes kommt sie in den Fachausschuss, danach kann das GSA-Errichtungsgesetz beschlossen werden. Ziel ist laut Wissenschaftsministerium der Übergang in die GSA 2023.

Die "leichten Anpassungen" nach der Begutachtung, wie es vonseiten des Ministeriums auf Nachfrage heißt, hätten sich vor allem auf eine klare Definition der künftigen Aufgaben der GSA bezogen. Zudem habe man deren Befugnisse präzisiert und die Bereitstellung der Daten erleichtert. Geleitet werden soll die GSA von einem wissenschaftlichen und einem kaufmännischen Generaldirektor, die vom Bildungsministerium für fünf Jahre bestellt werden. Weiters wird ein Kuratorium als Aufsichtsgremium eingerichtet, dessen Mitglieder vom Bildungs-, Umwelt- und Finanzministerium, den Bundesländern und dem Betriebsrat entsandt werden.

Am Hauptstreitpunkt der Kritiker, der Form der Organisation und deren Finanzierung, hat sich allerdings nichts geändert. Die von Wissenschaftsminister Martin Polaschek (ÖVP) eingebrachte Gesetzesvorlage sieht konkret eine Zusammenlegung der beiden teilrechtsfähigen Einrichtungen des Bundes zur vollrechtsfähigen "GeoSphere Austria - Bundesanstalt für Geologie, Geophysik, Klimatologie und Meteorologie" mit rund 500 Mitarbeitern vor (die "Wiener Zeitung" hat berichtet). Das bedeutet: Bereits bisher erlaubte die Teilrechtsfähigkeit der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (Zamg) und der Geologischen Bundesanstalt (GBA) diesen, am Markt beispielsweise Wetteranalysen oder geologische Gutachten anzubieten.

Als vollrechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts erhält die GSA nun auch privatwirtschaftlich deutlich mehr Spielraum und kann sich an Unternehmen beteiligen und Vereinen beitreten. "Sie kann prinzipiell alles am Markt tun", sagte dazu Verwaltungsrechtler Peter Bußjäger.

Deutschland agierte anders

Finanziert werden soll die GSA primär aufgrund einer dreijährigen Leistungsvereinbarung mit dem Bund. 36 bis 38,5 Millionen Euro pro Jahr sind vorgesehen. Zusätzlich soll die Einrichtung Geld über Dienstleistungen wie besagte Gutachten verdienen.

"Unsere Kritik bleibt daher aufrecht: Das ist eine Wettbewerbsverzerrung ohnegleichen, und zwar steuerfinanziert", meint Michael Fassnauer, einer der zwei Gründer und Geschäftsführer des privaten Wetterdienstes Ubimet, der auch für die "Wiener Zeitung" Wetterprognosen erstellt. Fassnauer spricht von einer "staatlich eingeführten Planwirtschaft", für die es nun grünes Licht gebe. Deutschland und die USA seien den gegensätzlichen Weg gegangen: Dort haben sich die staatlichen Wetterdienste aus dem Markt zurückgezogen.

Ubimet werde sich künftig noch stärker auf seine Standbeine im Ausland stützen müssen, sagt Fassnauer. Auf jene in Melbourne, München oder Zürich. "Denn der nationale Markt wird zerstört." Die GSA sei von der Gewerbeordnung und in gewissen Bereichen von der Steuer ausgenommen und erhalte gleichzeitig Millionen Euro vom Staat. "Aufgrund des ganzen Konstruktes können sie ihre Preise somit niedrig halten", so Fassnauer. "Selbst bei Einnahmen im Privatbereich darf nämlich das staatliche Geld laut Gesetz nicht sinken." Auch die privaten Anbieter Blue Sky Wetteranalysen und die Weatherpark GmbH stehen dem GSA-Konstrukt in der jetzigen Form ablehnend gegenüber.

Problematisch sieht die Vermischung von behördlichem und privatwirtschaftlichem Charakter auch der Dienststellenausschuss der Geologischen Bundesanstalt. Es gebe einen Widerspruch zwischen "der anerkannten Stellung von GBA und Zamg als unabhängige bzw. objektive Institutionen (bzw. der zukünftigen GSA) in der Gesellschaft einerseits und andererseits dem beabsichtigten wettbewerbsorientierten Agieren am freien Markt", hieß es in der Stellungnahme.

"Wird sich nicht viel ändern"

Andreas Schaffhauser, interimistischer Leiter der Zamg, kontert: "Es wird sich nicht viel ändern, weil die Zamg und die GBA ja auch schon bisher am privatwirtschaftlichen Markt tätig waren. Die große, nutzbringende Neuerung wird sein, dass künftig sämtliche hoheitliche Daten aller Zonen der Erdoberfläche einheitlich und vor allem frei verfügbar sein werden - das ist für die Privaten sogar von Vorteil, weil diese Daten bisher kostenpflichtig waren." Hinsichtlich der Tätigkeiten gebe es zwei Rechnungskreise: Einen für die nichtwirtschaftlichen und einen für die wirtschaftlichen.

Allerdings hatte selbst der Rechnungshof in seiner Stellungnahme kritisch darauf hingewiesen, dass es trotz Fusion weiterhin vier staatliche Wetterdienste geben werde (GSA, flugmeteorologischer Dienst der AustroControl GmbH, Militärischer Wetterdienst und MeteoServe Wetterdienst GmbH). Und: Dem geplanten GSA-Errichtungsgesetz fehle die Kontrollbestimmung durch den Rechnungshof.