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Rascher Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete

Von Simon Rosner

Politik

Erstmals wurde EU-Richtlinie für Vertriebene aktiviert, nun muss der Nationalrat noch zustimmen - eine Formsache.


Das Arbeitsmarktservice lädt bereits ukrainische Geflüchtete zu Gesprächen ein. "Das AMS, das ist die öffentliche Arbeitsmarktverwaltung in Österreich, unterstützt Sie gerne, eine Arbeit zu finden. Wir beraten Sie auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt in Österreich", heißt es auf der Website des AMS. Angegeben wird auch eine E-Mail-Adresse (ukraine@ams.at), an die sich Ukrainerinnen wenden können, auch auf Russisch oder Ukrainisch.

Der Zugang zum Arbeitsmarkt dürfte schnell gehen, allerdings sind noch einige formale Hürden zu nehmen. In der Vorwoche hat der EU-Rat die Aktivierung der Vertriebenenrichtlinie beschlossen. Zum ersten Mal. Sie stammt aus dem Jahr 2001 und zielt speziell auf Kriegsvertriebene ab, die nicht von der Genfer Flüchtlingskonvention umfasst sind. Die Richtlinie war damals Ergebnis der Erfahrungen aus den Jugoslawienkriegen und schreibt Mindeststandards fest.

Für Syrer wurde diese Richtlinie 2015/16 zwar diskutiert, aber nicht angewandt. Sie mussten daher den Weg über individuelle Asylverfahren gehen, die zwar in fast allen Fällen auch einen Aufenthaltstitel samt Arbeitsmarktzugang brachten, aber oft Monate dauerten, manchmal sogar Jahre. Für Geflüchtete aus der Ukraine wird das weitaus schneller gehen, sie erhalten nun kraft ihrer Staatsbürgerschaft einen "vorübergehenden Schutz", wie es in der Richtlinie formuliert ist, zunächst einmal für ein Jahr.

Hauptausschuss muss zustimmen

In Österreich muss formal nun der Hauptausschuss des Nationalrats die Aktivierung genehmigen, danach der Innenminister die konkrete Ausgestaltung per Verordnung festlegen. Die Richtlinie gibt Mindeststandards vor, den Mitgliedstaaten bleibt daher ein gewisser Spielraum, und zwar auch hinsichtlich des Zugangs zum Arbeitsmarkt.

Dazu befindet sich Innenminister Gerhard Karner noch in Abstimmung mit Arbeitsminister Martin Kocher (beide ÖVP). Nicht zulässig ist, den Zugang auf Branchen zu beschränken, der Artikel 12 der Richtlinie gibt den EU-Staaten aber die Möglichkeit, arbeitslose Unionsbürger zu privilegieren (wörtlich: "Vorrang einräumen"). Ob Österreich davon Gebrauch macht, und wenn ja, wie, ist unklar. Auch der Zugang zu Schulungen und Fortbildungen muss gewährleistet werden, auch dafür muss das AMS sorgen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten natürlich Zugang zum regulären Bildungssystem.

Es wird noch einige Tage, vielleicht auch zwei Wochen dauern, bis die Verordnung kundgemacht ist und das AMS tatsächlich seine Arbeit zur Vermittlung und Qualifizierung aufnehmen kann. Die E-Mail-Adresse ist schon jetzt aktiviert, bisher haben aber nur wenige Kontakt mit dem Arbeitsmarktservice aufgenommen. "Im zweistelligen Bereich", heißt es vom AMS. Darunter übrigens auch Betriebe, die gerne Flüchtlinge aus der Ukraine beschäftigen wollen.