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Wenn Polizisten zu Tätern werden

Von Raffael Reithofer

Politik

Weiter Warten auf die unabhängige Ermittlungsstelle gegen Polizeigewalt.


An die Öffentlichkeit gedrungene Fälle von Polizeigewalt - ob mutmaßlich oder tatsächlich - gibt es auch in Österreich in gewisser Regelmäßigkeit. Erst vergangene Woche machte das Video von einem Polizeieinsatz bei der Räumung des Protestcamps in der Lobau die Runde. Dabei ist zu sehen, wie einer der Beamten einen jungen Aktivisten von einem Bagger tritt, an dem dieser sich zuvor festgehalten hatte. Der Fall wurde zur Überprüfung an das Referat für besondere Ermittlungen der Wiener Polizei weitergeleitet, hieß es von der Exekutive.

Genau an diesen Kontrollprozessen wird aber immer wieder Kritik laut. Konkret daran, dass die Prüfungen der Fälle "intern" durchgeführt werden - und nicht etwa von einer unabhängigen Ermittlungsstelle. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, aber etwa auch die Volksanwaltschaft fordern bereits seit langen Jahren eine solche.

Systemische Schwäche

Bei Polizeigewalt selbst gehe es "natürlich um Einzelfälle", sagte Neos-Nationalratsabgeordnete Stephanie Krisper vergangene Woche bei einer von Amnesty International veranstalteten Podiumsdiskussion zum Thema. Bei den polizeilichen Ermittlungen im Nachhinein sieht sie jedoch durchaus ein Systemversagen: Die Verurteilungsrate bei Misshandlungsvorwürfen gegen Polizisten liege im Vergleich zur Zahl der Anzeigen seit Jahren im Promillebereich. "Da ist systemisch einfach der Hund drin", so Krisper.

Laut Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos gab es etwa zwischen 2017 und 2019 insgesamt 3.677 Vorfälle von angeblicher oder tatsächlicher Polizeigewalt, die von Ermittlungsbehörden dokumentiert wurden. In etwas weniger als der Hälfte der Fälle wurden die Ermittlungen vor der Einleitung eines Verfahrens eingestellt, in etwas mehr als der Hälfte der Fälle kam es zu einem Ermittlungsverfahren. Verurteilungen gab es jedoch nur in 21 Fällen.

Wo die betroffenen Exekutivbeamten in den jeweiligen Amtshandlungen tatsächlich unverhältnismäßige Gewalt ausgeübt haben und wo es zu falschen Vorwürfen gegenüber Polizistinnen und Polizisten kam, lässt sich anhand der nackten Zahlen nur schwer nachvollziehen.Hinweise darauf, dass es bei der Untersuchung mutmaßlicher Polizeigewalt in Österreich an der systemischen Kontrolle hapert, gibt es aber. Denn die Herrin des Ermittlungsverfahrens ist zwar die Staatsanwaltschaft, die operativen Ermittlungstätigkeiten übernimmt jedoch meist die Polizei - insbesondere in den ersten 24 Stunden nach einem strafrechtlich relevanten Vorfall.

Und zumindest bei medial bekannt gewordenen Fällen von Polizeigewalt zeigt sich auch, was daran heikel sein kann. Ein Beispiel: Die Klimademo in der Nähe der Wiener Urania im Mai 2019. Dort hat ein Polizist einen Demonstranten neunmal geschlagen, zudem wurde ein weiterer Demonstrant unter einem anfahrenden Polizeibus fixiert. Im Nachhinein kam es nicht nur wegen Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung bzw. Amtsmissbrauch zu Verurteilungen gegenüber Polizisten, sondern auch wegen falscher Beweisaussagen.

Auch unter dem Eindruck dieser Vorfälle haben sich ÖVP und Grüne im aktuellen Regierungsprogramm darauf geeinigt, dass es künftig eine "konsequente und unabhängige Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte" durch eine eigene Behörde geben soll. Diese solle "in multiprofessioneller Zusammensetzung" sowohl von Amts wegen ermitteln als auch als Beschwerdestelle für Betroffene fungieren und dabei mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet sein.

Frage der Unabhängigkeit

Vereinfacht gesagt: Exekutivbeamte sollen bei Verdacht auf Polizeigewalt nicht mehr gegeneinander ermitteln. Sondern es soll eine eigene Behörde geben, die diese Ermittlungen zukünftig übernimmt. Wie weit ist dieses Projekt gediehen? Der grüne Sicherheitssprecher Georg Bürstmayr zeigte sich bei der Podiumsdiskussion vergangene Woche "vorsichtig optimistisch, dass wir das heuer zusammenbringen". Jedoch war die gesetzliche Implementierung der Ermittlungsstelle eigentlich bereits für Herbst letzten Jahres geplant - dem Vernehmen nach soll sie im Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK), also im Innenministerium, angesiedelt werden.

Das lässt die Frage offen, wie unabhängig von der regulären Polizei diese Stelle dann tatsächlich agieren kann. Aus dem Innenministerium heißt es zum Thema auf Anfrage der "Wiener Zeitung", dass sich auch aufgrund des Herbst-Lockdowns die politische Umsetzung der Ermittlungsstelle für Polizeigewalt verzögere. Jedoch würden die "Arbeiten an der Umsetzung mit großem Tempo geführt". Ein näherer Zeitpunkt für die Finalisierung könne aber noch nicht genannt werden. •