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Leerstand als Landessache umstritten

Von Vilja Schiretz

Politik
In vielen österreichischen Städten stehen zahlreiche Wohnungen leer - und die Mieten steigen.
© adobe.stock / belamy

Mehrere Bundesländer wollen eine Leerstandsabgabe einführen. Das könnte ihre Kompetenzen überschreiten.


Tausende Wohnungen in Wien stehen leer - und die Mieten steigen Jahr für Jahr an. Die Stadt Wien wandte sich daher im November des Vorjahres in einem Brief an die zuständigen Ministerien. Der Vorschlag: Eine Leerstandsabgabe soll es für Eigentümer weniger attraktiv machen, Wohnungen unvermietet zu lassen.

Nach Auffassung der Stadt Wien kann eine solche Abgabe aber nur vom Bund eingeführt werden -- und dieser erteilte Anfang der Woche eine Absage. Es sei schwierig zu erheben, ob eine Wohnung bewohnt wird, argumentierte das Finanzministerium. Außerdem müsse das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit von Eigentum gewahrt werden. Auch für Mieter sieht das Ministerium mögliche negative Folgen: Die Maßnahme könnte zu mehr kurzfristigen Mietverträgen führen, außerdem könnte die Abgabe in den Mietzins miteingerechnet und damit auf Mieter abgewälzt werden - daher das Nein dazu.

Doch während Wien Unterstützung vonseiten des Bundes sucht, arbeiten andere Bundesländer bereits an ihren eigenen Gesetzen zur Leerstandsabgabe.

In Tirol etwa ist derzeit ein Gesetzesentwurf in Begutachtung, der es Gemeinden erlauben soll, eine Abgabe für ungenutzte Wohnungen einzuheben. Der Gemeindebund will einen Schritt weiter gehen und fordert eine verpflichtende Einführung.

Auch in Salzburg will die Landesregierung gegen absichtlich leerstehende Wohneinheiten vorgehen, um leistbaren Wohnraum zu sichern. Die schwarz-grün-pinke Landesregierung strebt eine Abgabe in der Höhe von 10 Euro pro Jahr und Quadratmeter an, die die Gemeinden einheben dürfen. Eine nicht genutzte 100-Quadratmeter-Wohnung würde ihren Eigentümer also jährlich 1.000 Euro kosten. Noch vor dem Sommer soll der Landtag die Leerstandsabgabe absegnen.

Steiermark möchte noch im April entscheiden

Noch schneller soll es in der Steiermark gehen, wo bereits am 26. April ein ähnliches Gesetz den Landtag passieren soll. Die SPÖ-ÖVP-Landesregierung hat sich auf eine neue Raum- und Bauordnung geeinigt, die es Gemeinden ermöglichen soll, eine Abgabe für Zweitwohnsitze und leere Wohnungen einzuheben. Die Höhe der neuen Steuer soll an der Nächtigungsabgabe von derzeit 1,50 Euro pro Nacht gemessen werden. Je nach Wohnungsgröße sind Abstufungen vorgesehen. Ausnahmen soll es etwa für Dienstwohnungen geben oder wenn das Eigentum der Vorsorge für Kinder dient.

Verfassungsrechtler sieht mögliche Probleme

Die Stellungnahme des Finanzministeriums zum Wiener Vorstoß werde man nun prüfen, so Erwin Dirnberger, Sprecher für Gemeinden, Bau- und Raumordnung im Landtagsklub der ÖVP Steiermark. Man werde sehen, ob Abänderungen notwendig sind, sei aber "zuversichtlich", dass die Leerstandsabgabe dennoch eingeführt werden kann. Anders als Wien sieht er diese durchaus in der Kompetenz der Bundesländer.

Verfassungsrechtsexperte Bernd-Christian Funk erkennt hierbei zwei mögliche Problemfelder: Einerseits sei das Steuererfindungsrecht der Länder beschränkt. Es sei eine Besonderheit der Finanzverfassung, dass hierzu hauptsächlich der Bund berechtigt sei. Dazu, ob die Länder eine solche Abgabe durch eigene Gesetze schaffen dürfen, gebe es laut Funk "verschiedene Auffassungen".

Eine zweite grundsätzliche Schwierigkeit einer Leerstandsabgabe ist laut Funk, dass Steuern zwar einen Lenkungseffekt haben dürfen, aber auch der Beschaffung von Einnahmen für die jeweilige Gebietskörperschaft dienen müssen.

Würde die Abgabe ihren Lenkungseffekt optimal erreichen, würde es keine leerstehenden Wohnungen mehr geben. Damit müsste niemand mehr die Abgabe entrichten, die somit keine Einnahmen mehr generieren würde. "Die Steuer würde sich also selbst auffressen", so Funk. Bei einer gesetzlichen Regelung müsse daher besonders auf das Verhältnis zwischen Lenkungseffekt und Einnahmeneffekt geachtet werden - Letzterer müsse allerdings im Vordergrund stehen.

Leerstandsabgabe in Wien ist 1985 gescheitert

Ob die von den Ländern angestrebten Abgaben schlussendlich verfassungskonform sein werden, dazu möchte Funk keine Prognose abgeben. Wiens erstem Versuch, eine Leerstandsabgabe einzuführen, hat der Verfassungsgerichtshof 1985 jedenfalls einen Riegel vorgeschoben. Die Stadt hatte damals ihre gesetzgeberischen Fähigkeiten mit einer zu hohen Abgabe überschritten.