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Grüne Wien: Leerstandsabgabe möglich

Von Vilja Schiretz

Politik

Die aktuelle Absage des Bundes wird nicht als Hindernis gesehen.


"Nur Mut", richten die Grünen Wien der SPÖ bei ihrer Pressekonferenz am Donnerstag aus. Nachdem die Stadt Wien die zuständigen Ministerien im Vorjahr dazu aufgefordert hatte, eine Abgabe für leerstehende Wohnungen einzuführen, kam Anfang der Woche eine Absage des Finanzministeriums. Der Bund werde keine Leerstandsabgabe einführen.

Für die Grünen ist das aber kein Grund, von Leerstandsabgaben auf Landesebene abzusehen. Schließlich bereiten auch Tirol, Salzburg und die Steiermark eine solche vor (die "Wiener Zeitung" hat berichtet). Jede leerstehende Wohnung verringere die Chancen, leistbaren Wohnraum zu finden, so die Parteivorsitzende der Wiener Grünen Judith Pühringer.

Ein Dorn im Auge sind der Partei daher Wohnungen, die als Anlageobjekte gekauft und nicht vermietet werden, ebenso wie das absichtliche Leerstehen- und Verfallenlassen von Altbauten, um sie später durch einen gewinnbringenderen Neubau zu ersetzen. Doch auch, wer Wohnraum für touristische Zwecke, beispielsweise via Airbnb nutzt, soll in Zukunft eine Abgabe entrichten müssen. Schließlich müsse die Stadt für jede gebaute Wohnung auch die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung stellen, diese Kosten sollen durch die Zahlungen zumindest teilweise ausgeglichen werden.

Zwei Drittel des Richtwertmietzinses

Für Wohnungen, die länger als sechs Monate leerstehen, soll ein Betrag in der Höhe von zwei Dritteln des Richtwertmietzinses pro Quadratmeter bezahlt werden, so der Vorschlag der Grünen. Für eine 75-Quadratermeter-Wohnung wären das bei einem Richtwert von 6,15 Euro 3.690 Euro pro Jahr. Ausnahmen soll es etwa für die Dauer eines Verlassenschaftsverfahrens oder während Sanierungsarbeiten geben.

Die Grünen halten es für unwahrscheinlich, dass der Verfassungsgerichtshof eine Abgabe in dieser Höhe kippen würde. Anders war das in den 1980er Jahren: Hier hatte dieser entschieden, dass die damalige, hoch angesetzte Leerstandsabgabe die Landeskompetenzen überschritt, indem sie Eigentümer zur Vermietung nötigte. Eine solche Zwangsbewirtschaftungsmaßnahme fällt aber in die Kompetenz des Bundes.

Auch die Bundesregierung könnte Einspruch gegen die Abgabe eines Bundeslandes erheben. Das, beteuert Georg Prack, Wohnbausprecher der Grünen Wien, werde unter der aktuellen Koalition jedoch nicht geschehen.

Im Finanzministerium zeigt man sich ob dieser Ankündigung überrascht und verweist auf das Schreiben an die Stadt Wien, in dem das Ministerium begründet, weshalb es in einer Leerstandsabgabe keine sinnvolle Maßnahme zur Schaffung leistbarer Wohnungen sieht.