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Kann statt Muss in der Sozialhilfe

Von Martina Madner

Politik

Länder könnten die Sozialhilfe von Menschen in Wohneinrichtungen oder wegen des 13. und 14. Gehalts weiter kürzen.


Die von den Regierungsparteien ÖVP und Grünen geplante Änderung im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes liegen mit dem am Mittwoch im Nationalrat eingebrachten Initiativantrag auf dem Tisch. Sofern er in dieser Form beschlossen wird, können die Bundesländer künftig Sozialhilfe in Härtefällen gewähren. Sie können auch von Kürzungen bei Menschen, die in öffentlichen Einrichtungen zusammenleben, absehen. Und ein 13. und 14. Monatseinkommen wird nicht mehr abgezogen.

Das alles ist kein Muss, sondern ein Kann - und kann damit von den Betroffenen auch nicht eingefordert werden. Nur das Pflegegeld dürfen die Bundesländer künftig anderen Menschen im selben Haushalt, die Sozialhilfe erhalten, nicht mehr als Einkommen anrechnen. "Natürlich sind uns Rechtsansprüche immer lieber als Kann-Bestimmungen, das war aber nicht möglich. Die Ausrede, dass man wegen dem Bundesgesetz nicht anders handeln kann, zählt aber nicht mehr", sagt Markus Koza, Sozialsprecher der Grünen im Parlament.

Unterschied beim Wohnen

Die Länder können künftig davon absehen, Menschen am selben Wohnort zu Haushaltsgemeinschaft zusammenzufassen, "insbesondere bei zielgruppenspezifischen betreuten Wohnformen, wie etwa bei (therapeutischen) Wohneinheiten und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Frauen, Jugendliche und Wohnungslose", steht im Antrag - sofern der Wohnraum "aus öffentlichen Mitteln finanziert" wird.

Frauen in Frauenhäusern soll künftig nicht mehr die Sozialhilfe wegen der anderen Bewohnerinnen gekürzt werden, so wie das in manchen Bundesländern der Fall war. Denn in Haushaltsgemeinschaften erhält eine erwachsene Person maximal 978 Euro, die zweite Person aber bereits 70 Prozent, also 686 Euro. Eine dritte und jede weitere Person erhält nur mehr 45 Prozent, also 440 Euro. Bei Familien wird das mit einem günstigeren gemeinsamen Leben und Unterhaltsverpflichtungen füreinander argumentiert. "Natürlich hätten wir Grünen kein Problem gehabt, wenn das wegkommt. Unser Wunsch war, das zu ändern. Das war aber nicht möglich", sagt Koza. "Für die normale Wohngemeinschaft kann weiterhin eine Haushaltsregelung gelten."

Mit dieser Regelung wollte die ÖVP-FPÖ-Regierung auf Asylberechtigte abzielen. Ihnen kann die Sozialhilfe weiterhin gekürzt werden. "Wenn es der Gesetzgeber anders will, könnte er das machen. Er hat Asylberechtigte aber wohl bewusst nicht in den Beispielen erwähnt", sagt Sozialrechtler Walter Pfeil im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".

Pfeil würde auch "keine hohen Wetten eingehen", dass der Verfassungsgerichtshof die Passage wegen einer Ungleichbehandlung aufhebt. Dafür müsse eine grobe Unsachlichkeit vorliegen: "Argumente dagegen wären, dass Menschen wegen einer Behinderung nicht alleine leben können, Asylberechtigte aber schon. Oder dass der Schutz vor akuter Gewalt des Partners in Österreich anders zu werten ist als die Gewalt weit weg in Afghanistan."

Kein An- und Abmelden mehr

Menschen mit einem geringen Einkommen oder Pensionsansprüchen unter der Ausgleichszulage kann künftig das 13. und 14. Einkommen ausbezahlt werden. Bisher wurde das von der Sozialhilfe abgezogen und ein "administratives Verrechnungsungetüm" geschaffen, sagt Koza. Die "Wiener Zeitung" berichtete über den Mehrkosten in der Verwaltung durch solche An- und Abmeldungen. "Das ist eine deutliche finanzielle Erleichterung für rund 14.000 Menschen", sagt Koza, es spart Administrationsaufwand.

Mit der Passage zur "Vermeidung besonderer Härten" haben Behörden mehr Spielraum. Jene in Niederösterreich, das Menschen mit humanitärem Bleiberecht überhaupt keine Sozialhilfe gewährt hatte, können das also ändern, müssen es aber nicht. "Das wäre weiterhin möglich", sagt Koza, wahrscheinlich sei es aber nicht: "Der Wunsch, das zu ändern, kam ja aus diesem Bundesland." Andere hätten den Betroffenen zumindest Grundversorgung gewährt. "Auch diese Provisorien können behoben werden", sagt Koza - wie gesagt: kann, nicht muss.