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Eine umstrittene Anklage

Politik

Der Weisungsrat meldete zum Strafantrag gegen den Justiz-Spitzenbeamten Fuchs Bedenken an.


Die Justiz ist diese Woche im U-Ausschuss wieder prominent vertreten. Heute, Dienstag, werden Johann Fuchs, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, und der suspendierte Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek befragt. Dabei wird es vor allem um eine Causa gehen, in der es für Alma Zadic bisher nicht nach Wunsch verlief.

Die Justizministerin suspendierte Fuchs Ende März. Mitte April hob der Oberste Gerichtshof die Suspendierung aber auch schon wieder auf. Sie sei "aus dienstlichen Gründen nicht erforderlich", so das Höchstgericht.

Zadic begründete die Suspendierung mit einem Strafantrag, der gegen Fuchs vorliegt. Ihm werden die Verletzung des Amtsgeheimnisses und eine Falschaussage vor einem parlamentarischen U-Ausschuss vorgeworfen. "Ein leitender Oberstaatsanwalt, der wegen diesen Vorwürfen angeklagt wird, ist zu suspendieren", sagte Zadic zur "Wiener Zeitung".

Wie sich nun aber herausstellt, war der Strafantrag gegen Fuchs justizintern umstritten. Der bei der Generalprokuratur angesiedelte Weisungsrat meldete Bedenken dagegen an, berichteten "Kurier" und "Tiroler Tageszeitung" am Montag. Nach einer Adaptierung des Strafantrags durch die Staatsanwaltschaft Innsbruck erließ Zadic eine Weisung, wonach der Weisungsrat nicht mehr mit der Causa befasst werden solle. Das Gremium konnte dadurch keine erneute Bewertung abgeben.

Längerer Konflikt mit der WKStA

Das Justizressort bestätigte am Montag, dass es eine Weisung in dem Fall gegeben habe. Es sei in diesem Fall nicht erforderlich gewesen, den Weisungsrat erneut zu befassen, hieß es in einer Stellungnahme. Fuchs steht seit Beginn der Ibiza-Ermittlungen im politischen Fokus. Ihm und dem suspendierten Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek attestiert die Opposition eine Nähe zur ÖVP. Sie sollen Ermittlungen aus parteipolitischen Motiven beeinflusst haben. Fuchs und Pilnacek bestreiten das.

Fest steht, dass das Verhältnis der Beamten zur Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) belastet ist. Fuchs und Pilnacek sehen sich als Opfer einer Rufmordkampagne der WKStA. Die Behörde hingegen beschwerte sich über unlautere Einflussnahmen durch Fuchs und Pilnacek - sie standen hierarchisch über der WKStA. Die Fach- und Dienstaufsicht über die Behörde wurde Fuchs von Zadic bereits entzogen, sie übt nun sein Stellvertreter bei der OStA Wien aus.

Fuchs soll Pilnacek auch verraten haben, dass die WKStA eine Anzeige gegen eine "Presse"-Redakteurin plant. Laut Staatsanwaltschaft Innsbruck hat er dadurch ein Amtsgeheimnis verletzt. Rund um ähnliche Vorwürfe wurde Pilnacek im November 2021 bereits - nicht rechtskräftig - freigesprochen.

Der zweite Vorwurf gegen Fuchs bezieht sich auf eine Falschaussage, die der Spitzenbeamte im Ibiza-U-Ausschuss getätigt haben soll. Damals antwortete Fuchs auf die Frage, ob er Aktenteile weitergegeben habe, dass er sich daran nicht erinnern und dies daher weder bestätigen noch ausschließen könne.

Auch der Weisungsrat wurde mit dem Vorhabensbericht der Ankläger in der Causa Fuchs befasst. Das mit hochrangigen Juristen besetzte Gremium berät die Justizministerin in öffentlichkeitsträchtigen Fällen und gibt zu Anklageerhebungen und Einstellungen von Verfahren Einschätzungen ab. Diese sind nicht bindend, in der Vergangenheit hielten sich die Justizminister aber daran.

Kritik an der Beweisführung

Der Weisungsrat kritisierte die Beweisführung durch die Staatsanwaltschaft. Hinsichtlich des Geheimnisverrates sei die Begründung "unzureichend". "Erhebliche Bedenken" meldete der Rat gegen die "unvollständige" Begründung zum Vorwurf der Falschaussage an. Es bestünden anhand der "zur Verfügung gestellten Unterlagen Bedenken gegen die Genehmigung des Anklagevorhabens". Er empfahl daher, den Akt durch die zuständige Fachabteilung des Justizressorts prüfen zu lassen.

Die Abteilung hielt an dem Strafantrag weitgehend fest und strich nur einen Teil der Vorwürfe zum Geheimnisverrat, schreibt die "Tiroler Tageszeitung". Die für Einzelstrafsachen zuständige Sektionschefin Barbara Göth-Flemmich schlug aber vor, den adaptierten Vorschlag noch einmal dem Weisungsrat vorzulegen.

Zadic lehnte das ab. Ihr Ressort erklärte, dass die Bedenken des Weisungsrates bei der Adaptierung großteils sehr wohl berücksichtigt wurden. Zudem dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass der Weisungsrat so oft befasst werden solle, bis er eine "gewünschte Stellungnahme" abgibt. Fuchs ist mittlerweile angeklagt. Über die Vorwürfe entscheidet nun ein Gericht. (dab)

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