Das derzeit noch geltende Kopftuchverbot in den Kindergärten fällt. In der neuen 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wird die Maßnahme nicht mehr enthalten sein, bestätigte man im Bundeskanzleramt gegenüber der APA. Zuvor war der Verfassungsdienst in einer der APA vorliegenden Stellungnahme zum Schluss gekommen, dass das Kopftuchverbot "nicht mit der Bundesverfassung vereinbar" sein dürfte.

Die aktuelle 15a-Vereinbarung, über die der Bund den Ländern Geld für die Kindergärten zur Verfügung stellt, läuft Ende August aus. Die Verhandlungen zur neuen Regelung sind bereits in der Zielgeraden, wie der APA von mehreren Seiten bestätigt wird.

Kopftuch als einer der letzten Knackpunkte

Einer der letzten Knackpunkte war das Kopftuchverbot - die Länder hatten sich dagegen gewehrt, die Themen Kinderbetreuung und Kopftuchverbot miteinander zu verbinden und die Verfassungskonformität der Regelung infrage gestellt.

In der geltenden 15a-Vereinbarung werden die Länder dazu verpflichtet, in ihren Landesgesetzen ein Kopftuchverbot in den Kindergärten zu verankern und mit entsprechenden Sanktionen zu versehen. Diese Konstruktion wurde gewählt, weil der Kindergarten in die Kompetenz der Länder fällt und eine bundesgesetzliche Regelung daher nicht möglich war. "Hebel" dafür waren die durch die 15a-Vereinbarung ausbezahlten Mittel.

Verbot für die Volksschulen bereits aufgehoben

Für die Volksschulen ist die von der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführte Regelung bereits vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben worden. Für die Kindergärten sind die entsprechenden Landesgesetze (außer in Salzburg und Tirol) dagegen noch in Kraft. Mangels eines bisher bekannt gewordenen Falls eines Kopftuch tragenden Mädchens im Kindergarten wurde der Rechtsweg auch noch nicht beschritten.

In seiner knappen Stellungnahme geht der Verfassungsdienst aber davon aus, dass die durch die Vereinbarungsbestimmung "geforderten landesgesetzlichen Bestimmungen gegebenenfalls ebenso vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben werden" würden. "Der Unterschied zwischen der aufgehobenen Gesetzesbestimmung und der fraglichen Vereinbarungsbestimmung liegt lediglich in der betroffenen Altersgruppe."

Erbost reagierte die FPÖ. "Die ÖVP fällt bei eigenen Gesetzen im Liegen um", so Generalsekretär Michael Schnedlitz in einer Aussendung. "Das Kopftuchverbot an Kindergärten und Schulen dient den Mädchen und Frauen mehr als jedes Gendersternchen oder Binnen-I und steht als Beitrag für Selbstbestimmung und Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern."

"Kindergartenmilliarde" für die kommenden fünf Jahre

Die neue 15a-Vereinbarung könnte nun morgen, Freitag, im Rahmen der Landeshauptleutekonferenz in Vorarlberg präsentiert werden. Die
Regierung hatte für die kommende 15a-Vereinbarung, über die die Länder Geld für das Pflichtkindergartenjahr, den Ausbau des Angebots und die Sprachförderung erhalten, eine substanzielle Erhöhung der Mittel angekündigt. Geworden ist es laut Verhandlungskreisen und einem der APA vorliegenden Entwurf eine "Kindergartenmilliarde" für die kommenden fünf Jahre, also 200 Millionen Euro pro Jahr (von 2022/23 bis 2026/27). Zuletzt waren es noch 125 Millionen (2018/19) bzw. 142,5 Millionen (2019/20 bzw. 2021/22) für alle neun Bundesländer zusammen. Die jährlichen Mittel werden also um 75 bzw. 57,5 Millionen Euro jährlich erhöht.

Die Laufzeit des Vertrags wird von bisher drei auf fünf Jahre verlängert. Eine solche "Kindergartenmilliarde" war von SPÖ und Sozialpartnern zuletzt angesichts des Personalmangels in den Kindergärten und zur qualitativen Verbesserung des Angebots vehement eingefordert worden - allerdings pro Jahr.

Flexibler einsetzbar

Im Rahmen der neuen Vereinbarung sollen die Länder die zur Verfügung gestellten Mittel außerdem flexibler als bisher einsetzen können, wie der APA von mehreren Seiten bestätigt wurde. Von den jährlich 200 Millionen sind demnach 80 Millionen Euro für die Besuchspflicht reserviert (bisher 70 Millionen pro Jahr). Bei den übrigen Mitteln ist weiterhin eine Kofinanzierung von Bund und Ländern vorgeschrieben. Hier soll rund die Hälfte für den Ausbau des Angebots (vor allem für die Null- bis Dreijährigen) und rund ein Fünftel für die sprachliche Frühförderung fixiert sein. Die übrigen 30 Prozent sollen flexibel für diese beiden Bereiche eingesetzt werden können, bisher lag der flexible Anteil bei zehn Prozent.

Verbindlichere Qualitätskriterien fraglich

Der Bund hat außerdem angekündigt, im neuen Vertrag verbindlichere einheitliche Qualitätskriterien (etwa Gruppengröße, Betreuungsschlüssel) durchzusetzen. Vor allem die Grünen machen in diese Richtung Druck. Allerdings sei Qualität in den Verhandlungen kaum ein Thema gewesen und die Qualitätskriterien nur vage formuliert, wie Ländervertreter gegenüber der APA beklagen. Sinnbild dafür sei, dass die abschließende Verhandlungsrunde nicht mit Bildungs- oder Familienressort stattgefunden hätte, sondern zwischen Finanzlandesreferenten und Finanzministerium. Wirklich strenge Qualitätskriterien würden von einem Teil der Länder freilich wegen der extrem unterschiedlichen Ausgangslage ohnehin abgelehnt. (apa)