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Konsens bei Kindergartenausbau, Dissens bei Rechtsanspruch

Von Vilja Schiretz

Politik

SPÖ drängt weiter auf Kindergarten-Garantie wie in Deutschland, der Gemeindebund bremst wegen möglicher Schadenersatzforderungen.


Kein Meilenstein, sondern ein "schlechter Scherz" sei die neue 15a-Vereinbarung. Das sagt der niederösterreichischen SPÖ-Chef und Landes-Vize Franz Schnabl. Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Finanzierung der Kindergärten sieht jährlich 200 Millionen Euro an Zweckzuschüssen vor, die in den Ausbau des Angebots, eine frühe Sprachförderung und das letzte verpflichtende Kindergartenjahr fließen sollen. Über die fünfjährige Laufzeit der Vereinbarung gerechnet also eine "Kindergartenmilliarde".

Diese hatte im Vorfeld auch die SPÖ gefordert - allerdings pro Jahr. Die nun vorgestellte Vereinbarung sei eine "sehr zögerliche Investition in die Zukunft unserer Kinder", befand Schnabl bei einer Pressekonferenz am Dienstag.

Vor allem bei den Kleinsten sieht die SPÖ Aufholbedarf. Derzeit liegt die Betreuungsquote der unter Dreijährigen bei knapp 30 Prozent, laut der neuen Vereinbarung soll sie bis 2027 auf ein Drittel gesteigert werden. Die Sozialdemokraten forderten ebenso wie die Neos einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag. Diesem Vorschlag hatten sich auch Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, ÖGB, Landwirtschaftskammer und Industriellenvereinigung angeschlossen.

In Deutschland gibt es bereits einen solchen Rechtsanspruch seit 2013, dennoch fehlen auch dort zahlreiche Betreuungsplätze. Das Institut der deutschen Wirtschaft errechnete 2019 einen zusätzlichen Bedarf von 342.000 Plätzen. Denn immer mehr Eltern möchten ihre Kinder schon früh in einer "Kita" unterbringen.

Betreuungsquote in Deutschland gestiegen

Die Betreuungsquote unter den Jüngsten in Deutschland ist seit der Einführung des Rechtsanspruches bis 2021 von 29,3 auf 34,4 Prozent gestiegen - allerdings mit einem deutlichen Ost-West-Gefälle — in der ehemaligen DDR war ganztägige Kinderbetreuung anders als in Westdeutschland die Norm. Werden im Spitzenreiter Mecklenburg-Vorpommern knapp 58 Prozent der unter Dreijährigen fremdbetreut, sind es in Baden-Württemberg gerade einmal 28,7 Prozent. Doch Eltern können den Rechtsanspruch geltend machen und mit einer Klage die Zuweisung eines Kindergartenplatzes beantragen oder Schadenersatz für die Verdienstausfälle aufgrund der fehlenden Betreuung fordern.

Dass auch hierzulande Gemeinden Schadenersatz wegen fehlender Betreuungsplätze zahlen müssen, will der Gemeindebund vermeiden und hat sich daher gegen einen möglichen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung gestemmt. Anstatt juristische Debatten zu führen, solle die Politik den Ausbau des Angebots und die Verfügbarkeit von ausreichend Personal forcieren. Denn aufgrund des Personalmangels in der Elementarpädagogik könnten die Gemeinden den Forderungen nach flächendeckender Betreuung derzeit nicht nachkommen. Daran könnte auch ein Rechtsanspruch nichts ändern.