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Zadic will Kollegialorgan an Weisungsspitze

Von Daniel Bischof

Politik

Bei der Bundesstaatsanwaltschaft soll ein "Mehraugenprinzip" gelten, so die Justizministerin.


Wie die Zukunft der staatsanwaltschaftlichen Weisungskette ausschauen könnte, dazu gibt es neue Überlegungen. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) sprach sich am Donnerstag für ein unabhängiges Kollegialorgan an der Weisungsspitze aus. Dort solle das "Mehraugenprinzip gelten". Ein Gremium aus mehreren Personen biete "den höchstmöglichen Schutz der einzelnen Mitglieder vor politischer Einflussnahme und Druck von außen". Laut Zadic werden so auch die "höchstmögliche Qualität" bei den Entscheidungen und "gegenseitige Checks and Balances" gewahrt.

Der Vorschlag der Justizministerin geht mit dem zweiten Zwischenbericht einher, den die Arbeitsgruppe zum Bundesstaatsanwalt am Donnerstag vorgelegt hat. Sie hat die Organisation der Behörde in dem Papier noch weitgehend offengelassen. Einerseits wird eine monokratische Struktur mit einer Person an der Spitze vorgeschlagen, ebenso wird eine "Entscheidungsfindung in Senaten als gleichwertige Überlegung diskutiert", heißt es darin.

Die Arbeitsgruppe wurde von Zadic im vergangenen Jahr eingerichtet, nachdem eine Debatte um die Reform des Weisungsrechts losgebrochen war. Das lag vor allem an den diversen strafrechtlichen Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen hochrangige Politiker und der zunehmenden Politisierung der Ermittlungsbehörden.

Dreigliedriger Instanzenzug

Die Arbeitsgruppe setzt sich unter anderem aus hochrangigen Beamten, Juristen und Wissenschaftern zusammen. Mitglieder sind etwa die Leiter der Oberstaatsanwaltschaften, die Leiterinnen der WKStA und Staatsanwaltschaft Wien, Vertreter des Justizministeriums, der Anwaltschaft sowie Straf- und Verfassungsrechtler. Sie sollen über die Schaffung einer Bundesstaatsanwaltschaft diskutieren und Konzepte erarbeiten. Ein fertiges Modell legt der zweite Zwischenbericht nicht vor, er stellt "den aktuellen Diskussionsstand und die vorläufigen Überlegungen dar", wie es in dem 12-seitigen Papier heißt. Es liegt der "Wiener Zeitung" vor.

Bisher verläuft die Weisungskette über einen dreigliedrigen Instanzenzug von den Staatsanwaltschaften über die Oberstaatsanwaltschaften hin zum politisch geführten Justizministerium. Die "Anscheinsproblematik", wonach der Justizminister Strafverfahren über die Weisungskette beeinflussen könnte, soll durch die "Schaffung einer unabhängigen Weisungsspitze" beseitigt werden, heißt es in dem Papier. Erforderlich dafür sei eine Verfassungsänderung.

Wie auch schon im ersten Zwischenbericht spricht sich die Gruppe mehrheitlich für einen dreigliedrigen Instanzenzug von Staatsanwaltschaft über Oberstaatsanwaltschaft hin zur Bundesstaatsanwaltschaft aus. Letztere soll die Fachaufsicht über die untergeordneten Staatsanwaltschaften ausüben. Der Justizminister soll nur mehr nicht bindende Erläuterungen oder Empfehlungen zur Ermittlungs- und Anklagepraxis herausgeben.

Neue Details zur Bestellung

Vorgeschlagen wird weiterhin, dass die Dienstaufsicht von der Justizministerin ausgeübt wird. Diese soll aber sauber von der Fachaufsicht getrennt werden, damit es nicht zu einer "versteckten" Fachaufsicht über den Weg der Dienstaufsicht kommt. Auch die Budgethoheit soll bei der Justizministerin erhalten bleiben.

Neue Details enthält der zweite gegenüber dem ersten Zwischenbericht zur Bestellung und Abberufung der Weisungsspitze. Die demokratische Legitimierung soll über ein Drei-Stufen-Modell gewährleistet sein.

Zunächst soll ein unabhängiger Personalsenat einen Ernennungsvorschlag von mindestens drei geeigneten Kandidaten an die Bundesregierung oder das Justizministerium erstatten. Eine Abweichung von diesem Vorschlag soll nur mit einer besonderen Begründung möglich sein. Anschließend kann der Bundespräsident entscheiden, ob er den von der Bundesregierung oder Justizministerin vorgeschlagenen Kandidaten ernennt. Vorgeschlagen wird, dass der Oberste Gerichtshof über eine Abberufung des Bundesstaatsanwalts entscheiden kann. Möglich soll das bei disziplinar- und strafrechtlichen Gründen und bei "nachträglich eingetretener Unvereinbarkeit mit dem Amt" sein.

Angesiedelt werden soll die Bundesstaatsanwaltschaft bei der Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof. Sie ist derzeit eine Art rechtliche Kontrollbehörde, die etwa von sich aus eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gegen Urteile eines Strafgerichts an den OGH erheben kann.

Endbericht im Sommer

Noch nicht festgelegt hat man sich bei der parlamentarischen Kontrolle der Bundesstaatsanwaltschaft. Eine Kontrolle soll aber erst "nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens" möglich sein. Beibehalten werden soll die parlamentarische Kontrolle in Justizverwaltungsangelegenheiten. Nur von einer Minderheit wird in der Gruppe vorgeschlagen, dass der Bundesstaatsanwalt unmittelbar parlamentarisch kontrolliert werden soll.

Kritisch zur geplanten Reform hat sich Ex-OGH-Präsident Eckart Ratz geäußert, die "Wiener Zeitung" berichtete. So wie in der gesamten Verwaltung müsse auch bei Staatsanwälten eine demokratisch legitimierte Kontrolle und Weisungsbindung gewahrt bleiben, so Ratz: "Staatsanwälte sind keine Richter und Staatsanwaltschaften keine Gerichte."

Bis zum Sommer 2022 soll die Arbeitsgruppe nun den Endbericht für ihr Modell erstatten. Danach ist die Politik am Zug. Bei der Unabhängigkeit der Bundesstaatsanwaltschaft könne es "keine Kompromisse geben", meint Zadic.