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Klimaklage vor Gerichtshöfe gebracht

Von Petra Tempfer

Politik

Global 2000 will verbindlichen Ausstieg aus fossilen Energieträgern.


Jeder Österreicher hat das Recht auf saubere Luft. Er kann Maßnahmen einfordern, wie der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) 2015 entschieden hat, und sich dabei auf die Luftqualitätsrichtlinien der EU berufen. Gleichzeitig muss der Staat - basierend auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - seiner Schutzpflicht nachkommen und Naturkatastrophen abwehren. Und dennoch schreitet der Klimawandel voran: In Österreich ist es laut Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik bereits um fast 2 Grad wärmer als 1880. Folgt keine Trendumkehr, seien es bis 2100 mindestens 5 Grad.

Vier Österreicher, von der Studentin bis zum Pensionisten, haben daher am Mittwoch mit der Umweltschutzorganisation Global 2000 und Rechtsanwalt Reinhard Schanda eine Klimaklage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) und VwGH eingebracht. Davor hatte das Verwaltungsgericht Wien deren Beschwerde abgewiesen - die Kläger gehen nun dagegen vor. Im Erfolgsfall bedeutet das, dass die fossilen Energieträger Kohle, Heizöl, Benzin und Diesel per Verordnung ein verbindliches Ablaufdatum bekommen, und zwar gestaffelt bis 2040. Denn seit 2020 hat Österreich kein gültiges Klimaschutzgesetz und damit kein gesetzlich festgelegtes Treibhausgasbudget mehr.

Niederlande-Urteil wegweisend

"Mit unseren Rechtsmitteln stellen wir die Frage, ob Betroffene ein subjektives Recht auf Maßnahmen des Staates gegen die Klimakrise haben", sagt Schanda. Klimaklagen sind nichts Neues, bereits 2020 war eine Umweltschutzorganisation, in dem Fall Greenpeace, damit vor Österreichs VfGH gescheitert. Damals ging es um klimaschädliche Gesetze wie die Steuerbefreiung auf den Flugzeug-Treibstoff Kerosin.

In den Niederlanden hingegen war eine Klimaklage der NGO Urgenda 2015 erfolgreich, was unter den Umweltschützern bis heute als wegweisend gilt. Das Bezirksgericht in Den Haag entschied, dass die Niederlande die CO2-Emissionen stärker reduzieren müssen. Die Regierung ging in Revision, das Berufungsgericht bestätigte das Urteil aber in zweiter Instanz. Einen wesentlichen Schritt setzte auch Deutschland, als das Bundesverfassungsgericht 2021 das deutsche Klimaschutzgesetz für verfassungswidrig erklärte und der Gesetzgeber schärfere Klimaziele beschließen musste.