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Indexierung der Familienbeihilfe verstößt gegen EU-Recht

Von Martina Madner

Politik
<p class="MsoNormal">125.300 Kinder in einem anderen EU- oder EWR-Land haben vergangenes Jahr wegen der Indexierung weniger Familienbeihilfe erhalten.
© Ben Wicks

EuGH-Urteil gegen Österreich - damit drohen Nachzahlungen von mehr als 300 Millionen Euro.


Seit 2019 passt Österreich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Kinder sich ständig in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten, die Familienbeihilfe sowie verschiedene steuerliche Vergünstigungen nach oben oder unten an – je nach Preisniveau des Landes.

Die ÖVP-FPÖ-Regierung bezeichnete ihr Prestigeprojekt als neutral klingende Indexierung der Familienbeihilfe. Der damalige ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz behauptete, dass die Regierung sich das "gut überlegt" habe, diese Schritte "sorgen für mehr Gerechtigkeit". Auch sein FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache sprach von "Fairness".

Konkret aber wollte die Regierung damit Geld auf Kosten von in Österreich Beschäftigten mit anderer EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft – also auch Bürger aus Norwegen, Island und Liechtenstein – einsparen, obwohl diese die Leistungen rechtmäßig für ihre Kinder unabhängig vom Wohnsitz erworben hatten. Aus den von der damaligen Regierung behaupteten 114 Millionen Euro wurden 2019 nur 62 Millionen Euro, die Eltern, darunter insbesondere auch als 24-Stunden-Betreuerinnen beschäftigte Frauen aus Rumänien, der Slowakei, Slowenien und anderen Ländern mit geringerem Preisniveau, weniger ausbezahlt wurden.

Familienbeihilfe muss exakt die gleiche sein

Die EU-Kommission hat deshalb im Jahr 2020 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gab nun der von der Kommission erhobenen Vertragsverletzungsklage "in vollem Umfang statt", heißt es in der Presseaussendung. Damit drohen laut Informationen der "Wiener Zeitung" Nachzahlungen mit einem Volumen von 307 Millionen Euro.

Österreich verstößt mit der Indexierung der Familienbeihilfe laut dem EuGH-Urteil gegen EU-Recht, sowohl gegen "die Verordnung über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union" als auch die "Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit".

Der österreichische "Anpassungsmechanismus stellt eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, die jedenfalls nicht gerechtfertigt ist", heißt es in der Aussendung nun ganz klar. Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag, die Gegenstand der Klage waren, stellen Familienleistungen "im Sinne der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit" dar.

Nur weil Berechtigte in einem anderen EU-Land leben, dürfen diese nicht "gekürzt oder geändert werden". Im Gegenteil: "Die Familienleistungen, die ein Mitgliedstaat Erwerbstätigen gewährt, deren Familienangehörige in diesem Mitgliedstaat wohnen, müssen gemäß der Verordnung also exakt jenen entsprechen, die er Erwerbstätigen gewährt, deren Familienangehörige in einem anderen Mitgliedstaat wohnen." Preisniveau- und daraus folgende Kaufkraftunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten rechtfertigen keine Leistungsunterschiede.

Der EuGH gab damit also der EU-Kommission recht, die die Indexierung als "diskriminierend und nach dem EU-Recht nicht zulässig" bezeichnet hatte und folgte damit EuGH-Generalanwalt Richard de la Tour, der schon im Jänner auf die "Verletzung des Freizügigkeitsrechts" hinwies.

Mehr als 300 Millionen Euro Nachzahlung möglich

Das Familienministerium lässt auf Anfrage der "Wiener Zeitung" wissen, dass Österreich im Jahr 2019 trotz Indexierung insgesamt 213 Millionen Euro an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für 137.110 Kinder in einem anderen EU- oder EWR-Land bezahlt hat. Im Jahr 2020 waren es 188 Millionen für 132.000 Kinder, die in diese Länder flossen und 2021 nochmals 134 Millionen Euro für 125.300 Kinder.

Da es sich bei den Anpassungen der Familienleistungen an das jeweilige Preisniveau der anderen EU- und EWR-Länder vor allem um Kürzungen handelte, kam es im Vergleich zum Jahr 2018 zu Minderauszahlungen. 2019 waren es 62 Millionen Euro weniger, die die Eltern der Kinder erhielten. 2020 fielen die betroffenen Familien um 104 Millionen Euro um, davon 87 Millionen Euro bei der Familienbeihilfe und 17 Millionen Euro beim einmalig ausbezahlten Kinderbonus. Und im Jahr 2021 ging es um 141 Millionen Euro, die Österreich den Betroffen zu wenig ausbezahlte. Insgesamt geht es also um ein Volumen von 307 Millionen Euro, das Österreich den Familien wohl nachzahlen muss.

"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist selbstverständlich zur Kenntnis zu nehmen", ließ Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) in einer ersten Stellungnahme nach dem Urteil die Öffentlichkeit wissen. Sie sagte darin aber auch: "Dessen ungeachtet bin ich weiterhin der Ansicht, dass eine Anpassung der Familienleistungen für Kinder, die im Ausland leben, an die dortigen Lebensumstände nur fair wäre. Der EuGH hat nun anders entschieden und das ist zu akzeptieren."

"Guter Tag für Europas Kinder"

Die zuständige Fachsektion werde nun das Urteil prüfen und die notwendigen Schritte einer Gesetzesänderung einleiten. Ein Gesetzesvorschlag zur Erstattung der Differenzbeträge werde ehestmöglich an das Parlament übermittelt.

Für den heutigen FPÖ-Chef Herbert Kickl ist das Urteil kein Grund, seinen Ex-Chef Strache zu korrigieren. Im Gegenteil: Kickl fordert per Aussendung, dass "Österreich die Zahlungen von Familienbeihilfe ins Ausland gänzlich einstellt."

Anders die SPÖ und die Neos. Die SPÖ-Frauen-, Kinder- und Jugendsprecherin Eva-Maria Holzleitner und SPÖ-Familiensprecherin Petra Wimmer bezeichnen das Urteil als "großen Erfolg für Familien, Frauen und Kinder" und sehen sich ihrer wiederholten Kritik bestätigt. Die Regierung solle nun "den Familien schleunigst das zukommen zu lassen, was sie ihnen unrechtmäßig vorenthalten haben."

"Heute ist ein guter Tag für die Kinder in Europa", lässt Neos-Familiensprecher Michael Bernhard wissen. Mit dem EuGH-Urteil sei der "menschenverachtenden Showpolitik von Türkis-Blau endlich ein Ende" gesetzt worden. Es zeige, "wie zynisch, populistisch und unfair Familienpolitik unter Türkis-Blau betrieben wurde."

Hinweis der Redaktion: Der Text wurde um 13:00 Uhr aktualisiert.