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Geringere Entlastung für Arbeitnehmer durch Anti-Teuerungspaket

Von Karl Ettinger

Politik

Der Budgetdienst des Parlaments widerspricht den Angaben des Finanzministeriums vehement.


Vielen Österreichern wird angesichts der schon beschlossenen und der zahlreichen noch herumschwirrenden Forderungen für eine Entlastung der Bevölkerung im Gegenzug zur Rekordteuerung längst ein bisschen schwummrig. Jetzt stellt der parlamentarische Budgetdienst die Angaben der Bundesregierung über den tatsächlichen Entlastungseffekt mancher Maßnahmen deutlich in Frage und entlarvt die Regierung dabei offenbar beim Schummeln.

Das gilt vor allem für die von der Koalition versprochene Entlastung durch den steuerlichen Absetzbetrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den das Finanzministerium mit einer Milliarde Euro angegeben hat. "Die Berechnungen des Budgetdienstes haben ein deutlich geringeres Entlastungsvolumen ergeben", stellen die Budgetkontrollore des Nationalrats in ihrem aktuellen Bericht trocken, aber unmissverständlich fest.

Entlastungsvolumen von einer Milliarde Euro wird nicht erreicht

Die Bundesregierung hat demnach bei ihren Versprechungen deutlich zu dick aufgetragen. Konkret richtet sich der Vorwurf gegen das von Magnus Brunner (ÖVP) geführte Finanzministerium, das auf ein Entlastungsvolumen von einer Milliarde Euro kommt. Laut Budgetdienst wird diese Gesamtsumme bei weitem nicht erreicht, ein konkreter Betrag aber nicht angeführt.

Worum geht es dabei? Diese Maßnahmen ist ein Teil eines umfangreichen Maßnahmenbündels von ÖVP und Grünen zur Abfederung der hohen Inflation. Für 2022 können daher Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen einmalig einen negativsteuerfähigen Teuerungsabsetzbetrag in Höhe von 500 Euro geltend machen, der im Jahr 2023 über die Veranlagung zu steuerlichen Mindereinzahlungen führt.

Die maximale Entlastungswirkung wird bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne spezifische Frei- und Absetzbeträge bei einem monatlichen Bruttolohn zwischen 1.100 und 1.800 Euro erreicht. Danach wird die Zahlung bis zu einem Bruttolohn von etwa 2.500 Euro linear auf null eingeschliffen. Bei einem Bruttolohn unter 1.100 Euro ist die Entlastung wegen der Obergrenze bei der Negativsteuer mit 70 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge geringer, stellt der Budgetdienst fest.

Gutschrift für Selbstständige und Bauern

Für Selbständige und Bauern haben ÖVP und Grüne noch im Zuge der Nationalratssitzung am Donnerstag der Vorwoche mit einem Initiativantrag eine Änderung beschlossen. Damit kommen auch Kleinunternehmer und Bauern zu einer außerordentlichen Gutschrift bei den Krankenversicherungsbeiträgen, die eine ähnliche Wirkung wie die Maßnahme für Arbeitnehmer haben soll. Diese Entlastung soll im Rahmen der Beitragsvorschreibung bereits im vierten Quartal dieses Jahres zum Tragen kommen.

Die Gutschrift beträgt in diesem Fall 500 Euro bei einer monatlichen Beitragsgrundlage zwischen 1.200 und 2.100 Euro, bei einer niedrigeren beziehungsweise etwas höheren monatlichen Beitragsgrundlage ist die Gutschrift geringer. Ab einer Beitragsgrundlage von 2.900 Euro respektive unter einer Beitragsgrundlage von 566 Euro erfolgt keine Gutschrift. Um einen Doppelbezug mit dem Teuerungsabsetzbetrag zu verhindern, reduziert die außerordentliche Gutschrift einen allfälligen Teuerungsabsetzbetrag im Zuge der Einkommensteuererklärung, wird vom Budgetdienst analysiert.

Der Budgetdienst hat nun errechnet, dass das Finanzministerium die Entlastungswirkung offensichtlich deutlich zu hoch angegeben hat. Denn demnach dürfte nicht einmal die Entlastung der Arbeitnehmer in Summe mit der nun kurzfristig ergänzten Abfederung für Selbständige und Landwirte die Milliarde Euro erreichen, um die eigentlich unselbständig Beschäftigte alleine entlastet werden sollten.

290 Millionen Euro mehr nach türkis-blauem Flop

Die Novelle beinhaltet auch die finanziellen Folgen im Zusammenhang mit der Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland. Der Europäische Gerichtshof hat die von der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung trotz massiver Bedenken von Experten 2019 eingeführte "indexierte" Familienbeihilfe am 16. Juni gekippt. Arbeitnehmer aus anderen EU- und EWR-Staaten, die in Österreich beschäftigt sind, haben dadurch die Familienbeihilfe für ihre in der Heimat lebenden Kinder in Höhe der Kaufkraft im Heimatland erhalten. Dadurch fiel sie vor allem für Kinder in Osteuropa deutlich niedriger aus, was beispielsweise 24-Stunden-Pflegekräfte aus der Slowakei oder Rumänien stark betroffen hat.

Insgesamt muss Österreich nach dem türkis-blauen Flop nachträglich rund 290 Millionen Euro locker machen. Rund 220 Millionen Euro davon entfallen auf Nachzahlungen für die Jahre 2019, 2020 und 2021, weitere 70 Millionen Euro machen die Anpassungen für das laufende Jahr 2022 aus.