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Das jährliche Plus bei Sozialleistungen

Von Martina Madner

Politik

Familienbeihilfe, Studienbeihilfe, Krankengeld und Co werden um den gleichen Betrag wie Pensionen erhöht. Demnach könnte das Plus 2023 bei 5,6 Prozent liegen.


Es sei ein "Meilenstein", der laut Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) "punktgenau", "Mitten in der Inflation" und "sozial treffsicher" starte: die jährliche Wertanpassung der Sozialleistungen. Konkret geht es um die Familienbeihilfe, den Kinderabsetzbetrag, das Kinderbetreuungsgeld, die Studienbeihilfe, Rehabilitations-, Kranken-, Wiedereingliederungs- und Umschulungsgeld sowie den Familienzeitbonus.

1,3 Millionen Personen werden davon ab kommendem Jänner profitieren. Jene, die Notstandshilfe oder Arbeitslosengeld beziehen, sind nicht dabei - "die sind als Teil der Arbeitsmarktreform ausgekoppelt, wo wir erst mitten in den Verhandlungen sind".

Sozialminister Rauch ist trotzdem von der Maßnahme, die nun für sechs Wochen in Begutachtung geht, überzeugt: "Es ist ein erster und ganz wichtiger Schritt, den Sozialstaat krisenfest zu machen." Von manchen werde vermittelt, dass der Sozialstaat angeblich Leistungsbereitschaft reduziere: "In Wahrheit verhilft er jenen, die sonst ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten könnten, zu einem menschenwürdigen Leben. Das ist ein Menschenrecht."

Ein Plus von zumindest 5,6 Prozent

Vier Milliarden Euro hat die Regierung von 2023 bis 2026 für die Wertanpassung der Sozialhilfe vorgesehen, alleine im kommenden Jahr dürften es den Berechnungen des Fiskalrats gemäß 620 Millionen Euro sein. Wobei dieser Berechnung eine Inflationsrate von 7,5 Prozent für 2022 zugrunde liegt.

Minister Rauch stellte aber auf Nachfrage der "Wiener Zeitung" klar, dass man sich bei der Valorisierung der Sozialleistungen künftig "entlang des Durchrechnungshorizonts der Pensionen" bewege, "natürlich so, dass die aktuell erhöhte Inflationsrate abgebildet ist" - und "sicher nicht so, dass es bei den Pensionen eine Erhöhung um sechs Prozent gibt und bei den Sozialleistungen eine darunter".

Im vergangenen Jahr lag der Anpassungsfaktor bei den Pensionen bei 1,018. Jene mit Pensionen über 1.800 Euro brutto monatlich erhielten demnach eine Erhöhung von 1,8 Prozent. ÖVP und Grüne aber haben sich - wie schon zahlreiche Regierungen davor auch - im September 2021 darauf geeinigt, niedrigere Pensionen mehr zu erhöhen. Alle mit einer Pension bis zu 1.000 Euro erhielten eine Erhöhung von drei Prozent, bis 1.800 Euro sank der Faktor auf die 1,8 Prozent stufenweise ab.

Noch liegt der Wert der Juni-Inflation nur als vorläufiger mit 8,7 Prozent und die Teuerungsrate des Juli noch gar nicht vor. Allerdings ist ein Absinken der Inflation im Juli auf unter sechs Prozent unwahrscheinlich. Berechnungen der "Wiener Zeitung" ergaben, dass der Anpassungsfaktor der Pensionen heuer zumindest bei 1,056 liegen dürfte. Die Pensionen und damit auch die Sozialleistungen müssten demnach 2023 zumindest um diese 5,6 Prozent steigen. Für ein zwölfjähriges Kind erhielten Eltern damit nicht mehr 141,50 Euro monatlich Familienbeihilfe, sondern 149,50 Euro. Bei einer Juli-Inflation von 8,0 Prozent würden Sozialleistungen um 5,8 Prozent steigen.

Schulstartgeld für Kinder in  Sozialhilfehaushalten

Die Sozialhilfe wurde bereits bisher, da sie sich an der Ausgleichszulage orientiert, wie die Mindestpensionen erhöht. 2022 waren das also drei Prozent mehr als im Jahr davor. Käme es zu sechs Prozent Plus, erhielten Eltern in einem niederösterreichischen Sozialhilfe-Haushalt zum Beispiel im kommenden Jahr für ihr Einzelkind 259,16 Euro im Monat statt der 244,49 Euro im heurigen Jahr.

Für den Schulstart jedenfalls erhalten rund 50.000 Schulkinder österreichweit, die in Haushalten mit Sozialhilfe leben, Gutscheine im Wert von 120 Euro pro Kind, womit diese nicht nur Schulsachen, sondern auch andere Dinge des alltäglichen Bedarfs kaufen können. Insgesamt kostet das rund 6 Millionen Euro, 3,2 Millionen Euro finanziert das Sozialministerium, den Rest die EU.