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Warten auf das Klimaschutzgesetz

Von Paul Koren

Politik

Eine unendliche Geschichte? Österreich ist seit eineinhalb Jahren klimapolitisch im Blindflug. Ein baldiges Ende scheint nicht in Sicht.


Ich bin äußerst unzufrieden damit, wie wenig sich die ÖVP im letzten Jahr bewegt hat", sagt Grünen-Klimasprecher Lukas Hammer. Die Rede ist von den Verhandlungen einer Neuauflage des Klimaschutzgesetzes (KSG), das Österreichs Treibhausgas-Budget bis 2020 geregelt hat. Mit dem ersten Jänner 2021 ist das Gesetz ausgelaufen. Seither wird von der Regierung an einem neuen Entwurf gebastelt, der bis dato, 568 Tage später, noch nicht einmal in Begutachtung ist.

Man sei dem Koalitionspartner in den Verhandlungen schon sehr entgegengekommen, so Hammer. ÖVP-Klimasprecher Johannes Schmuckenschlager sieht hingegen noch Differenzen. Hauptstreitpunkte seien die Verankerung des Klimaschutzes in der Verfassung und Spannungsfelder zwischen Bund und Ländern. Es sind dieselben Punkte wie im ersten Halbjahr von 2021. Einig ist man sich nur, dass die Verhandlungen schleichend vorangehen. Die Schuld dafür sieht man bei den festgefahrenen Positionen der jeweils anderen Partei.

Schmuckenschlager meint, die Zuständigkeit liege am Ende bei Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne): "Die Ministerin muss schon selbst mit den Bundesländern reden." Das Klimaschutzministerium erklärte auf Anfrage der "Wiener Zeitung": "Wir arbeiten aktuell sehr intensiv an der Finalisierung des neuen Klimaschutzgesetzes. Die regierungsinternen Gespräche sind weit fortgeschritten und das Gesetz soll zeitnahe in Begutachtung gehen." Ähnliches hörte man aus dem Ministerium schon elf Mal über die vergangenen zwei Jahre.

Schlechtes Klima für Klimapolitik

Im Frühjahr 2021 wurde eine erste Version des neuen KSGs inklusive automatischer Erhöhung der Mineralölsteuer, falls die Klimaziele verfehlt würden, geleakt. Ebenso wie die interne Reaktion der WKO, die den Entwurf als "überambitioniert" und "untragbar" bezeichnete. Zuvor hatte die Ministerin einen Beschluss noch für 2021 in Aussicht gestellt.

Im Mai 2022 gelangte noch der sogenannte "Spickzettel" der Industriellenvereinigung (IV) an die Öffentlichkeit, in dem man forderte, die Klimaschutzmaßnahmen wegen der Teuerung zu überdenken. Außerdem definierte die IV die Verankerung von Klimaschutz in der Verfassung als "rote Linie".

Ein medialer Streit zwischen Wirtschaftsvertretern und den Grünen entbrannte und dann war die Tagungsperiode des Nationalrats auch schon vorbei. Österreichs Klimapolitik wartet auch 2022 noch auf ein neues Gesetz.

Doch auch mit gültigem Klimaschutzgesetz sah Österreichs Klimabilanz nicht gerade rosig aus. Das inzwischen ausgelaufene KSG wurde 2011 von einer rot-schwarzen Regierung beschlossen und bestimmte von 2008 bis 2020 für sechs Sektoren - unter anderem Verkehr, Industrie und Energie sowie Landwirtschaft - jeweils ein Maximum an jährlichen Emissionen. Das Ziel war, bis 2020 kontinuierlich weniger Treibhausgase auszustoßen und so die Emissionen um 16 Prozent gegenüber 2005 zu reduzieren. Das gelang bis 2014 ganz gut, der Emissionsgraph zeigte ab dann allerdings nach oben. 2017 überschritt man erstmals den maximal zugelassenen Wert und tat das auch in den zwei Folgejahren.

Pandemie rettete Österreichs Klimaziele

Ein Gutachten des Forschungszentrums für Klimaschutzrecht der Universität Graz kam zum Ergebnis, dass das angepeilte Ziel nur durch ein teuer zugekauftes Kontingent an CO2-Zertifikaten erreicht werden könne. Es empfehle sich dringend eine Novellierung des KSG. Das war im Juli 2020. Zwei Jahre später weiß man, dass die Emissionen von 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 7,7 Prozent gefallen sind, auch weil der Verkehr stark nachgelassen hat. Mit 46,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent lag man 1,2 Millionen Tonnen unter der Maximalgrenze. Laut Umweltbundesamt war allerdings vor Ausbruch von Covid-19 das Einhalten der Klimaziele nicht gesichert. Die Pandemie hat Österreich also vor dem Verfehlen der Klimaziele bewahrt.

Inzwischen hat sich die EU im Rahmen ihres Green Deals ambitioniertere Ziele gesteckt. Die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen bis 2030 soll 55 statt 40 Prozent gegenüber 1990 betragen. Österreich will bis 2040 klimaneutral werden, also gleich viel Treibhausgas binden wie ausstoßen. Im vergangenen Jahr sind die nationalen THG-Emissionen aber wieder auf das Niveau von 1990 gestiegen. Damit bleibt Österreich eines der wenigen EU-Länder, in denen die Emissionen nicht gesunken sind. Außerdem prognostizierte der Rechnungshof 2020 in seinem Bericht über Österreichs Klimaschutz, dass der Staat bei Verfehlung der Klimaziele bis 2030 neun Milliarden Euro CO2-Zertifikate zukaufen müsste. Ganz abgesehen von den Kosten, die die Klimakrise bis dahin jährlich verursachen werde.

Wo bleibt das neue Gesetz?

Aus der Sicht von Lukas Hammer haben die Grünen der ÖVP schon vor eineinviertel Jahren ein beschlussfertiges Klimaschutzgesetz vorgelegt. Dass das neue KSG noch nicht beschlossen ist, liege an den unterschiedlichen Ambitionen der Regierungsparteien für das Gesetz. "Auf das Klimaschutzgesetz von 2011 einige ich mich morgen mit der ÖVP", sagt der Grünen-Klimasprecher. Man wolle, dass der Verantwortlichkeitsmechanismus des neuen KSG bissiger werde.

Das alte KSG sah nämlich eine eigene Vereinbarung zwischen Bund und Ländern für die Verantwortlichkeit und Konsequenzen vor, wenn die jährlichen Ziele verfehlt werden. Diese kam allerdings nie zustande. So war man nur verpflichtet, bestehende Richtlinien neu zu bewerten und verstärkte Maßnahmen umzusetzen. Aber Konsequenzen gab es weder für das Überschreiten der Emissionsgrenze noch für nicht umgesetzte neue Maßnahmen.

Auch die Verankerung von Klimaschutz in der Verfassung ist ein Streitpunkt, der sich seit Beginn durch die Verhandlungen zieht. Es ist eine Forderung des Klimavolksbegehrens und der Grünen, von der ÖVP und Wirtschaftsvertretern wird das abgelehnt. In dieser Frage stehen sich zwei Expertenmeinungen gegenüber.

Einerseits die vom Klimaministerium beauftragte Kurzstudie von Daniel Ennöckl, einem Rechtswissenschaftler der Boku Wien. Für ihn ist die Verankerung rein eine Frage des politischen Willens. Anders sieht das Staats- und Verwaltungsrechtler Christian Piska von der Universität Wien. Ein Grundrecht auf Klimaschutz schwäche die gesamte Grundrechtslandschaft, wie er im WKO-Magazin "ÖKO+" im Februar erklärte. Auch sei der Wirtschaftsstandort Österreich gefährdet, da sich der Bau von neuen Betriebsanlagen, die CO2 ausstoßen, von Einzelpersonen in die Länge ziehen oder ganz verhindern ließe. Die Industriellenvereinigung steht diesen "sehr grundlegenden und weitreichenden Änderungen der Bundesverfassung, skeptisch gegenüber", hielt man auf Anfrage fest.

Zurück am Anfang der Verhandlungen

Die einzige Neuerung in den bisherigen Verhandlungen ist, dass im Rahmen des KSG große Industrieunternehmen beim Umstieg auf eine klimafreundliche Produktion mit einem Transformationsfonds unterstützt werden sollen. Ansonsten hat sich in einem Jahr nicht viel bewegt. "Wir haben gelernt, dass wir dicke Bretter bohren müssen", sagt Klimasprecher Hammer. Er wolle nun Druck machen, damit das Gesetz endlich in Begutachtung geht. Die Zeit dränge. "Es ist enttäuschend, dass Klimaschutz immer noch als Aufgabe der Grünen gesehen wird und nicht als gesamtstaatliche Verantwortung", sagt er.

Die Aufgabe des Klimaschutzgesetzes sei es, Rahmenbedingungen festzulegen, so Hammer. Im Moment versuche man aber, Maßnahmen zu setzen. Auch Schmuckenschlager verweist darauf, dass das KSG alleine den CO2-Ausstoß nicht reduziere. Die Koalition habe unter anderem mit Klima-Ticket und der öko-sozialen Steuerreform Schritte gesetzt, die aktiv zur Emissionssenkung beitragen. Wann ein Entwurf für das überfällige Klimaschutzgesetz vorliegt, konnten weder die Klimaschutzsprecher noch das Klimaschutzministerium beantworten. Jedenfalls so schnell wie möglich, wenn es nach Hammer geht: Die Ukraine-Krise habe einiges verschoben. Der Motor fehle aber auch ohne Gesetz nicht, meint Schmuckenschlager. "Die Bundesländer sind schon genug getrieben von der Energie-Autarkie."