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Weiterreise erwünscht

Von Nicole Oirer und Vilja Schiretz

Politik

Mehr Grenzkontrollen führen zu mehr Asylanträgen. Ein neuer Erlass des Innenministeriums könnte dem entgegenwirken.


Immer wieder betont Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) ein rigoroses Vorgehen gegen Schlepperei und irreguläre Migration. Doch das stellt Österreich vor ein Dilemma: Denn durch strengere Grenzkontrollen werden auch mehr Migranten aufgegriffen. Ein "unerwünschter Nebeneffekt", wie Migrationsforscherin Judith Kohlenberger von der WU Wien sagt. Vor allem, weil nicht wenige der Aufgegriffenen eigentlich ein anderes Zielland anstreben und wohl von sich aus keinen Asylantrag in Österreich gestellt hätten.

Während die Zahl der Anträge zuletzt deutlich gestiegen ist, bleibt die Anzahl der Menschen in der österreichischen Grundversorgung relativ stabil. Die Zahlen sprechen dafür, dass sich viele auf den Weg in einen anderen EU-Staat machen, nachdem sie bereits nach ihrem Aufgriff in Österreich um Asyl angesucht hatten - die "Wiener Zeitung" berichtete. Ein Erlass zu Grenzübertritten von Asylsuchenden an der ungarischen Grenze, der seit Donnerstag in Kraft ist, könnte diesen Menschen die Weiterreise jedenfalls erleichtern und die Zahlen der Asylanträge dadurch möglicherweise reduzieren.

Auslagerung in andere Bundesländer per Lotterie

Momentan müssen Grenzbeamte innerhalb von 48 Stunden die Identität der Geflüchteten feststellen, ihre Fingerabdrücke nehmen, einen Datenbankabgleich wegen eventuell bereits in anderen Staaten anhängigen Asylverfahren vornehmen sowie ein Erstaufnahmegespräch durchführen. Erst dann ist der Asylantrag formell korrekt. Der neue Erlass lagert einige der Arbeitsschritte, wie etwa das notwendige Erstgespräch, an Polizeistellen in anderen Bundesländern aus, denen die Antragssteller durch ein Zufallsprinzip zugeteilt werden. Dorthin sollen die Betroffenen allerdings selbständig reisen.

Menschen, die ohnehin nicht in Österreich bleiben wollten, könnten somit leichter auf das Gespräch und damit auf ein mögliches Asylverfahren in Österreich verzichten - was ihre Chancen auf ein Verfahren in einem anderen EU-Mitgliedstaat deutlich erhöht.

Das Innenministerium bestätigt gegenüber der "Wiener Zeitung" dass ein solcher Erlass die "Vorgangsweise bei illegalen Grenzübertritten im Burgenland" regelt, das Dokument selbst wird auf Nachfrage aber nicht übermittelt. Ziel sei es jedenfalls, die Polizei im Burgenland zu entlasten und die Arbeit gleichmäßiger auf die Bundesländer zu verteilen. Ob man dadurch mit einer größeren Zahl von Weiterreisenden rechnet, wie Expertinnen und Experten vermuten, kommentiert das Ministerium nicht.

Im Sinne der Dublin-Verordnung, die die Flüchtlingsverteilung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten regelt, wäre das freilich nicht. Das System sieht vor, dass das erste EU-Land, dass eine Person erreicht, für deren Asylverfahren zuständig ist. So weit jedenfalls die Theorie. "Es ist ein offenes Geheimnis, dass das Dublin-Abkommen schon länger tot ist", sagt Kohlenberger im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Denn auch heute verteilen sich die Geflüchteten meist auf eigene Faust, Dublin-Rückführungen in die zuständigen Staaten sind vergleichsweise selten.

Keine "Zwischenstation"in der Bundesbetreuung

Ob nun mehr Menschen aus Österreich weiterziehen werden, ist fraglich. Grundsätzlich sei das wohl die Absicht hinter dem neuen Erlass, glaubt Kohlenberger. Man möchte wohl unterbinden, dass Menschen, die sowieso nicht in Österreich bleiben wollen, überhaupt in den Zahlen aufscheinen. Ähnlich sieht das auch Lukas Gahleitner-Gertz vom Verein Asylkoordination. Er vermutet, dass das Innenministerium damit eine Entlastung der Bundesbetreuungseinrichtungen anstrebt. Dort werden Menschen untergebracht, bis sie zum Asylverfahren zugelassen werden. "Man setzt, glaube ich, darauf, dass wie bisher viele untertauchen, aber ohne die Zwischenstation der Bundesbetreuung", sagt Gahleitner-Gertz.