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Eintragungswoche beginnt für sieben Volksbegehren

Politik

Die Bevölkerung kann einer breiten Palette an Themen Gehör verschaffen.


Diese Woche beginnt für sieben Volksbegehren der Eintragungszeitraum (19. bis 26. September), um die nötigen 100.000 Unterschriften zu sammeln. Erst ab dieser Grenze wird ein Volksbegehren im Nationalrat behandelt.

Die Volksbegehren im Überblick

Das "Black Voices Volksbegehren" hat 34 Forderungen in sechs unterschiedlichen Kategorien wie Bildung, Gesundheit, Repräsentation oder Arbeitsmarkt und setzt sich für eine Verbesserung der Stellung von Menschen afrikanischer Herkunft in Österreich ein.

Mit "Recht auf Wohnen" fordern die Initiatoren ein Recht auf kostenfreie Unterkunft, wenn sich die Person keine leisten kann.

Das "Kinderrechte Volksbegehren" setzt sich unter anderem für den täglichen Turnunterricht, ein Importverbot von mit Kinderarbeit hergestellten Produkten und eine staatliche Unterhaltsgarantie ein.

Zwei der sieben Volksbegehren beschäftigen sich mit dem Corona-Management des Bundes: Eines fordert ein Ende sämtlicher Corona-bekämpfenden Maßnahmen, das andere, von der MFG eingebrachte Volksbegehren, eine "Wiedergutmachung". Strafen sollen zurückgezahlt und eine Amtshaftung bei verfassungswidrigen Gesetzen eingeführt werden.

Ein weiteres Volksbegehren spricht sich gegen GIS-Gebühren aus und begründet das mit sinkender Qualität. Eine Finanzierung des Radiosenders Ö1 "ist hingegen legitim".

Das Volksbegehren "für uneingeschränkte Bargeldzahlung" verlangt eine verfassungsrechtliche Verankerung des Bargelds.

Mit Amtssignatur oder direkt im Gemeindeamt

Um ein Volksbegehren zu unterstützen, muss man die österreichische Staatsbürgerschaft haben und wahlberechtigt sein. Unterstützungserklärungen, die notwendig waren, damit Volksbegehren in den Gemeinden aufgelegt werden, zählen dabei schon als gültige Eintragung. Die Unterschrift kann auf den Gemeindeämtern oder online eingetragen werden.(pak)