Zum Hauptinhalt springen

"Eltern müssen sich Urlaub nehmen, um ihre Kinder zu besuchen"

Politik

Volksanwältin Schwarz sieht viel Verbesserungsbedarf beim Jugendstrafvollzug.


"Großes Engagement des Personals" und dennoch viel Verbesserungsbedarf: Das ortete Volksanwältin Gaby Schwarz bei ihrem Besuch in der Justizanstalt Gerasdorf im Sommer. Am Montag präsentierte die frühere ÖVP-Abgeordnete einen Wahrnehmungsbericht mit Verbesserungsvorschlägen zum Jugendstrafvollzug.

Mit Stichtag 1. August waren in Gerasdorf 36 von 113 Jugendlichen unter 18 inhaftiert. Bei der niederösterreichischen Justizanstalt handelt es sich um die einzige, die speziell auf Jugendliche und junge Erwachsene ausgerichtet ist. Nach Gerasdorf kommen daher junge Menschen aus allen Teilen Österreichs - und das mache es schwierig, soziale Kontakte während der Haft aufrecht zu erhalten. "Für die Jugendlichen ist es ein großes Problem, von ihren Wurzeln abgeschnitten zu sein", sagte Schwarz. Die Justizanstalt sei ohne Auto schwer erreichbar und biete keine Besuchszeiten am Wochenende an. "Eltern müssen sich einen Urlaubstag nehmen, um ihre Kinder zu besuchen."

Nachteile für weibliche Häftlinge

Es sei daher zu überlegen, die Jugendlichen aus Gerasdorf auf Jugendabteilungen anderer Justizanstalten näher am jeweiligen Wohnort zu verteilen. Die aktuell nur rund zur Hälfte belegte Anstalt in Gerasdorf könne stattdessen zu einem Gefängnis für Erwachsene umfunktioniert werden und andere Justizanstalten entlasten. Das sei aber nur ein Vorschlag, keine Forderung, betonte die Volksanwaltschaft. Denn bei einer Aufteilung der Jugendlichen müsste auch das gleiche Maß an Therapie-, Ausbildungs- und Freizeitmöglichkeiten sichergestellt werden, wie es derzeit in Gerasdorf angeboten wird.

In Gerasdorf sind übrigens nur männliche Jugendliche inhaftiert. Die wenigen weiblichen Jugendlichen, die Haftstrafen absitzen - am 1. August waren es vier unter 18-Jährige - sind auf die Frauenabteilungen sonstiger Justizanstalten verteilt. Zwar würden sie gemeinsam mit männlichen Jugendlichen am Schulunterricht teilnehmen, doch gebe es meist keine gemischtgeschlechtliche Freizeitbetreuung. "Die geringe Anzahl von weiblichen Jugendlichen rechtfertigt nicht, dass sie weniger Möglichkeiten haben als männliche", sagte die Volksanwältin, hier gebe es Aufholbedarf.

Darüber hinaus sind die Empfehlungen im rund 40-seitigen Bericht vielfältig. Den Jugendlichen sollten Ausbildungsplätze auch außerhalb der Justizanstalt offenstehen, in der Freizeit müssten Sportangebote zur Verfügung stehen - das sei derzeit teilweise nicht der Fall, betonte Schwarz.

Forderung nach flexiblen Besuchszeiten

Auch auf Jugendliche mit Migrationshintergrund sollte speziell eingegangen werden, etwa durch Sprach- und Orientierungskurse oder die Möglichkeit, einen Videodolmetsch in Anspruch zu nehmen. Flexible Besuchszeiten sollten den Kontakt zu Freunden und Familie erleichtern. Außerdem müsse eine adäquate medizinische Versorgung durch Kinder- und Jugendpsychiater gewährleistet sein. Reformbedarf gebe es auch beim Maßnahmenvollzug für jugendliche Straftäter mit psychischen Krankheiten: Dieser solle etwa nicht mehr zeitlich unbefristet verhängt werden können.

Generell gelte es, Haftstrafen bei Jugendlichen möglichst zu vermeiden. Sozialnetzkonferenzen, bei denen gemeinsam mit Freunden und Familie ein verbindlicher Zukunftsplan für den Jugendlichen erstellt wird, könnten verhindern, dass eine Haft verhängt oder verlängert wird. Auch die Unterbringung in betreuten Wohngemeinschaften sollte forciert werden.

Wie Zahlen aus dem Justizministerium zeigen, geht die Entwicklung aber bereits in diese Richtung: Die Anzahl der inhaftierten Jugendlichen hat sich von 2017 bis zum Vorjahr ungefähr halbiert. (vis)