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"Aktenleaks müssen abgestellt werden"

Von Daniel Bischof

Der neue Rechtsanwaltskammerpräsident Armenak Utudjian tritt für eine Verfolgungsverjährung bei Ermittlungen ein.


Der Wiener Wirtschaftsanwalt Armenak Utudjian ist der neue Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Vergangene Woche wurde er zum Nachfolger von Langzeitpräsident Rupert Wolff gewählt. Die "Wiener Zeitung" sprach mit Utudjian über die Bundesstaatsanwaltschaft, Aktenleaks, lange Verfahrensdauern und Frauen in der Anwaltschaft.

"Wiener Zeitung": Herr Utudjian, die Arbeitsgruppe zur Bundesstaatsanwaltschaft schlägt vor, die Weisungskette von der Justizministerin auf unabhängige Fachsenate bei einer Generalstaatsanwaltschaft zu verlagern. Was halten Sie davon?

Armenak Utudjian: Wir haben uns als Anwaltschaft konstruktiv in die Arbeitsgruppe eingebracht und halten den Vorschlag für sinnvoll. Kollegialorgane tragen viel dazu bei, die Unabhängigkeit in der Entscheidungsfindung zu gewährleisten. Denn die Entscheidung ist dann breiter begründet und kann nicht direkt einem politischen Entscheidungsträger zugerechnet werden. Der Öffentlichkeit wird klar vermittelt, dass es sich nicht einige wenige Personen richten können, weil sie Einfluss auf die Weisungsspitze haben.

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler bemängelt, dass keine ausreichende parlamentarische Kontrolle vorgesehen sei und warnt vor einem "demokratiefreien Raum". Befürchten Sie einen Demokratieverlust, wenn kein Minister als oberstes Organ mehr parlamentarisch verantwortlich ist?

Es muss eine politische Verantwortung gewahrt bleiben. Die Verfahren der Staatsanwaltschaften, in denen Weisungen erteilt wurden, müssen daher vom Parlament nachgeprüft werden können, wenn sie rechtskräftig abgeschlossen sind.

Wie sieht es mit der laufenden Kontrolle der Generalstaatsanwaltschaft aus - etwa durch einen ständigen Unterausschuss im Nationalrat?

Wir können uns als Anwaltschaft nicht vorstellen, wie das funktionieren soll. Es ist problematisch, wenn eine parlamentarische Kontrolle gleichzeitig mit dem Strafverfahren läuft. Das wäre für den Fortgang des Strafverfahrens nicht dienlich.

Edtstadler hat ihre Zustimmung zu einer Reform an eine Stärkung der Beschuldigtenrechte geknüpft. Auch Sie haben schon eine solche Stärkung gefordert. Was schwebt Ihnen vor?

Es muss eine Waffengleichheit mit den Anklagebehörden hergestellt werden. Daher müssen die Beschuldigtenrechte gerade bei den Sicherstellungen von elektronischen Datenträgern gestärkt werden.

Was soll geändert werden? Anders als bei einer Hausdurchsuchung braucht es für die Sicherstellung von Handys keine Genehmigung durch einen Richter. Sie kann aber nachträglich bekämpft werden.

Wir haben als Anwaltschaft mit einem Universitätsinstitut einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Es wird vor allem darum gehen, wie man mit Zufallsfunden umgeht, die bei den Sicherstellungen gefunden werden. Den Entwurf werden wir bald präsentieren. Der zweite wichtige Bereich für uns ist das Abstellen der Aktenleaks. Immer wieder gelangen aus Verfahren Informationen über Beschuldigte an die Öffentlichkeit.

Kommen die Leaks nicht von den Anwälten? Sie dürfen gemäß der Strafprozessordnung ja gewisse Informationen aus ihren Strafverfahren weitergeben.

Wir bezweifeln stark, dass Anwälte die Ursache sind. Sie haben in der Regel kein Interesse daran, dass ihre Mandanten in der Zeitung stehen. Denn für das berufliche Fortkommen der Mandanten ist das aufgrund der vorverurteilenden Berichterstattung nicht förderlich.

Wenn es Ihrer Meinung nach nicht die Anwälte sind, wer steckt dann dahinter? Die Staatsanwälte?

Das wissen wir nicht. Es ist denkbar, es könnte auch aus dem Sicherheitsapparat kommen. Aber es ist Aufgabe der Justizorganisation, diese Leaks abzustellen. Da wird es doch elektronische Möglichkeiten geben, festzustellen, woher diese Informationen an die Öffentlichkeit gelangen.

Besonders im Mittelpunkt stand zuletzt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Der Wiener Rechtsanwaltskammerpräsident Michael Enzinger hat die Behörde kritisiert und eine "unguided missile" genannt. Was halten Sie davon?

Die Kritik Enzingers ist sachlich gerechtfertigt. Gerade bei der WKStA hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass dort viele Missstände auftreten. Immer wieder hört man von Verfahren, in denen Beschuldigte jahrelang nicht einvernommen werden. Daher muss die Dauer von Ermittlungsverfahren auch gesetzlich beschränkt werden, damit es nicht diese ewig langen Ermittlungen gibt.

Gesetzliche Beschränkungen gibt es doch bereits. Bis zur Einbringung der Anklage oder Einstellung darf das Ermittlungsverfahren grundsätzlich nicht länger als drei Jahre dauern, danach und alle zwei weiteren Jahre erfolgt eine gerichtliche Überprüfung.

Das ist richtig, in der Regel ist das aber nur ein Beschluss, mit dem die Fortsetzung der Ermittlungen angeordnet wird. Wir wollen eine Verfolgungsverjährung. Denkbar ist, dass bei einem großen Aufwand das Verfahren einmal verlängert werden kann. Nach einer gewissen Zeit soll das Delikt aber nicht mehr verfolgt werden können.

Wenn die Staatsanwaltschaften etwa innerhalb von drei Jahren keine Anklage erheben, muss das Verfahren eingestellt werden?

Die Details muss man sich ansehen. Aber wenn man es in drei Jahren nicht schafft, eine Anklage zu erheben, schafft man es in sechs Jahren auch nicht: Das ist unser Eindruck.

All die medialen und politischen Diskussionen drehen sich zumeist um das Strafrecht. Stört es Sie, dass das Zivilrecht öffentlich so wenig auftaucht?

Es ist verständlich: Das sind Dinge, die die Menschen bewegen. Aber Justizpolitik ist nicht nur Strafrechtspolitik. Wir sehen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit großen Sanierungsbedarf. Beim Bundesfinanzgericht sind die Verfahrensdauern unerträglich. Insgesamt arbeitet die Justiz aber sehr gut: Über die vielen Verfahren, die tagtäglich gut abgewickelt werden, spricht kaum jemand.

Standespolitisch sind Sie mit einem Protest ins Amt gestartet. Die "erste anwaltliche Beratung", eine erste kostenlose Rechtsauskunft für Bürger, ist seit Montag ausgesetzt. Wie kam es dazu?

Das war eine Reaktion darauf, dass unser Antrag auf Erhöhung des Rechtsanwaltstarifs seit mehr als eineinhalb Jahren unerledigt im Justizressort liegt. Der Rechtsanwaltstarif wurde zuletzt 2016 angepasst. Zum Zeitpunkt, als wir den Antrag gestellt haben, hatten wir eine elfprozentige Entwertung durch die Inflation, jetzt sind wir bei 20 bis 21 Prozent. 

Anwälte gelten in der Öffentlichkeit ja eher als wohlhabend. Bereitet das bei solchen Protestmaßnahmen Schwierigkeiten, Gehör zu finden?

Anwälte werden zwar immer als Gutverdiener dargestellt. Aber es gibt Kollegen, die nicht so gut verdienen. Bei Rechtsschutzangelegenheiten wird der Anwalt oft nach dem Rechtsanwaltstarif entlohnt, da wirkt sich die Nichtanpassung für die Kollegen massiv aus. Außerdem ist der Tarif primär ein Kostenersatzrecht – er regelt, welche Kosten ich von der gegnerischen Partei ersetzt erhalte, wenn ich mich im Zivilverfahren durchsetze. Wenn der Anwalt sagt, dieser Kostenersatz reicht nicht aus, um sein Honorar abzudecken, muss der Mandant etwas dazulegen. Der Bürger hat also einen massiven Nachteil, dass er nach dem aktuellen Tarif zwanzig Prozent weniger erhält, als ihm zustünde.

Die Anwaltei ist immer noch eine Männerdomäne. Angesichts langer Arbeitszeiten und fehlender Teilzeitstellen ist sie nicht gerade familienfreundlich. Was planen Sie hier, um mehr Frauen in der Branche zu halten?

Bei den Rechtsanwaltsanwärtern haben wir ein Geschlechterverhältnis von 50:50. Viele Frauen werden dann aber keine Anwältinnen, da haben wir nur mehr eine Quote von 24 Prozent. Wir arbeiten daran, das zu erhöhen, indem wir Hilfestellungen geben. Die Anwaltschaft wird während der Karenz ruhend gestellt, man wird von Beiträgen befreit. Auch bemühen wir uns, dass Teilzeit besser möglich ist. Wir haben aber auch ein veraltetes Image in der Öffentlichkeit: Es stimmt nicht, dass man nur Anwalt sein kann, wenn man Tag und Nacht arbeitet.

Aber wird das Image nicht in der Branche selbst kultiviert – in Kanzleien, wo man schief angeschaut wird, wenn man um 19 Uhr nach Hause geht?

Das wird behauptet, aber ich glaube, dass das in vielen Fällen nicht zutrifft, auch wenn es natürlich Ausreißer gibt. Unser Image in der Öffentlichkeit ist hier schlechter, als es der Realität entspricht. Gute Juristen können sich aussuchen, in welche Kanzlei sie gehen und müssen nicht händeringend um einen Dienstgeber suchen. Der Markt dreht sich schon. Viele Anwälte sehen, dass sie ohne die Mitarbeiter nicht weit kommen.