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Oberösterreich sorgt für soziale Härtefälle

Von Martina Madner

Politik
Ein Grund für Luftsprünge sind die Richtsätze für Kinder in der Sozialhilfe zwar nach wie vor nicht, in Salzburg aber wurden sie bereits erhöht und auch Vorarlberg zieht nach. Kärnten und Oberösterreich planen aber nicht einmal das.
© Xavi Cabrera

Salzburg und Vorarlberg nutzen Spielräume bei der Sozialhilfe, Kärnten kaum. Oberösterreich zieht neue Hürden ein.


Vom Regen in die Traufe hieß es für viele, die auf das Auffangnetz Sozialhilfe angewiesen sind. Die "Wiener Zeitung" berichtet regelmäßig, dass das ÖVP-FPÖ-Prestigeprojekt der Sozialhilfe statt einer Mindestsicherung, die finanzielle Situation einer satten Mehrheit der Betroffenen - noch bevor die Teuerung wirkte - deutlich verschlechtert hat.

Die Bundesregierung zog im Frühjahr einige der Giftzähne auf Bundesebene. Die Länder können ihre Gesetze nun verbessern, müssen es aber in vielen Punkten nicht. Während das Bundespflegegeld - weil Bundesleistung - künftig nicht mehr als Einkommen die Sozialhilfe vermindern darf, ist das bei Sonderzahlungen, also dem sogenannten Dreizehnten und Vierzehnten weiterhin erlaubt.

Weil am 10. Juni kundgemacht, müssen die Länder ihre Gesetze "binnen 6 Monaten ab Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes" erlassen, also bis 10. Dezember umsetzen. Einige Bundesländer sind aber bereits dabei. Salzburg gleicht mehr Härten aus als Vorarlberg oder Kärnten. Oberösterreich, wo ÖVP und FPÖ das Sagen haben, haben aber einen Gesetzesentwurf in Begutachtung, der manche Regelungen beim Zugang zur Sozialhilfe nochmals verschärft.

Keine Warnungen mehr vor Kürzungen in Oberösterreich

"Die Landesgesetzgebung kann von der Anwendung der Definition einer Haushaltsgemeinschaft insbesondere bei zielgruppenspezifischen betreuten Wohnformen, wie etwa bei (therapeutischen) Wohneinheiten und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Frauen, Jugendliche und Wohnungslose absehen, soweit diese wesentlich aus öffentlichen Mitteln finanziert werden", heißt es im Bundesgesetz. Soll heißen, Wohnungslosen wird die Sozialhilfe nicht mehr gekürzt, wenn sie in einer Unterkunft gemeinsam mit anderen übernachten. Schließlich gibt es keine gegenseitige Unterhaltsverpflichtung, trotzdem war das in Oberösterreich unter anderem bei Linzer Wohnungslosen der Fall.

Künftig ist das laut Ines Vukajlović, Abgeordnete der Grünen zum oberösterreichischen Landtag, nicht mehr so. "Auch das Pflegegeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet, aber das war ja Pflicht." Oberösterreich nutze viele Spielräume des Bundes nicht. Im Gegenteil, manches werde verschärft: "Man hat Deutschkenntnisse in die Sanktionen hineingeschrieben". Das hat der Verfassungsgerichtshof bereits beim Bundesgesetz 2019 gekippt, "in Oberösterreich steht aber kein konkretes Niveau im Gesetz", sagt Vukajlović. Es geht um die "Bereitschaft, die für die Vermittelbarkeit am österreichischen Arbeitsmarkt erforderlichen Sprachkenntnisse zu erwerben". Wegen dieses "Wischiwaschi" könnte angeblich Lernunwilligen willkürlich die Sozialhilfe gestrichen werden.

Mehr noch: Der Passus, wonach bei "Pflichtverletzungen zunächst eine einmalige, nachweisliche Ermahnung" der Behörde erfolge, entfällt. "Wenn ein Dokument fehlt, meistens nur wegen eines Missverständnisses, wird den Betroffenen von heute auf morgen die Sozialhilfe gestrichen", sagt die Landtagsabgeordnete.

Und: "Menschen, die subsidiären oder auch einen humanitären Schutz erhalten haben, haben mit dem neuen Gesetz definitiv keinen Zugang mehr zur Sozialhilfe, die sind quasi ausgeschlossen", bedauert Ines Vukajlović. Wobei in Oberösterreich Menschen mit humanitärem Bleiberecht Grundversorgung erhalten, in Niederösterreich aber bislang nicht einmal das. Ob das geändert wird, darauf erhielt die "Wiener Zeitung" bis Redaktionsschluss keine Antwort.

Salzburg zieht Dreizehntes und Vierzehntes nicht mehr ab

Bei den 200.000 Pensionistinnen und Pensionisten österreichweit mit Ausgleichszulage zur geringen Eigenpension sowie rund 14.000 Menschen, die ihr geringes Einkommen mit Sozialhilfe aufstocken müssen, wurde in manchen Bundesländern in Monaten mit Sonderzahlungen, also Dreizehntem und Vierzehntem, die Sozialhilfe gekürzt oder gar gestrichen, so auch bislang in Salzburg.

Die Neuanträge in den Folgemonaten danach verursachten nicht nur unnötige Verwaltungskosten. "Bis zu 300 Bedarfsgemeinschaften hatten aus diesem Grund für ein Monat keinen Anspruch auf Sozialhilfe", erklärt Gerhard Feichtner, Referent für Grundversorgung und Soziales im Salzburger grünen Landesratsbüro, das Martina Berthold am 9. November vom zurückgetretenen Heinrich Schellhorn übernimmt: "Wenn man auf Sozialhilfe angewiesen ist, merkt man jeden einzelnen Cent, den man weniger erhält." Das Gesetz werde - wie vor dem Landesratswechsel geplant - noch im heurigen Jahr wirksam, "damit Pensionisten noch heuer davon profitieren".

In Vorarlberg werden Sonderzahlungen laut Susanne Birnbaumer, Büroleiterin von Landesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) weiterhin von der Sozialhilfe abgezogen, aber: "Wir haben die Spielräume des Bundes schon davor sehr ausgereizt." Neu kommt spätestens mit dem Dezemberlandtag, gültig ab 2023, dass im Zuge einer Härtefallprüfung "Leistungen für Personen, die weniger als fünf Jahre Aufenthalt in Österreich haben, in Einzelfällen auf Sozialhilfeniveau angehoben werden können". Auch die Kinderrichtsätze werde man in Vorarlberg auf Dauer anheben: von 27 auf 32 Prozent des Erwachsenenrichtsatzes beim ersten bis dritten Kind, 17 auf 22 Prozent beim vierten bis sechsten, ab dem siebenten Kind von 12 auf 17 Prozent, durchschnittlich um 29 Euro.

Das wurde in Salzburg bereits Mitte des Jahres gemacht, seither erhält man für jedes Kind 25 statt 21 Prozent, das sind 244,49 Euro pro Kind und Monat - also um 36 Euro mehr als davor. In Kärnten gewähre man bereits "großzügig" 21 Prozent für jedes Kind, heißt es von dort auf Anfrage der "Wiener Zeitung". Aktuell sei man noch in Vorbegutachtung des Gesetzes: Fix ist, dass manche Haushaltsgemeinschaften nicht mehr als Bedarfsgemeinschaften zählen, welche wird nicht erläutert. Fix ist auch: "Sonderzahlungen werden aktuell als Einkommen berücksichtigt; vorerst wird diese Regelung beibehalten". Änderungen "in Zukunft aber nicht generell ausgeschlossen".