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Keine Sozialhilfe, aber immerhin Grundversorgung

Von Martina Madner

Politik

Der Zugang zur Sozialhilfe bleibt in Niederösterreich allerdings weiterhin restriktiv.


Was lange währt, wird zwar nicht endlich gut, aber immerhin für die Betroffenen besser. Denn: Künftig können auch in Niederösterreich Menschen mit humanitärem Bleiberecht Grundversorgung erhalten. Bislang hatte das Bundesland - als einziges österreichweit - diesen weder Sozialhilfe wie Flüchtlingen noch eine Grundversorgung wie Asylsuchenden im Verfahren davor zugestanden.

Das bedeutete nicht nur, dass diese Menschen, obwohl sie einen völlig legalen Aufenthaltstitel hatten, von jeglicher staatlichen Unterstützung komplett abgeschnitten waren, sondern auch, dass sie nicht krankenversichert waren. Die "Wiener Zeitung" berichtete etwa von der 70-jährigen Tamara S., einer früheren Leiterin einer Sparkasse aus Tschetschenien, die davon betroffen war.

Obwohl alle anderen Bundesländer auch dieser Gruppe eine soziale Absicherung gewährten, hatte sich das Land Niederösterreich auf die Position zurückgezogen, laut Bundesgesetz sei keine Hilfe möglich. Der Bundesrahmen wurde vor dem Sommer geändert.

Behörde kann Grundversorgung gewähren

Am 22. September erfolgte nun ein Landtagsbeschluss, wonach die "Leistungen an hilfs- und schutzbedürftige Fremde", also "sogenannte humanitäre Bleiberechtsfälle", "zukünftig im NÖ Grundversorgungsgesetz geregelt" werden sollen "und dieser Personenkreis die Grundversorgungsleistungen nach dem NÖ Grundversorgungsgesetz erhalten soll".

Einer erwachsenen Person kann damit 260 Euro Verpflegungsgeld und 165 Euro Mietzuschuss gewährt werden, insgesamt also 425 Euro monatlich. Es ist zwar weniger als die 978 Euro monatliche Sozialhilfe für alleinlebende Personen - und deutlich weniger als die 1.371 Euro, unter der alleine lebende Personen von Armut gefährdet sind - aber: Menschen wie Tamara S. können künftig auch krankenversichert sein. "Können" deshalb, weil es eine Einschränkung gibt: und zwar, sofern der Lebensbedarf "nicht anderweitig gesichert ist oder gesichert werden kann und dies zur Vermeidung besonderer sozialer Härte im Einzelfall unerlässlich ist".

Niederösterreich ist "ohne Not besonders restriktiv"

Auch in der Sozialhilfe haben die Behörden mit einem neuen Ausführungsgesetz die Möglichkeit "auf Grundlage des Privatrechts" Menschen "zur Vermeidung einer sozialen Härte" Sozialhilfe zu gewähren. "Das ist aber ebenfalls nur eine Option für die Behörden", erklärt Edith Kollermann, Landtagsabgeordnete der Neos in Niederösterreich. Während andere Bundesländer den neuen Rahmen des Bundes zum Teil zum Anlass nahmen, Sonderzahlungen - also ein dreizehntes und vierzehntes Monatseinkommen - und Wohnbeihilfen nicht mehr mit der Sozialhilfe gegenzurechnen, bleibt das in Niederösterreich weiterhin so.

"Niederösterreich hat das Gesetz ohne Not als Erstes besonders restriktiv umgesetzt", sagt Kollermann. "Dabei müsste es stark vereinfacht werden, damit nicht nur diejenigen, die sich am besten im Dschungel zurückfinden, Geld erhalten." Den Neos schwebt ein Bürgergeld vor, auch für ukrainische Vertriebene, "damit man mehr als nur 100 Euro dazuverdienen kann und als Impuls, um aus der Sozialhilfe herauszukommen, damit es nicht mehr ein so großes Risiko ist, eine Arbeit anzunehmen, weil nicht mehr sofort alles wegfällt".