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Pfusch und Übergangslösung bei Asyl

Von Karl Ettinger

Politik

Für ungenutztes Hotel in Salzburg muss "nur" bis 2024 gezahlt werden. Wien hilft in alter WU mit Flüchtlingsquartieren.


Für Geflüchtete aus der Ukraine wird es auch 2023 in Salzburg weiter Platz geben. Während der Konflikt zwischen dem Innenministerium und Vorarlberg sowie Tirol um die Unterbringung von Asylwerbern in Zelten am Montag andauerte, konnte der Salzburger Landesrat Heinrich Schellhorn (Grüne) vermelden, dass zwei Hotels mit insgesamt 750 Plätzen auch 2023 weiter für ukrainische Kriegsvertriebene genützt werden können.

Es geht um Unterkünfte im Tennengau und Flachgau. "Das Hotel in Puch steht bis Mitte des nächsten Jahres auf jeden Fall zur Verfügung. Da laufen schon Gespräche über eine Verlängerung. Das Hotel in Wals-Siezenheim steht bis Ende März nächsten Jahres zur Verfügung. Aber auch da gibt es durchaus die Bereitschaft der Eigentümer, den Vertrag zu verlängern", berichtete Schellhorn. Die Ukraine-Kriegsflüchtlinge werden von Rotem Kreuz und Samariterbund betreut.

Ursprünglich 233.000 jährlich für nicht bewohnbares Hotel

Was die Unterbringung anderer Asylwerber betrifft, liefert der Bund exemplarisch ein Negativbeispiel: Die Steuerzahler müssen für ein desolates Hotel in Salzburg jährlich noch eine beträchtliche Summe zahlen. Es geht um ein Hotel am Hausberg der Stadt, dem Gaisberg, für das während der Flüchtlingswelle ein Vertrag abgeschlossen wurde, das aber schon länger nicht bewohnbar ist.

Der Rechnungshof hat heuer in einem Prüfbericht aufgelistet, dass das Innenministerium im Februar 2015 mit dem Betreiber einen Vertrag abgeschlossenen hat, für den erst 2026 eine Kündigungsmöglichkeit bestanden hat. Die Zahlungsverpflichtung betrug, wie die Kontrollore feststellten, knapp 233.000 Euro jährlich.

Mittlerweile wurde laut Innenministerium zumindest ein Vergleich, der von der Finanzprokuratur empfohlen worden sei, abgeschlossen. Der Mietvertrag endet damit zwei Jahre früher - also 2024. Außerdem wurde eine Kostenreduktion erzielt. Man habe eine "Herabsetzung der monatlichen Mietkosten (keine Betriebskosten, keine Wertsicherung) sowie den Entfall der sonstigen Verpflichtungen des Bundes erreicht", teilte das Innenministerium der "Wiener Zeitung" mit.

Der Kündigungsverzicht bis 31. Dezember 2026 sei beim Vertragsabschluss am Höhepunkt der Migrationskrise 2015 vertraglich vereinbart worden. Dieser Verzicht sei damals "eine der nicht verhandelbaren Voraussetzungen für die Zurverfügungstellung des Objekts" gewesen. In Anbetracht der massiven Quartierknappheit sei das Objekt angemietet worden. Wesentliche Mängel, die nach Ansicht des Innenministeriums in die Zuständigkeit des Vermieters gefallen seien, wurden "trotz laufender Aufforderung" nicht behoben, weshalb das Ministerium auf Basis eines Gutachtens die Miete einseitig reduziert habe.

Druck zur Nutzung von Zelten bleibt aufrecht

Der Bund wäre zwar berechtigt, die Nutzung zu den vereinbarten Zwecken wieder aufzunehmen, müsste dann aber die Kosten tragen, damit das Gebäude tatsächlich genützt werden kann, so das Ministerium. Dies würde Investitionen in Millionenhöhe bedeuten, die angesichts der Restlaufzeit des Mietverhältnisses nicht zu argumentieren wären.

Wie es mit den geplanten Zelten in Tirol und Vorarlberg weitergeht, war am Montag unklar. Wien hat allerdings zumindest vorübergehend etwas zu einer Entschärfung der Lage beigetragen. 500 Plätze in der "alten" Wirtschaftsuni in Wien-Alsergrund müssen nicht geräumt werden, sondern können noch bis Mitte November genützt werden, war in der Bundesbetreuungsagentur zu erfahren. Es wird aber gewarnt: "Der Druck ist enorm, wenn es nicht zu einer Trendumkehr kommt." Die Bundesländer müssten mehr Asylwerber unterbringen, sonst seien Zelte notwendig.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hält die Zelte trotz aller Proteste weiter für eine "sinnvolle Lösung".