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Tauziehen um Themen für Schmid-Befragung

Von Patrick Krammer

Politik

Nach einem weiteren Termin mit dem Justizministerium bleibt die ÖVP dabei: Sie wird nicht nur zu vom Ministerium vorgegebenen Themen befragen.


Die Befragung von Thomas Schmid, dem Ex-Generalsekretär im Finanzministerium und früheren Öbag-Chef, im ÖVP-Untersuchungsausschuss gestaltet sich zum Drahtseilakt fürs Justizministerium.

Das Ministerium von Alma Zadic hat die Befürchtung, dass durch die Befragung Schmids am Donnerstag noch anhängige Ermittlungen gefährdet oder bekannt werden könnten. Vergangene Woche wandte es sich in einem Konsultationsverfahren mit der Bitte an den U-Ausschuss, nur Themenkomplexe abzufragen, bei denen keine Ermittlungen mehr gefährdet werden können. Dafür hat es bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nachgefragt, die ihre Einschätzung dazu abgegeben hat. Das Ministerium zählt in einem Schreiben an die Parlamentsdirektion dann auf, zu welchen Themenkomplexen aus ihrer Sicht problemlos befragt werden können: "Laut (...) WKStA stehen einer Befragung (...) betreffend die Fakten Inserate in "Österreich"/Beinschab-Tool, Wolf, § 288 StGB betreffend Kurz, Benko, Blümel/Italien und Silberstein/Groiss keine Bedenken wegen Ermittlungsgefährdung entgegen".

ÖVP weiterhin gegen eingeschränkte Befragung

Dem Vernehmen nach erklärten sich schon vergangene Woche vier der fünf Parlamentsparteien bereit, dem Vorschlag der Justiz zu folgen. Nur die ÖVP verwehrte sich dem und antwortete am Freitag in einer Aussendung: "Die Volkspartei sieht keinen Anlass, das Fragerecht der Abgeordneten im Untersuchungsausschuss zu beschränken". Bei einem Pressegespräch am Montagvormittag wiederholte Fraktionsführer Andreas Hanger den Standpunkt: "Wir lassen die Kontrollrechte des Parlaments durch eine Konsultationsliste nicht beschneiden." Welche Fragen an Schmid sich die ÖVP nicht verbieten lassen wollte, wollte sie nicht sagen.

Das war allerdings vor einem weiteren Termin zwischen U-Ausschuss-Vertretern und des Justizministerium, der am Montagnachmittag stattfand. Im Vorfeld verlangte die ÖVP einen anderen Vorschlag der Justiz, meinte aber gleichzeitig, man sei immer gesprächsbereit.

Doch auch nach dem zweiten Treffen bleibt die ÖVP dabei: Man werde sich nicht vorschreiben lassen, wozu man fragen darf und wozu nicht. Das Justizministerium habe keinen neuen Vorschlag gebracht, die Position sei also die gleiche, sagte ein ÖVP-Sprecher zur "Wiener Zeitung". In der Sitzung meinte die ÖVP laut Teilnehmern, dass man keine ermittlungsgefährdenden Fragen stellen wolle.

Das Justizministerium und die vier Fraktionen bieten der ÖVP ein drittes Treffen am Mittwoch an, um die Volkspartei doch noch umzustimmen. Ob die ÖVP dem zusagt, ist noch unklar. ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger meinte zur "Wiener Zeitung", dass man weiterhin für Gespräche bereitstehe, es aber einen neuen Vorschlag des Justizministeriums brauche. Sonst hätte ein weiteres Treffen keinen Sinn. Hanger bot auch an, die Befragung von Thomas Schmid nach hinten zu verschieben, um der WKStA genug Zeit zu geben, die Einvernahme zu beenden. Doch das scheint mit dem bevorstehenden U-Ausschuss-Ende am 7. Dezember keine Möglichkeit zu sein.

Wenn weitere Beratungen zu nichts führen, bleiben dem Justizministerium keine weiteren Schritte mehr übrig. In der Geschäftsordnung des U-Ausschusses ist zwar die Möglichkeit vorgesehen, dass das Ministerium die Sache noch vom Verfassungsgerichtshof klären lassen kann. Doch das geht sich in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht mehr aus.

Konsultationsverfahren sind in U-Ausschüssen nichts ungewöhnliches. Laut SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer gab es noch keinen U-Ausschuss ohne. Und bis jetzt sei man immer zu einer Übereinkunft gekommen, sei es zu Befragungen, Ladungen oder Aktenlieferungen. Das Konsultationsverfahren ist nichts anderes als eine freiwillige Selbsteinschränkung. Für Hanger ist eine Liste mit "erlaubten Themen" jedoch ein neues Level, dem man nicht zustimmen werde.

Gefahrenpotential Aussageverweigerung

Da Schmid im U-Ausschuss als Auskunftsperson unter Wahrheitspflicht steht, gelten klare Entschlagungsregeln. So darf sich eine Auskunftsperson laut Verfahrensordnung des Untersuchungsausschusses nur entschlagen, wenn es die Privatsphäre betrifft, sie sich der Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung aussetzt, ein unmittelbar bedeutender vermögensrechtlicher Nachteil entstehen würde oder eine Verschwiegenheitspflicht verletzt werden würde. Außerdem gilt weiterhin die rechtsanwältliche Schweigepflicht, das Wahlgeheimnis, der Schutz von Kunst- und Geschäftsgeheimnissen und der Quellenschutz.

Wenn sich Schmid zu Fragen äußert, die sich aus dem ungeschwärzten Einvernahmeprotokoll der WKStA ergeben, kann er damit keine Ermittlungen enthüllen. Anders sieht es aus, wenn ihn Fraktionen zu anderen Bereichen fragen: Äußert er sich, könnte er Informationen preisgeben, die bisher nur den Ermittlungsbehörden bekannt waren. Und beruft er sich auf sein Entschlagungsrecht, weiß man erst recht, dass hier etwas im Busch ist.

Aus Sicht der Justiz besteht deshalb die Gefahr, dass die Fraktionen sogar unabsichtlich Ermittlungsstränge aufdecken könnten.