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Schmids Befragung wird ein Fall für den Verfassungsgerichtshof

Von Patrick Krammer

Politik

Justizministerin Alma Zadic will Fragen zu den Ermittlungen verhindern, die diese gefährden könnten. Die ÖVP blockierte davor eine Einigung.


Der Auftritt des ehemaligen Generalsekretärs des Finanzministeriums am Donnerstag gehört wohl zu den aufsehenerregendsten des ganzen ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschusses. Wenn auch bezweifelt werden darf, ob er zu den spannendsten gehören wird: Die meisten Themen und Inhalte sind lange bekannt und haben sich durch die Vernehmungsprotokolle der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auch nicht groß geändert, sie wurden teilweise nur detailreicher.

Für die Justiz könnte die Befragung Thomas Schmids dennoch problematisch werden: Er könnte in seiner Befragung unter Wahrheitspflicht auch Ermittlungen preisgeben, von denen Beschuldigte und die Öffentlichkeit noch gar nicht wissen. Allein die Frage, über welche Straftaten er Bescheid wisse, birgt großes Gefahrenpotenzial.

Höchstgericht soll entscheiden

Justizministerin Zadic scheint die Hoffnung auf eine amikale Lösung aufgegeben zu haben und ruft deshalb den Verfassungsgerichtshof (VfGH) an. Dieser soll entscheiden, ob der U-Ausschuss zu Themen fragen darf, die aus Sicht des Ministeriums ermittlungsgefährdend sind. Dass der Gerichtshof rechtzeitig zu einem Ergebnis kommt, ist aber ausgeschlossen. Seine prozeduralen Vorgaben sind zu streng, um sie in so kurzer Zeit durchzuführen. Die Idee des Ministeriums war allerdings eine ganz andere: Es beruft sich auf einen Passus im Rechnungshofgesetz, der besagt, es dürfen keine Handlungen gesetzt werden, "die durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes nicht beeinflusst werden können". Für das Justizministerium bedeutet das, dass nur zu den in der Anzeige eigens ausgewiesenen Themengebieten gefragt werden darf und der Rest tabu ist. "Als Justizministerin ist es meine Pflicht, die laufenden strafrechtlichen Ermittlungen zu schützen, gleichzeitig soll aber auch die parlamentarische Aufklärung durch den Untersuchungsausschuss sichergestellt werden", so Zadic in einer Stellungnahme.

Ob diese Rechtsauslegung stimmt, ist derzeit allerdings noch unklar. Man betritt hier juristisches Neuland. Es wird also an dem Verfahrensrichter und der Vorsitzenden des U-Ausschusses liegen, ob sie hier mit Blick auf ein bevorstehendes VfGH-Erkenntnis vorsichtiger agieren und Fragen außerhalb der Themenliste nicht zulassen.

Themenliste umfasst ganzes Befragungsprotokoll

Der Schachzug der Justizministerin kommt, nachdem das Konsultationsverfahren nach zwei Treffen ergebnislos endete. Grund dafür war die ÖVP, die sich in ihrem Kontrollrecht beschnitten sah und einen neuen Ministeriumsvorschlag forderte. SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer sagte zur "Wiener Zeitung", dass solche Verfahren bisher immer in einem Konsens geendet hätten.

Gefragt werden kann auf jeden Fall auch so genug, decken die von der WKStA als harmlos eingestuften Themen doch das gesamte Befragungsprotokoll ab, das seit seiner Freigabe zur Akteneinsicht medial bekannt geworden ist. Dazu gehören das "Beinschab-Tool" und Inserate bei "Österreich", die Steuerverfahren Wolf und Benko, Ermittlungen zu angeblichen Falschaussagen von Sebastian Kurz und Ex-Büroleiter Bernhard Bonelli im Ibiza-U-Ausschuss, eine mögliche Intervention Blümels in Italien und die Abfrage von Steuerverfahren gegen Tal Silberstein im Finanzministerium.