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Im Dunkeln tappen

Von Patrick Krammer

Politik
Thomas Schmids Befragung war anders geplant gewesen. Doch er hat es vorgezogen zu schweigen.
© Christopher Glanzl

Statt Aussagen gab es von Thomas Schmid im ÖVP-U-Ausschuss nur Stille. Wie die Parteien jetzt weitermachen.


Das Duell in der Öffentlichkeit hat Thomas Schmid endgültig aufgegeben. Seit dem Frühjahr 2021 lesen Medien, Öffentlichkeit und die gesamte Politik aus seinen bekanntgewordenen Chats über die Vorgänge im engeren Zirkel von Sebastian Kurz und Schmids eigenes Tun. Schweigen tut Schmid aber schon seit 12. November 2019, als ihm Ermittler Handy und Festplatte abnehmen. Zu dem Zeitpunkt glaubt er noch, alle Chatverläufe von seinen Geräten gelöscht zu haben. Schon bei seinem Auftritt im Ibiza-Untersuchungsausschuss vom 24. Juni 2020 ist Schmid lieber still, als zu reden. Er entschlägt sich laut Protokoll insgesamt 31 Mal. Hier noch zu Recht.

Anders sieht die Sache zweieinhalb Jahre später aus: Schmid kommt nach langem Hin und Her am 3. November 2022 in den nachfolgenden U-Ausschuss, den ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss. Seine Chats sind zu diesem Zeitpunkt längst Dauergast. Sie werden allen möglichen Auskunftspersonen vorgelegt, legen Absprachen zu Postenkorruption und unrechtmäßige Auftragsvergaben nahe. Doch auch bei diesem zweiten, seltenen Auftritt bleibt Schmid seiner Linie treu: Er sagt lieber nichts. Dieses Mal möglicherweise zu Unrecht. Darüber wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

In einem quälenden Prozess, den Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl am Tag danach als "gräusliche Stunden" im U-Ausschuss bezeichnet, verweigert der Ex-Öbag-Chef selbst die harmlosesten Fragen.

Dabei war die Erwartungshaltung eine gänzlich andere. Seit dem Bekanntwerden der Befragungsprotokolle bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und Schmids Ankündigung, in den U-Ausschuss kommen zu wollen, gingen die meisten Beobachter davon aus, dass Schmid etwas erzählen wolle. Die Vorsichtigeren dachten zumindest, dass er seine Ausführungen bei der WKStA wiederholen würde.

Öffentliche Wahrnehmung kein Faktor für Kronzeuge

Doch auch das war falsch: Thomas Schmid hat den Kampf um seine öffentliche Wahrnehmung aufgegeben, bevor er überhaupt begonnen hat. Ihm geht es einzig und allein, um seine juristische Verteidigung, und für einen Kronzeugenstatus ist die öffentliche Meinung egal. Dafür düpiert er auch das höchste parlamentarische Kontrollinstrument, wenn es sein muss. Und überlässt die mediale Bühne der ÖVP, die sich in ihrer Sichtweise bestätigt sieht: Er traue sich nicht, die Vorwürfe unter Wahrheitspflicht zu wiederholen. "Thomas Schmid ist ein Lügner", sagte ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger vor der Befragung am Donnerstag und ergänzte: "Es ist nur die Frage, wen er angelogen hat."

Die Partei, die in der Causa "Beinschab-Tool" selbst als Beschuldigte geführt wird, kann diese Verteidigungsstrategie weiterführen, was nur schwierig gewesen wäre, hätte Schmid seine Vorwürfe unter Wahrheitspflicht wiederholt.

Aber immerhin hat Schmid mit seinem Auftritt erreicht, dass Einigkeit eingetreten ist. Denn noch am selben Tag wurde Schmid mit den Stimmen aller Fraktionen noch einmal geladen. So steht dem Bundesverwaltungsgericht nichts mehr im Wege, über die Beugestrafen zu entscheiden, die Schmids Schweigen nach sich ziehen werden. Und die Opposition ist sich auch wieder einig: Der U-Ausschuss wird verlängert werden müssen.

Neos nun doch fürU-Ausschuss-Verlängerung

Die Neos haben ihre Meinung geändert, um Schmid nach diesem Auftritt nicht davonkommen zu lassen. Im Vorfeld hat sich die Partei ein Alleinstellungsmerkmal herausarbeiten können und war gegen eine Fortführung, um verstärkt für Reformen auftreten zu können. "Es liegt alles am Tisch. Wir brauchen nicht die 150. Auflage des nächsten Postenschachers im Untersuchungsausschuss", kritisierte Parteichefin Beate Meinl-Reisinger bei der parlamentarischen Sondersitzung am 2. November. Die Fraktionsführerin im U-Ausschuss, Stephanie Krisper, zeigt mit ihrem Einlenken, dass sie sich aber nicht zu schade ist, ihre Meinung im Sinne der Aufklärung zu ändern. Gleichzeitig macht sie Druck auf Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), dessen Ministerium schon jetzt Manipulationsspielräume bei Postenbesetzungen schließen könnte.

SPÖ und FPÖ sind über das Einlenken der Neos jedenfalls höchst erfreut. Es gibt noch einige Fälle, die sich die Parteien genauer anschauen und thematisieren wollen. Ein Ende des U-Ausschusses hätte auch ein Ende des Aktenstudiums bedeutet. Seit ein Ende des U-Ausschusses im Raum steht, halten einige Ministerien Akten zurück, kritisiert die SPÖ.

Nutznießer der Verlängerung sind auch die Grünen, denen in einer sehr komplizierten Beziehung ein wichtiges Ventil erhalten bleibt. Gleichzeitig hilft es der Eigenpositionierung, wenn die Abgeordneten Nina Tomaselli und David Stögmüller (anscheinend) ohne Rücksicht auf Verluste in ÖVP-Affären rumstochern. Neben Justizministerin Alma Zadic hat sich die Regierungspartei hier einen zweiten Schild gegen all jene aufgebaut, die ihnen den "Wen würde der Anstand wählen?"-Wahlslogan vorhalten.

Beugestrafen juristisch noch nicht geklärt

Juristisch interessant ist die Frage der Beugestrafe, über das Bundesverwaltungsgericht entscheiden muss. In der "ZiB 2" meinte der Verfassungshofrichter Michael Rami, dass es schwierig sei, hier Strafen über 10.000 Euro auszusprechen, wenn ein erneutes Nichterscheinen mit diesem Maximalbetrag geahndet wird. Auf der anderen Seite wäre es auch problematisch, wenn eine generelle Aussageverweigerung mit einer Strafe von nur 1.000 Euro möglich wäre.

Schon Wolfgang Sobotka hat gesagt, dass Auskunftspersonen lieber schweigen, als sich einer Falschaussage bezichtigen zu lassen. Im Fall Schmid sollte er recht behalten.