Zum Hauptinhalt springen

Gutachten der Parlamentsdirektion teilt Zadics Rechtsmeinung

Politik

Die Befragung Thomas Schmids hat nur eingeschränkt stattfinden dürfen. Neos-Chefin Meinl-Reisinger will nur Schmid noch einmal laden.


Schon bevor sich Ex-Finanzgeneralsekretär Thomas Schmid einen Maulkorb verpasst und bei seiner Befragung am 3. November einfach gar keine Antworten gegeben hat, sorgte seine Befragung für heftige Diskussionen zwischen den Fraktionen und dem Justizministerium. Das Justizministerium von Alma Zadic (Grüne) sah Ermittlungen gefährdet. Auch deshalb, weil mit der ÖVP eine in den Ermittlungen zum "Beinschab-Tool" beschuldigte Organisation hier kritische Informationen bekommen könnte. (Ein Vorwurf, den ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger strikt zurückweist.) Das Justizministerium leitete deshalb ein sogenanntes Konsultationsverfahren ein, um eine Lösung zu finden. Dafür gab es vom Justizministerium eine eigene Themenliste. Nur die ÖVP-Fraktion stimmte dieser nicht zu.

Am Tag vor der Befragung zog das Ministerium deshalb die Notbremse und brachte einen Antrag auf Klärung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Der Hintergedanke: Solange der VfGH zu keinem Erkenntnis gekommen ist, kann der U-Ausschuss nur zu den vorgegebenen Bereichen fragen.

Wissenschaftlicher Dienst empfiehlt Verschiebung

Ein noch am selben Tag erstelltes Erstgutachten des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes der Parlamentsdirektion teilt die Rechtsmeinung des Justizministeriums. "Fragen zu den im Entwurf der Konsultationsvereinbarung genannten Themen wären (...) wohl zulässig", steht in dem Gutachten, das der "Wiener Zeitung" vorliegt.

Alles darüber hinaus könnte den Entscheid des VfGH beeinflussen, was gegen das Gesetz ist. Weil so ein Konsultationsverfahren bisher noch nie abgebrochen werden musste, "ist letztlich nicht mit Sicherheit abschätzbar, in wieweit der VfGH eine Befragung der Auskunftsperson im vorliegenden Fall für zulässig erachtet". Die Parlamentsdirektion hat deshalb vorgeschlagen, die Befragung zu verschieben oder - falls das nicht erwünscht ist - nur zu den vom Ministerium freigegebenen Themen zu fragen.

Die Parlamentsfraktionen (ausgenommen der ÖVP) wollten zu den freigegebenen Themen befragen, Schmids Schweigen hat dazu geführt, dass die Befragung de facto verschoben worden ist. Die Frage ist jetzt, ob Schmid nach dem Abschluss seiner Befragungen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) redseliger sein wird. Am 3. November hat er sich ja vordergründig entschlagen, um sich keinem weiteren juristischen Ungemach auszusetzen - vor allem im Zusammenhang mit seinem angepeilten Kronzeugenstatus.

Offene Fragen zur U-Ausschuss-Verlängerung

Bisher noch nicht geklärt ist die Frage, wie die Verlängerung des U-Ausschusses ablaufen soll. Generell kann er bis zu drei Monate verlängert werden, die drei Monate sind allerdings kein Muss. Die Neos, die sich seit Oktober für ein Ende des U-Ausschusses ausgesprochen haben, wollen nun für die Befragung Schmids verlängern. Das kann - je nach Schmids Bereitschaft zu reden - aber auch viel kürzer sein.

In der ORF-"Pressestunde" am Sonntag wiederholte Parteichefin Beate Meinl-Reisinger den Neos-Standpunkt: "Es ist wichtig, dass Thomas Schmid kommt und aussagt und sich das Parlament nicht ‚papierln’ lässt." Auf Aussagen von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl angesprochen, der meinte, es gebe hier noch viele Unklarheiten aufzuarbeiten, meinte Meinl-Reisinger: "Ich sehe das nicht." Es liege schon alles am Tisch. Sie forderte einmal mehr die Umsetzung der bekannten Reformvorschläge.

Gespräche zur Fortführung stehen noch aus. SPÖ und FPÖ wollen eine Verlängerung um drei Monate, um Sachverhalte besser durchleuchten zu können. Es gebe noch Punkte, die untersucht werden sollten, meinten die Parteien zur "Wiener Zeitung". Der U-Ausschuss kann nur mit den Unterschriften der Minderheit verlängert werden, die ihn eingesetzt hat. Das sind neben SPÖ und FPÖ eben auch die Neos.(pak)