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Reform des Maßnahmenvollzugs fixiert

Von Vilja Schiretz

Politik

Nach eineinhalb Jahren gab es im Ministerrat eine Einigung. Auch ein neues Terrorismusinformationsgesetz soll kommen.


Die Reform hat auf sich warten lassen. Bereits im Frühjahr 2021 war ein Gesetzesentwurf zu Änderungen im Maßnahmenvollzug in Begutachtung gegangen, beschlossen wurde die Novelle bisher nicht. Nun kommt aber wieder Bewegung in die Reform der Unterbringung psychisch kranker Straftäter, wie Justizministerin Alma Zadic (Grüne) bei einer Pressekonferenz im Anschluss an den Ministerrat am Mittwoch ankündigte.

Im Laufe der letzten Jahre sei das System des Maßnahmenvollzuges durch steigende Zahlen von Untergebrachten unter Druck geraten. Aktuell befinden sich 1.400 Personen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Durch die Reform sollen nur mehr jene Straftäter potenziell lebenslang in eine Anstalt eingewiesen werden, wenn das Anlassdelikt mit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist. Bisher lag die Grenze bei einem Jahr. Bei Gefahr für sexuelle Integrität oder Leib und Leben soll die bisherige Grenze bestehen bleiben. Eine Sonderregelung wird für Terroristen in der Rückfallstäter-Kategorie geschaffen. Jugendliche sollen nur mehr nach Straftaten mit einer Strafdrohung von mindestens zehn Jahren eingewiesen werden. Weniger gefährliche psychisch kranke Straftäter sollen nach dem Unterbringungsgesetz in anderen Einrichtungen psychiatrisch behandelt werden, wodurch sich Zadic eine Entlastung des Maßnahmenvollzugs erhofft. Die Regierungsvorlage, auf die sich der Ministerrat am Mittwoch geeinigt hat, wird im Dezember im Justizausschuss des Nationalrats behandelt und anschließend aller Voraussicht nach im Plenum beschlossen.

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Maßnahmenvollzug betrifft unterschiedliche Gruppen

Das aktuelle System des Maßnahmenvollzugs stammt noch aus den 70er-Jahren. Grundsätzlich betrifft der Maßnahmenvollzug zwei unterschiedliche Gruppen von Straftätern. Nach §21 Absatz 1 Strafgesetzbuch werden Straftäter, die als nicht zurechnungsfähig befunden wurden, anstelle einer Haftstrafe in eine geschlossene Anstalt eingewiesen, in der ihre psychische Erkrankung behandelt werden soll. § 21 Absatz 2 hingegen betrifft Personen, die zum Tatzeitpunkt zwar zurechnungsfähig waren, aber dennoch unter dem Einfluss einer psychischen Krankheit gehandelt haben. Bei ihnen kann der Maßnahmenvollzug zusätzlich zu einer Haftstrafe verhängt werden.

Das System des Maßnahmenvollzugs in Österreich steht seit Langem in der Kritik, zweimal wurde Österreich bereits für seinen Umgang mit psychisch kranken Straftätern vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Eine qualitätsvolle Behandlung ist in den übervollen Anstalten nicht immer möglich, Betroffene und Aktivisten prangern zudem die teils langen Haftzeiten an. Denn anders als bei einer Haftstrafe steht die Dauer der Unterbringung im Maßnahmenvollzug bei der Verurteilung nicht fest. Ob ein Straftäter noch gefährlich ist oder entlassen werden kann, wird durch regelmäßige Gutachten überprüft.

Immer wieder gab es Anläufe, den Maßnahmenvollzug zeitgemäß zu gestalten. Zuletzt startete die damalige SPÖ-ÖVP Regierung im Jahr 2017 den Versuch einer Reform. Die damaligen Pläne ernteten zwar Lob von Experten, umgesetzt wurden sie allerdings nie.

Viel Kritik während Begutachtung

Die Einschätzung für den türkis-grünen Entwurf fiel differenziert aus. Im Frühjahr kritisierte Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner gegenüber der "Wiener Zeitung" etwa die - nun auch in der Regierungsvorlage vorgesehene - Lockerung, in welchen Fällen der Maßnahmenvollzug verhängt werden darf. Stattdessen müsste der Fokus auf einer möglichst effizienten Behandlung psychisch schwer kranker Straftäter liegen. Vonseiten der Justiz gab es hingegen Bedenken wegen unklarer Formulierungen im Gesetzestext.

Genau daran habe man seit Ende der Begutachtungsfrist gefeilt, erklärte Zadic auf Nachfrage der "Wiener Zeitung". Bei einem derart sensiblen Thema dürfe es keine Unklarheiten und schwammigen Formulierungen geben, es müsse klar sein, welche Straftäter in den Maßnahmenvollzug kommen und welche nicht. "Es braucht ein ganz konkretes Gesetz, das den europäischen Menschenrechtsstandards entspricht", sagte Zadic. Mit der Reform sei das gelungen, zeigte sich die Justizministerin zuversichtlich.

Sobald das erste Reformpaket beschlossen ist, soll ein zweites folgen, das die Betreuung innerhalb des Maßnahmenvollzugs verbessern soll. Der Entwurf dafür werde aktuell an das erste Paket angepasst, sobald wie möglich soll auch dazu ein Entwurf in Begutachtung gehen.

Meldestelle fürterroristische Inhalte

Zusätzlich zur Reform des Maßnahmenvollzuges hat sich der Ministerrat auch auf ein neues "Terrorinhalte-Bekämpfungsgesetz" geeinigt. Da Radikalisierung häufig über diese Kanäle stattfinde, sollen - abgesehen von polizeilichen Maßnahmen -Nutzer von sozialen Netzwerken die Möglichkeit bekommen, terroristische Inhalte bei einer Stelle der Kommunikationsbehörde Kommaustria zu melden. Diese soll das Posting binnen 72 Stunden überprüfen und die jeweilige Plattform zur Löschung auffordern. Kommt diese der Aufforderung nicht nach, sollen empfindliche Strafen drohen, betonte Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP).

Das Terrorinhalte-Bekämpfungsgesetz ist aber noch weniger weit fortgeschritten als die Reform des Maßnahmenvollzugs: Der Entwurf wird demnächst in Begutachtung gehen, wann es tatsächlich zu einem Beschluss kommt, ist noch offen.