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Verhandelt, nicht vergessen

Von Vilja Schiretz

Politik

Es kann Monate und Jahre dauern, bis Gesetze beschlossen werden. Nicht immer liegt das an politischen Differenzen.


Manchmal geht es schnell. Der Entwurf zum dritten Teuerungsentlastungspaket, der etwa die Valorisierung der Familien- und Studienbeihilfe umfasst, ging am 15. Juli in die Begutachtung, bis Ende August konnten Stellungnahmen eingebracht werden. Zwei Wochen später einigte sich die Koalition auf eine entsprechende Regierungsvorlage, knapp einen Monat später folgte der Beschluss im Nationalrat, bevor das Paket gut eine Woche darauf auch noch vom Bundesrat abgesegnet wurde.

Und dann gibt es Gesetzesentwürfe, da dauert es länger. Ein wohl besonders prominentes Beispiel ist da etwa das Informationsfreiheitsgesetz, das die Abschaffung des Amtsgeheimnisses beinhalten würde. Die Begutachtungsfrist endete am 19. April 2021, tags darauf wurde der Gesetzesentwurf an das Bundeskanzleramt übermittelt. Beschlossen ist er bis heute nicht. Die ÖVP verweist auf Widerstand auf der Ebene von Ländern und Gemeinden, dort befürchte man einen überbordenden Verwaltungsaufwand. Wann es zum Beschluss kommt, ist offen.

Einarbeitung von Stellungnahmen kann dauern

Ähnlich lange ist es her, dass sich Bürger und Experten zur Reform des Maßnahmenvollzugs äußern konnten. Vergangene Woche stellte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) nach dem Ministerrat die entsprechende Regierungsvorlage vor. Es habe zahlreiche Stellungnahmen gegeben, vor allem habe man aber an der Klarheit der Formulierungen gefeilt, erklärte Zadic bei der Pressekonferenz die lange Wartezeit. Es dürfe keine Unschärfen in einem dermaßen heiklen Bereich geben.

Dass die Einarbeitung der Stellungnahmen viel Zeit in Anspruch nimmt, ist einer der Faktoren, die den Gesetzgebungsprozess in die Länge ziehen können, vor allem bei weitreichenderen und komplexen Reformen. Häufig sind die Stellungnahmen verschiedener Experten und Interessensvertretungen widersprüchlich und Einwände müssen erst überprüft und gegeneinander abgewogen werden. Haben die Koalitionspartner unterschiedliche Vorstellungen, welche Änderungsvorschläge übernommen werden sollen, geht es ein weiteres Mal an den Verhandlungstisch.

Doch dass Gesetze liegen bleiben, kann auch organisatorische Gründe haben. Wird ein Minister - oder gar der Kanzler - ausgetauscht, gibt es auch personelle Wechsel unter jenen Kabinettsmitarbeitern, die auch an Verhandlungen beteiligt sind. Neue Mitarbeiter müssen sich in die Materie einarbeiten, Zuständigkeiten müssen geklärt und neu geordnet werden.

Wechsel dieser Art hat es in der Legislaturperiode einige gegeben: Abgesehen von zwei Kanzlerwechseln sind auch sieben Ministerinnen und Minister sowie eine Staatssekretärin zurückgetreten. Dabei änderten sich teilweise auch die Zuständigkeiten der Ressorts: So wurden etwa das Arbeits- und Wirtschaftsministerium fusioniert, das frühere Ministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus von Elisabeth Köstinger auf einen neuen Minister und eine Staatssekretärin aufgeteilt. In solchen Phasen sind die Parteien mit sich selbst beschäftigt - Zeit, die fehlt, um Vorhaben voranzutreiben.

Und dann gibt es unvorhersehbare Ereignisse, die manch anderes in den Hintergrund rücken lassen. Die türkis-grüne Koalition sah sich von Beginn an mit zahlreichen Krisen konfrontiert: Terroranschlag in Wien, Krieg in der Ukraine, eine Pandemie, die kein Ende zu nehmen scheint. Dadurch bleiben auch kleinere Reformen, wo es wohl kaum an einer politischen Einigung scheitern würde, auf der Strecke, rutschen auf der Prioritätenliste nach unten. Das könnte etwa der Grund sein, weshalb beispielsweise eine Novelle des Fundrechts, die bereits 2020 in Begutachtung war, bis heute nicht beschlossen wurde. Genauso wenig wie die Änderung des Forstgesetzes - Ende der Begutachtungsfrist im Juni 2020 -, die auch knapp unter 16-Jährigen Zugang zur Forstfachschule gewähren würde.

Zahlreiche Vorhaben in der Warteschleife

Dann gibt es freilich politische Uneinigkeiten innerhalb der Koalition, die einen Beschluss hinauszögern können. Nach Bekanntwerden der Schmid-Aussagen gegenüber der WKStA beklagten die Grünen etwa, Verschärfungen im Korruptionsstrafrecht lägen seit geraumer Zeit beim Koalitionspartner und forderten Tempo ein. Immerhin dürften die Verhandlungen dazu wieder in die Gänge gekommen sein, das Ringen um einen Kompromiss dauert aber noch an.

Und einige solcher Kompromisse muss Türkis-Grün noch finden, um von einer erfolgreichen Legislaturperiode sprechen zu können. Medienwirksam angekündigt hat die Koalition beispielsweise die Änderung des Maklergesetzes. Im heurigen März ging ein Entwurf in Begutachtung, der vorsah, dass ab 2023 Mieter keine Gebühren für Makler, die diese nicht bestellt haben, entrichten müssen. Bislang bleibt alles beim Alten, die Reform wurde noch nicht beschlossen. Derzeit würden Gespräche mit dem Koalitionspartner laufen, wie Umgehungskonstruktionen bestmöglich vermieden werden könnten, heißt es auf Nachfrage aus dem zuständigen Justizministerium.

Ein wichtiges Vorhaben für die Grünen als Umwelt-Partei wäre ein neues Klimaschutzgesetz. Am Freitag sorgte es für heftige Diskussionen im Nationalrat - denn Stand jetzt, fehlt ein solches in Österreich seit fast 700 Tagen. Doch bisher gibt es nicht einmal einen Begutachtungsentwurf. Weiter fortgeschritten ist da schon die Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, das den Ausbau von erneuerbaren Energien beschleunigen soll und Ende September an das Klimaministerium übermittelt wurde. Hier sei man aktuell dabei, die 88 Stellungnahmen zu bearbeiten, heißt es aus dem Ressort.

Warten auf Herkunftskennzeichnung

Nachdem im Juli mehrere Änderungen des Tierschutzgesetzes beschlossen wurden, womit etwa das Kükentöten verboten worden war, warten im Bereich des Tierschutzes noch Verordnungen zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von tierischen Lebensmitteln auf ihr Inkrafttreten. Diese werden nach Ende der Begutachtungsfrist im Juni "grundlegend überarbeitet und befinden sich nun in weiterer Abstimmung mit den betroffenen Stakeholdern" heißt es vom Sozialministerium. Wann es zur Umsetzung kommt, sei nicht absehbar.