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Streit um Öffnung des Arbeitsmarktes - die es schon gibt

Von Simon Rosner

Politik

ÖVP wirft der SPÖ "brandgefährliches Signal" vor, doch Türkis hat den aufgehobenen "Bartenstein-Erlass" nicht ersetzt.


Zwischen ÖVP und SPÖ, die sich am Wochenende über ein vermeintliches "Grüß Gott"-Verbot in Wien in die Haare kriegten, ist nun ein Konflikt über den Arbeitsmarktzugang von Asylwerbern entbrannt – den es bereits gibt. Nachdem der Verfassungsgerichtshof im Juli 2021 eine seit Jahren bestehende Beschränkung aufhob, können sich Asylwerber seither nach drei Monaten Aufenthalt in allen Branchen um eine Beschäftigungsbewilligung bemühen.

Ausgangspunkt für den Streit zwischen den langjährigen Koalitionspartnern war eine eher vorsichtige Forderung von Wiens Bürgermeister Michael Ludwig in der ORF-"Pressestunde" am Sonntag. Wegen des akuten Arbeitskräftemangels, aber auch aus Gründen der besseren Integration solle mit den Sozialpartnern geklärt werden, ob und ab wann Menschen schon während des Asylverfahrens eine Arbeitserlaubnis bekommen sollen, sagte Ludwig.

ÖVP: "Brandgefährliches Signal"

Tirols Wirtschaftskammerpräsident Christoph Walser hat sich am Montag zwar der Forderung Ludwigs angeschlossen. Seiner Ansicht nach sollte man Asylwerbern, die gute Chancen hätten zu bleiben, den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. Am Nachmittag kam aber aus der ÖVP-Zentrale in Wien eine klare Absage. Die SPÖ wolle Österreich für Asylwerber noch attraktiver machen, indem diese eine Arbeitserlaubnis erhalten sollen, schrieb ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker in einer Aussendung. "Ludwigs Vorstoß ist eine Einladung an alle, sich auf den Weg nach Österreich zu machen. Das ist angesichts der hohen Asylzahlen ein brandgefährliches Signal."

Die Realität zeigt sich von den Kabalen zwischen SPÖ und ÖVP recht unbeeindruckt, denn tatsächlich gibt es einen Arbeitsmarktzugang für Asylwerber, allerdings keine aktive Vermittlung durch das Arbeitsmarktservice (AMS). Bis zum Vorjahr hatte der sogenannte "Bartenstein-Erlass" den Zugang auf ganz wenige Branchen wie Erntehilfe oder Wintertourismus eingeschränkt. Asylwerber konnten drei Monaten ab Zulassung zum Verfahren zum Beispiel Spargelstechen oder in einer Skihütte das Geschirr abservieren. Viel mehr war aber nicht möglich. Diese Regelung bestand seit 2004 unter Arbeitsminister Martin Bartenstein (ÖVP), unter Beate Hartinger-Klein (FPÖ) wurde der Zugang zu Lehre gestrichen.

VfGH hob Erlässe auf

Im Juli 2021 hob der VfGH beide Erlässe aus formalen Gründen auf, womit es keine Einschränkung mehr auf gewisse Branchen gab. Das Arbeitsministerium kündigte damals sofort eine neue Regelung an. "Ziel ist es, dass die bestehende Praxis im Vollzug weiterhin sichergestellt werden kann", hieß es damals. Doch eine neue Verordnung kam nicht, per erneutem Erlass hat man das AMS aber angewiesen, Ersatzkräfteverfahren durchzuführen. Das heißt, dass Asylwerber auch bei einem noch laufenden Verfahren (sowie nach nach einem negativen Bescheid in erster Instanz) arbeiten können. Sie benötigen dafür eine Beschäftigungsbewilligung, konkret muss die potenzielle Arbeitgeberin um diese beim AMS ansuchen. Das Arbeitsmarktservice prüft dann, ob eine Ersatzarbeitskraft vermittelt werden kann. Wenn dies möglich ist, hat diese Vorrang gegenüber dem Asylwerber.

Angesichts des aktuellen Arbeitskräftemangels, der viele Branchen betrifft, sind die Chancen auf eine Stelle für Asylwerber gestiegen. Die Zahlen der Beschäftigungsbewilligungen ist in diesem Jahr auch höher, allerdings ist die Nachfrage nicht gerade explodiert. Bis Oktober wurden laut AMS 1.775 Bewilligungen ausgestellt, vor der Pandemie waren es rund 1.300, jedoch in 12 und nicht in 10 Monaten. Mehr als zwei Drittel der Anträge werden positiv beschieden, immerhin 31 Prozent, und damit auch mehr als früher, werden aber abgelehnt. Beim AMS vermutet man Fehlinterpretationen des aufgehobenen Erlasses: es ist eben kein unbeschränkter Zugang. Ein kausaler Zusammenhang mit den gestiegenen Asylantragszahlen erscheint aufgrund dieser Daten aber völlig unwahrscheinlich. Zu bedenken ist auch: Die durchschnittliche Dauer eines Asylverfahrens betrug zuletzt 3,2 Monate.