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Rechnungshof vermutet 500.000 Euro zu viel für ÖVP-Wahlkampf

Politik

Wahlkampfkosten der ÖVP werden Fall für Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat.


Der Rechnungshof wendet sich wegen der ÖVP-Wahlkampfkosten der Nationalratswahl 2019 an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) des Bundeskanzleramts. In einer Pressemitteilung stellt die Kontrollbehörde fest, dass sie von einer Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro ausgeht.

Es geht dabei um Kosten, die für den Rechnungshof, nicht aber für die Volkspartei, zu den Wahlkampfkosten zuzurechnen gewesen wären. Unter anderem die "Bergauf Österreich" Tour mit Sebastian Kurz, bei der man mit dem Spitzenkandidaten wandern gehen konnte. Aber auch die Beschäftigung ehemaliger Kabinettsmitarbeiter, die während der Übergangsregierung von Brigitte Bierlein zur Partei wechselten, und Prämienzahlungen sind für den Rechnungshof "den Wahlwerbungsausgaben zuzurechnen". Insgesamt 888.677 Euro, über die der UPTS entscheiden wird.

Nachträgliche Korrektur von einer Million Euro

Ursprünglich meldete die ÖVP Wahlkampfkosten von 5,6 Millionen Euro, die für den Rechnungshof wenig glaubwürdig waren. Für den kurz vorher durchgeführte EU-Wahlkampf gab die Volkspartei mit 6,9 Millionen Euro nämlich deutlich mehr Geld aus.

Während der Prüfung korrigierte die ÖVP ihre Ausgaben um mehr als eine Million Euro auf 6,6 Millionen nach oben. Ein Schritt, den die Kontrollbehörde kritisch sieht: "Der Rechnungshof erwartet sich, dass in einem Verfahren zu einem Rechenschaftsbericht umfassende und aussagekräftige Angaben gemacht werden - und nicht erst im Zuge einer Prüfungshandlung." Die Behörde kommt mit ihrer Berechnung auf eine Wahlkampfkosteüberschreitung von knapp 500.000 Euro.

Weil der Rechnungshof laut gültiger Rechtslage keine Prüfkompetenz hat, muss er dafür externe Wirtschaftsprüfer beauftragen, die im Namen des Rechnungshofes vor Ort prüfen müssen. Mit dem neuen Parteienfinanzierungsgesetz wird das in Zukunft anders werden. Dann kann das der Rechnungshof selbst tun. Bei der Überprüfung der Wirtschaftsprüfer fehlten außerdem Unterlagen. Laut Rechnungshof begründete die ÖVP das "teilweise mit dem Löschen von E-Mails nach einem Angriff auf die EDV-Infrastruktur".

ÖVP-Generalsekretär Stocker sieht Obergrenze eingehalten

Der ÖVP wird die Abrechnung der Wahlkampfkosten von der eigenen Struktur erschwert: Die Partei ist in sechs Teilorganisationen unterteilt, die selber auch Strukturen und Unterstrukturen haben. In Summe mache das hunderte, wenn nicht tausende, von Vereinen, die eigenständig wahlkämpfen und das dann melden würden, erklärte der ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker Journalisten schon vor mehreren Wochen. Dabei den Überblick zu behalten, sei ein Ding der Unmöglichkeit. Selbst die Volkspartei konnte auf Nachfrage der "Wiener Zeitung" nicht sagen, um welche Größenordnung es sich handelt.

Zur Mitteilung des Rechnungshofs beim UPTS meinte Stocker in einer ersten Reaktion: "Die Volkspartei hat die Wahlkampfkostenobergrenze von 7 Millionen Euro deutlich eingehalten." Die vom Rechnungshof beauftragten Wirtschaftsprüfer hätten nun festgestellt, dass man unter der Sieben-Millionen-Ausgabengrenze geblieben sei. Die 888.677 Euro, über die nun der UPTS entscheiden muss, nennt Stocker "offene Rechtsfragen", die nicht zu den Wahlkampfkosten zugeordnet werden müssen. Zur Prüfung meinte Stocker, dass diese neuen, strengen Maßstäbe "nun auch für die anderen Parteien angewandt werden" müssten.(pak)