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Bundesforste verschleuderten Grundstücke

Von Karl Ettinger

Politik

Der Rechnungshof beklagt, dass x-fach höherer Erlös in Salzburg nicht genützt wurde.


Es war kein gutes Geschäft - für den Steuerzahler schon gar nicht. Die Bundesforste mit dem Landwirtschaftsministerium als Eigentümervertreter wickelten in der Vergangenheit Liegenschaftsverkäufe ab - ohne die grundsätzlich vorgesehenen öffentlichen Angebote. Bei einem Grundstücksverkauf 2015 im Salzburger Pinzgau, konkret in Mittersill, wirkte sich das besonders nachteilig für die Bundesforste und damit indirekt für die Steuerzahler aus. Denn bei einem Hotelprojekt, das für Zweitwohnsitze geplant war, ergab sich nach einer Neubewertung im Juli 2019 ein "um das 17-Fache angestiegener Wert". Das prangert der Rechnungshof in einem aktuell vorgelegten Prüfbericht an.

Für die rund 43.000 Quadratmeter große Fläche in Mittersill erfolgte durch die Bundesforste, wie das Kontrollorgan feststellte, "entgegen den internen Vorschriften" weder eine öffentliche Ausbietung, noch wurde ein Gutachten eingeholt. Das Käuferunternehmen plante ein touristisches Projekt mit Zweitwohnsitzen in Form von 45 Appartements und 15 Chalets. Vergleichswerte der Bundesforste ließen jedoch eine mögliche touristische Nutzung der Grundstücke und damit Renditechancen außer Betracht. Die Prüfer kritisieren, dass auf den verkauften Grundstücken auch Zweitwohnsitze geplant waren.

Weil es kein öffentliches Bieterverfahren gab, ließen die Bundesforste einen möglichen höheren Verkaufspreis und Erlös ungenützt, stellte der Rechnungshof fest. Vielmehr habe das gewählte Verkaufsverfahren und die - geringe - Höhe des Verkaufspreises sogar das Risiko einer EU-rechtlich unvereinbaren staatlichen Beihilfe beinhaltet, kritisierte der Rechnungshof, der den Zeitraum von 2016 bis 2021 unter die Lupe genommen hatte.

Zwar haben die Bundesforste im Februar 2020 eine Regelung für den künftigen Umgang mit Projekten für Hotels und Appartements beschlossen. Diese sollten nur dann unterstützt werden, "wenn damit keine Errichtung von Zweitwohnsitzen verbunden" sei. Es blieb allerdings offen, ob auch der Verkauf von Liegenschaften für Hotel- und Appartementprojekt davon umfasst war.

Konkret vermisste das Kontrollorgan genauere Festlegungen. Die Aufzeichnungen der Bundesforste über das Ausmaß des durch sie bebauten Bodens seien "unzureichend" gewesen. Denn diese hätten aufgrund der Widmung mögliche und absehbare Bautätigkeiten auf schon verkauften oder durch Tausch abgegebenen Grundstücken nicht berücksichtigt. Damit blieb der von den Bundesforsten auf diese Weise verursachte Bodenverbrauch unvollständig. Geschweige denn, dass eine Steuerung oder ein Monitoring möglich gewesen wären. Es hätten "verbindliche Vorgaben" der Bundesforste für Bieterverfahren und Baurechte gefehlt.

Landwirtschaftsministerium gefordert

Die Bundesforste AG verwaltet immerhin Liegenschaften im Ausmaß von zehn Prozent der Staatsfläche und ist damit der größte Grundbesitzer Österreichs. Zwei Drittel der Umsatzerlöse wurde naturgemäß im Bereich Forst und Holz erzielt. Mit 22 Prozent Anteil am Gesamtumsatz war der Immobilienbereich der größte nicht-forstwirtschaftliche Sektor. Die Entwicklung der Liegenschaften sollten in Phasen rückläufiger Umsätze aus der Waldbewirtschaftung die Jahresergebnisse "stabilisieren".

Die Bundesforste gaben sich auch bei anderen Projekten kulant. So vergaben sie eine Grundfläche in Zell am See mit Baurecht für 99 Jahre. Davor wurde jedoch kein Konzept für eine künftige Nutzung eingeholt. Bei der touristischen Nutzung de Liechtensteinklamm in St. Johann im Pongau zogen die Bundesforste nicht die Erträge des Betreibers als Grundlage für die Berechnung des Nutzungsentgelts heran, sondern nur den Wert der Felsflächen. Dadurch betrug das Nutzungsentgelt nur 4.000 Euro im Jahr. Dabei haben allein 2016 rund 210.000 Personen die Klamm besucht, die zwischen 5 und 11 Euro Eintritt zahlten.

Bundesforsteverteidigen sich

Das ÖVP-geführte Landwirtschaftsministerium als Eigentümervertreter wird vom Rechnungshof in die Pflicht genommen. Für die Bundesforste sei eine Eigentümerstrategie zu erstellen. Diese müsse insbesondere die Umsetzung gesetzlicher Ziele und der Wirkungsziele des Ministeriums berücksichtigen. Diese müsse aber auch Vorgaben für die Liegenschaftsgebarung der Bundesforste umfassen.

Die Bundesforste selbst zeigten sich nach der Kritik des Rechnungshofes nur bedingt einsichtig. Alle Transaktionen würden in Übereinstimmung mit den internen Vorgaben umgesetzt und wenn unternehmensrechtlich notwendig vom Aufsichtsrat genehmigt, erklärte das Unternehmen. via APA. Ein Großteil betreffe den Verkauf von Klein- und Kleinstflächen, bei denen eine Ausschreibung "weder sinnvoll noch zielführend" sei. Einige angeführten Themen habe man "bereits aufgegriffen und umgesetzt".