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Ärztekammer will Geld aus dem Primärversorgungstopf

Von Martina Madner

Politik

100 Millionen Euro sind für Zentren reserviert, niedergelassene Ärzte wollen mitprofitieren.


Edgar Wutscher, Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, kann sich aufregen: "Warum soll der eine verpflichtet werden, andere aber nicht? Dann macht das überhaupt keiner mehr", richtet er Andreas Huss, Verwaltungsratvorsitzender der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), zu dessen Reformansinnen des Wahlärztemodells aus. Huss hatte eine verpflichtende E-Card-Anbindung für Wahlärztinnen und -ärzte und ein Ende der Möglichkeit, nur Patienten lukrativerer Kassen, nicht aber der ÖGK zu behandeln, also eines "Rosinenpickens", gefordert.

Wutscher argumentiert aber auch faktisch: Heuer konnten österreichweit 166 Kassenstellen der Allgemeinmedizin, insbesondere in Wien, Nieder- und Oberösterreich sowie weitere 113 Facharztstellen nicht besetzt werden.

Es sei zwar "nicht von der Hand zu weisen, dass es in Österreich derzeit stellenweise zu Nachbesetzungs- und Verteilungsproblemen kommt", heißt es in einer aktuellen Anfragebeantwortung von Gesundheitsminister Johannes Rauch zum Thema. Aber: "Insgesamt mangelt es nicht an Ärztinnen und Ärzten". Die Anzahl der Kassenverträge pro 100.000 Personen habe seit 1970 von 71,6 auf 82 zugenommen. "Bei durchschnittlich 7,60 Euro Gewinn pro Behandlung und 7,6 Minuten Zeit wage ich zu bezweifeln, dass diese Fünf-Minuten-Medizin sehr verlockend ist", sagt dagegen Wutscher.

100 Millionen Euro für die "gesamte Primärversorgung"

Für die "Attraktivierung und Förderung der Primärversorgung" sind als Teil des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans von 2020 bis 2026 insgesamt 100 Millionen Euro von der EU vorgesehen. Wutscher kritisiert, dass dieses Geld nur für Primärversorgungseinheiten (PVE), nicht aber Ärztinnen und Ärzte in Gruppenpraxen oder im Jobsharing reserviert sei. Für PVE aber gelte ein strenger Rahmen, etwa drei Ärztinnen oder Ärzte der Allgemeinmedizin mit Kassenvertrag oder eine Mindestöffnung von 50 Wochenstunden an mindestens fünf Wochentagen. Gruppenpraxen könnten zeitlich und auch im Angebot flexibler arbeiten.

"Dieses strikte Trennen zwischen Einheiten auf der einen Seite und der niedergelassenen Primärversorgung auf der anderen, ist einfach falsch", sagt Wutscher. Eine Abänderung der Förderrichtlinien, die regional unterschiedliche Modelle zulasse, sei deshalb "unabdingbar".

Attraktivierung des Berufs insgesamt

Da die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte der Allgemeinmedizin 2025 65 Jahre alt oder älter sein werde, müsse der Beruf auch für den Nachwuchs attraktiver werden. Wutscher schwebt "weniger Bürokratie" vor: Die Chefarztpflicht bei der Arzneimittelbewilligung oder auch starre Wochenenddienstverpflichtungen seien kontraproduktiv. Mehr noch: "Nicht nur fachgleiche Kolleginnen und Kollegen, sondern verschiedene Fächer sollten miteinander arbeiten können." Frauen- und Kinderheilkunde etwa würden einander gut ergänzen.

Wenig sinnvoll sei es, dass ein Arzt nur einen weiteren anstellen dürfe, nicht aber zwei. Und könnten Spitalsärzte zusätzlich Kassenverträge erhalten, könne man damit etwa in Vorarlberg dem Mangel bei der Augenheilkunde begegnen. Ein Dispensierrecht, also das Recht, eine kleine Palette an häufigen Medikamenten direkt - ohne Umweg über Apotheken - abgeben zu dürfen, ist ebenso im Potpourri der Vorschläge mit dabei wie eine Impfstoffabgabe und Impfen direkt beim Hausarzt etwa gegen Grippe wie bei HPV.