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Ehre wird posthum entzogen

Von Karl Ettinger

Politik
Der Groß-Stern des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich für Herren.
© Hofburg / Daniel Gottschling

Kanzleramtsministerin Edtstadler bereitet ein Gesetz vor, um Ehrenzeichen aberkennen zu können.


Ehrenzeichen werden in der Republik Österreich x-fach verliehen. Allein im Vorjahr 1.053. Aber was passiert, wenn sich später herausstellt, dass die ausgezeichnete Person diese Ehre gar nicht verdient hat? Das nachträgliche Aberkennen einmal verliehener Ehrenzeichen "muss möglich sein, braucht aber klare legistische Vorgaben", wie der "Wiener Zeitung" im Büro der für die Verfassung zuständigen Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler verraten wird. Die ÖVP-Politikerin ist daher dabei, eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen, die die Aberkennung von Ehrenzeichen, etwa wegen NS-Vergangenheit, ermöglicht - und das auch nach dem Tod der ausgezeichneten Person.

Gearbeitet und geprüft wird allerdings schon beinahe vier Jahre lang. Entsprechende Bestimmungen zu formulieren, ist heikel. Denn die Auszeichnung ist eine persönliche Ehrung, die an sich mit dem Tod erlischt. Jetzt rückt ein Beschluss nahe: Ministerin Edtstadler hat den Gesetzesentwurf nach Abstimmung mit der Hofburg und somit letztlich mit Bundespräsident Alexander Van der Bellen für kommendes Jahr angekündigt. Ein Vorschlag ist bereits an die Präsidentschaftskanzlei geschickt worden. Nach Abstimmung auch mit einzelnen Ministerien wird dort der überarbeitete Gesetzesentwurf aus dem Kanzleramt erwartet.

Anlassfall ist ein ehemaliger Beamter der NS-Zeit

Anlass für die Beratungen über die auch posthume Aberkennung ist der Fall von Hans Globke. Der Jurist machte eine Beamtenkarriere in der NS-Zeit und war Mitverfasser der Nürnberger Rassengesetze. Dennoch war er später Mitarbeiter des deutschen Bundeskanzler Konrad Adenauer. 1956 erhielt schließlich der 1973 verstorbene Globke das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich. Historiker drängten im Gedenkjahr 2018 mit einer Petition auf eine Aberkennung und haben das später bekräftigt.

Die gesetzliche Basis für Ehrenzeichen stammt aus dem Jahr 1952. Der Bundespräsident verleiht diese über Antrag. 2021 wurden 1.053 Ehrenzeichen verliehen, darunter beispielsweise sechsmal das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande und 227 Mal das Goldene Verdienstzeichen.

Grundsätzlich gibt es drei Gruppen solcher Auszeichnungen und zehn Abstufungen. Erstens Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, zweitens Bundesehrenzeichen und drittens das Ehrenzeichen beziehungsweise Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst. Zwar gibt es bei den letzten beiden Kategorien grundsätzlich schon bisher die Möglichkeit einer Aberkennung. Allerdings sind diese Bestimmungen so allgemein gehalten, dass die Umsetzung erst recht wieder schwierig ist und das nur bei noch lebenden Personen.

Über die Details der künftigen Neuregelung, mit der auch die Aberkennung nach dem Tod ermöglicht wird, möchte man sich im Büro Edtstadler nicht äußern, solange noch die Abstimmung mit der Präsidentschaftskanzlei im Gange ist. Dem Bundespräsidenten kommt eine wichtige Rolle zu, weil er nach einem entsprechenden Antrag Bundesehrenzeichen und Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst verleiht. Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich werden hingegen vom jeweils zuständigen Regierungsmitglied verliehen.

Eigene Regelungen in den Bundesländern

Eine Problemstellung betrifft die Frage, wie geht man damit um, dass künftig nachträglich nicht massenweise die posthume Aberkennung von Ehrenzeichen zumindest geprüft werden muss. Wobei bei den Ehrenkreuzen für Wissenschaft und Kunst der Kreis mit jeweils 36 Ausgezeichneten, die von einer Kurie ausgewählt werden, grundsätzlich noch überschaubar ist.

Vorgesehen ist die Verankerung des Entzugs von Ehrenzeichen für Auszeichnungen durch den Bund. In den Bundesländern gibt es teilweise bereits jetzt Regelungen, etwa in Salzburg. In Oberösterreich hat zuletzt im November die Auszeichnung mit einer Ehrenurkunde für einen wegen Vergewaltigung schuldig gesprochenen Ex-Bürgermeister für Kopfschütteln gesorgt. Die zuständige Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) hat die Ehrenurkunde nach öffentlichem Druck für nichtig erklärt.