Zum Hauptinhalt springen

Gemeindeämter sollen am Samstag für Volksbegehren geschlossen bleiben

Von Karl Ettinger

Politik

Das umfassende Wahlrechtspaket von ÖVP und Grünen ist bis zum 9. Jänner in Begutachtung.


Die fortschreitende Digitalisierung soll künftig eine Entlastung für Gemeinden in Österreich bringen, wenn es um Volksbegehren geht. Die bisherige Verpflichtung, dass Eintragungslokale in Kommunen auch am Samstag für zumindest zwei Stunden geöffnet sein müssen, wird nach den Gesetzesplänen von ÖVP und Grünen künftig gestrichen. Diese Rücknahme ist Teil eines größeren Pakets mit Änderungen im Wahlrecht, das zwar als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht wurde, aber dennoch vom parlamentarischen Verfassungsausschuss Anfang Dezember bis zum 9. Jänner in Begutachtung geschickt wurde.

Mit dem vorgesehenen Wegfall der Öffnung der Eintragungslokale in den Gemeinden an Samstagen wird darauf reagiert, dass ein Volksbegehren nicht nur in jeder Gemeinde in Österreich unterschrieben werden kann, sondern es seit vier Jahren auch möglich ist, ein Volksbegehren online mittels Handysignatur zu unterschreiben. Damit sollen künftig Kosten für die Verwaltung für das Öffnen am Samstag wegfallen. Die Eintragungszeiten werden nach dem Gesetzesvorhaben der Koalition auch während der Woche etwas verkürzt. Verlängerte Öffnungszeiten der Eintragungslokale bis 20 Uhr sind demnach nur mehr an einem Werktag statt bisher an zwei Werktagen vorgegeben.

Diese Änderungen sind Teil eines umfassenderen Wahlrechtspakets, für das sich die Koalitionsparteien eine möglichst breite Zustimmung im Hohen Haus erhoffen. Vorgesehen ist auch, Konsequenzen aus der zunehmenden Zahl an Briefwählern zu ziehen - die "Wiener Zeitung" berichtete. Wahlkartenwähler sollen ihre Stimme künftig schon unmittelbar nach dem Anfordern der Wahlkarte direkt auf dem Gemeindeamt abgeben können. Weiters soll mit der Wahlrechtsänderung erlaubt werden, dass Briefwahlstimmen - bei der Bundespräsidentenwahl waren das immerhin 960.000 - gleich am Abend des Wahlsonntags offiziell ausgezählt werden dürfen.

Rascher Beschluss2023 geplant

Das Bündel an Änderungen ist auch der Grund, warum sich der Verfassungssprecher der ÖVP, Wolfgang Gerstl, der auch Vorsitzender im parlamentarischen Verfassungsausschuss ist, und die Justizsprecherin der Grünen im Parlament, Agnes Sirkka-Prammer, für eine mehrwöchige Begutachtungsphase ausgesprochen haben. Neben Ministerien, Bundesländern und gesetzlichen Interessenvertretungen wurden auch das Zentrum für Wahlforschung der Universität Wien, der Datenschutzrat und die Grundrechtsplattform "epicenter.works" sowie mehrere Behindertenorganisationen ausdrücklich eingeladen, sich daran zu beteiligen.

Der weitere Zeitplan sieht dann vor, dass noch im Jänner 2023 eine weitere Sitzung des Verfassungsausschusses und danach der Beschluss im Plenum folgt. Für das Gesetz gibt es eine längere Vorlaufzeit, damit das Innenministerium und die dortige Wahlabteilung die organisatorischen Vorkehrungen für die Wahlrechtsänderungen treffen können.

Die Neuerungen sollen nach dem Zeitplan der Koalitionsparteien erstmals bei der EU-Wahl im Frühjahr 2024 zum Tragen kommen sowie bei der nächsten Nationalratswahl, die im Herbst 2024 auf dem Wahlkalender steht.

Von der Initiative Wirtschaftsstandort Oberösterreich mit dem früheren Bundesratspräsidenten Gottfried Kneifel (ÖVP) kam darüber hinaus schon vor längerer Zeit ein weiterer Vorschlag. Demnach sieht die Bundeswahlordnung noch vor, dass Wählerverzeichnisse in den Gemeinden nicht nur während der regulären Dienstzeiten, sondern auch am Samstag aufliegen müssen, während das in Landtagswahlordnungen nicht mehr Pflicht sei, weil das im Zeitalter der Digitalisierung nicht mehr nötig sei. Neben der fehlenden Nutzung führt Kneifel vor allem Kostengründe für eine entsprechende Änderung ins Treffen. Nach seinen Angaben könnten damit in Österreichs Gemeinden gut 160.000 Euro gespart werden.

Mehr Entschädigungfür Wahlbeisitzer

Weil es immer schwieriger wird, Wahlbeisitzer an Wahlsonntagen zu finden, sieht der Gesetzesentwurf von ÖVP und Grünen auch einen höheren finanziellen Anreiz für diese Wahlhelferinnen und -helfer vor. Die Entschädigungen sollen künftig österreichweit einheitlich geregelt werden, wobei sich die Höhe nach den Öffnungszeiten des Wahllokals richtet. Vorgesehen sind künftig zwischen 33 und 100 Euro. Dieser Betrag soll steuerfrei ausbezahlt werden, wofür neben der Änderung des Wahlrechts auch noch eine Steuernovelle notwendig ist. Die Entschädigung soll in der Folge ab 2025 wertgesichert sein und somit an die Teuerung angepasst werden.