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Ein starker Motor für den Rotor

Von Vilja Schiretz

Politik

Erleichterungen im UVP-Verfahren sollen schnelleren Bau von Windrädern als "Vorhaben der Energiewende" ermöglichen.


sie seien der gemeinsame Nenner von Energiesicherheit und Klimaschutz. Darum werde die Bundesregierung nun den "Erneuerbaren-Turbo" zünden, kündigte Energie- und Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) im Anschluss an die zweitägige Regierungsklausur an. Herzstück eines Maßnahmenpakets, das den Ausbau von nachhaltigen Energieträgern vorantreiben soll, ist die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G). Geht es nach Türkis-Grün, soll dieses künftig effizientere und raschere Umweltverträglichkeitsprüfungen ermöglichen, besonders dann, wenn es um "Vorhaben der Energiewende" geht.

Entstanden ist das Konzept freilich nicht erst in Mauerbach: Ein entsprechender Entwurf war bereits im Juli in Begutachtung gegangen, ursprünglich peilte das Energieministerium einen Beschluss noch im Herbst 2022 an. Nun startet der "Turbo" mit Verzögerung; man hofft auf einen Beschluss im März 2023.

Denn während der Begutachtungsfrist hagelte es Kritik an den türkis-grünen Plänen. Umweltschützer wie etwa der WWF befürchteten ein "Husch-Pfusch-Prinzip" bei Umweltverträglichkeitsprüfungen, stießen sich an Erleichterungen für Projektwerber. Bei Ländern und Gemeinden sorgten vor allem drei Zeilen im Gesetzestext für Ärger, die vorsahen, dass in Bundesländern mit fehlender Energieraumplanung künftig auch ohne die entsprechende Flächenwidmung Windkraftanlagen gebaut werden können.

Entwurf sorgte bei Ländernfür Widerstand

"Die Raumordnungskompetenz ist aus guten Gründen bei den Ländern und Gemeinden angesiedelt", schrieb etwa der Gemeindebund in seiner Stellungnahme, das Land Tirol hielt den Eingriff in Länderkompetenzen gar für "verfassungsrechtlich äußerst bedenklich". Schließlich sorgte die Reform offenbar auch innerkoalitionär für Differenzen, im Dezember beklagte Grünen-Umweltsprecherin Astrid Rössler öffentlich, die ÖVP würde bei der Umsetzung auf der Bremse stehen.

Doch nun gibt es eine Einigung. Viel gerüttelt wurde am ursprünglichen Gesetzesentwurf nicht mehr, bestehen bleibt auch die umstrittene Möglichkeit, Windräder bei fehlender Raumplanung errichten zu können. "Wir brauchen nicht nur Förderungen, sondern auch Flächen", so Gewessler bei der Präsentation. Die Standorte der Windkraftanlage würden dann im Laufe des UVP-Verfahrens geprüft werden. Verfassungsrechtlich habe man die Bestimmung überprüfen lassen, auch der Verfassungsdienst habe in seiner Stellungnahme keine Bedenken geäußert, rechtfertigte das Energieministerium.

Um UVP-Verfahren zu beschleunigen, soll künftig "Vorhaben zur Energiewende" - also etwa der Bau von Windrädern oder Wasserkraftwerken - ein hohes öffentliches Interesse zugesprochen werden, Beschwerden sollen nicht automatisch eine aufschiebende Wirkung haben. Doppelprüfungen hinsichtlich Eingriffen ins Landschaftsbild sollen vermieden werden, wurden diese schon im Zuge der Energieraumplanung geprüft, muss dies beim UVP-Verfahren kein zweites Mal passieren.

Erleichterungen gibt es auch bei Ausgleichsmaßnahmen, die Projektwerber erfüllen müssen: Können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen noch nicht konkretisiert werden, erlaubt die geplante Novelle auch die Genehmigung eines Projekts bei der Vorlage eines entsprechenden Konzepts sowie Ausgleichszahlungen. Gleichzeitig kommen aber auch neue Tatbestände dazu, die eine UVP nötig machen, bestehende Schwellenwerte, ab welchem Volumen ein Projekt überprüft werden muss, werden teilweise abgesenkt. Hier habe man seit Ende der Begutachtungsfrist noch an Details wie konkreten Grenzwerten gefeilt, erklärte Gewessler.

Bodenschutz in neuer Fassung etwas abgeschwächt

Etwas abgeschwächt wurde im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf dagegen die Rolle des Bodenschutzes: Zwar sollen bei der Prüfung künftig Flächenverbrauch, Bodenversiegelung und Treibhausgasemissionen als Genehmigungskriterien verstärkt beachtet werden, doch fehlt im aktualisierten Entwurf eine Passage, wonach der Bodenverbrauch "möglichst gering" zu halten sei. Diese war auch in den Stellungnahmen als unscharf und schwer nachweisbar kritisiert worden. Stattdessen ist vorgesehen, dass die Umweltverträglichkeitserklärung künftig auch ein Bodenschutzkonzept enthalten muss.

Photovoltaikanlagen undBiogas gefördert

Abgesehen von schnelleren UVP-Verfahren soll der Ausbau erneuerbarer Energien auch mithilfe neuer Regeln für Photovoltaik-Anlagen gelingen. Gewessler stellte für diese eine neue Förderverordnung sowie ein höheres Förderbudget in Aussicht, insgesamt sollen heuer 600 Millionen Euro zur Verfügung stehen. PV-Anlagen auf bereits versiegelten Flächen sollen künftig außerdem auch ohne Genehmigung gebaut werden können.

Ein Erneuerbare-Gase-Gesetz soll außerdem die heimische Produktion von Biogas etwa aus Biomüll, Holz oder Abfällen der Landwirtschaft vorantreiben. "Der Misthaufen soll zum Kraftwerk werden", kündigte Gewessler an. Die Regierung plane, Gasversorgern künftig einen Mindestanteil an Biogas vorzuschreiben, bis 2030 soll dieser schrittweise auf elf Prozent steigen.