Am neunten Verhandlungstag gegen mutmaßliche Komplizen des Attentäters K.F. vom 2. November 2020 waren die Sicherheitsvorkehrungen noch einmal besonders hoch. Der Saal wurde stets von mehreren Beamten bewacht, befanden sich im hohen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts doch die Waffen des Attentäters. Mitgebracht wurden die Waffen von der Sachverständigen Christina Stein, die das DNA-Labor der Universität Wien leitet und Ermittlungsobjekte in diesem Verfahren auf DNA-Spuren untersucht hat.

Für den Terrorprozess wertete das Labor der Universität Wien insgesamt 567 Spuren aus, am meisten untersuchte Stein Patronen und Hülsen. Sie zeigte den Geschworenen sichergestellte Munition und jene Waffen, die beim Anschlag am 2. November 2020 vom Attentäter K.F. verwendet worden waren. Ihre Ausführungen führten dazu, dass Stein mehrmals mit einem Sturmgewehr unter dem Arm durch den Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts Wien lief.

Keine Rückschlüsse auf Tätigkeiten möglich

Gefunden hat das Labor jede Menge DNA-Profile, die teils nicht zugeordnet und ausgewertet werden konnten. Am Gewehr fand man auch Spuren der vierjährigen Tochter des slowenischen Waffenlieferanten. Diese musste vor der Übergabe im Juni 2020 Kontakt mit der späteren Tatwaffe gehabt haben. Wie alle gefundenen DNA-Spuren auf Waffen, Patronen und andere Objekte kommen konnten, wollte Stein nicht beurteilen. Man brauche dafür viele Informationen, die man im Nachhinein teilweise gar nicht mehr erheben könne. "Das ist der Grund, weshalb ich in meinen Gutachten mit den Formulierungen generell sehr vorsichtig bin", sagte die Sachverständige.

Sie fand aber auch DNA-Profile des Attentäters und dreier Angeklagter. Die DNA des 32-jährigen Waffenhändlers wurde an Patronen aus dem Magazin der Pistole gefunden, die der Attentäter am 2. November 2020 benutzte. Seine Verteidigung erklärte, er habe mit den Patronen vor dem Verkauf gespielt, die Spuren seien deshalb übertragen worden. An einem Taschenmesser, das der Attentäter bei seinem Anschlag dabei hatte, wurden außerdem DNA-Spuren des zweitangeklagten Jugendfreundes gefunden. Einzig an der Sprengstoffgürtelattrappe wurden ausschließlich die Spuren des Attentäters K.F. gefunden.

Befragung durch einen Angeklagten

Vor allem Spuren des 28-jährigen Viertangeklagten fand die Gutachterin. Neben einer Haube, einem Siegelring und einem Anhänger mit dem ersten islamischen Glaubenssatz, die alle beim Attentäter gefunden worden waren, war das DNA-Profil des 28-Jährigen auch auf dem selbst gebastelten Tragegurt und an der Innenseite der Schulterstütze der AK-47 sowie auf dem Magazinboden der Pistole (allerdings nicht an Griff und Schlitten), der Spitze der Machete und der Munition, die K.F. bei seinem Amoklauf bei sich getragen hatte, zu finden.

Die Verteidigung geht von einer Sekundärübertragung aus, habe der 28-Jährige doch kurze Zeit bei K.F. gewohnt. Das sei zwar möglich, allerdings unwahrscheinlicher, erklärte die Sachverständige. Der Angeklagte wollte daraufhin selbst Fragen stellen, was äußerst ungewöhnlich ist, ihm der Richter aber erlaubte. Wegen sprachlicher Unzulänglichkeiten musste die Verhandlung für fünf Minuten unterbrochen werden. Der Richter warf dem Verteidiger vor, sich mit seinem Klienten im Vorfeld nicht ausreichend besprochen zu haben. "Das wäre Ihre Aufgabe gewesen", richtete er dem Verteidiger des 28-Jährigen aus.(pak)