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Verfassungsschutz berichtet von gelöschten Infos

Von Patrick Krammer

Politik

Im Terrorprozess sagte ein Verfassungsschützer aus, dass Berichte auf Gedächtnisprotokollen beruhen würden.


Im Prozess gegen sechs mutmaßliche Helfer des Attentäters vom 2. November 2020 in Wien wurde am Dienstag ein Beamter des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) als Zeuge befragt. Er wurde vom Verteidiger des Viertangeklagten geladen, nachdem vor zwei Wochen ein LVT-Bericht zu dem 28-Jährigen verlesen wurde, in dem dieser im Umfeld radikal islamistischer Personen verortet wurde. Auch wurde darin berichtet, dass mehrere Cousins des Angeklagten als sogenannte Foreign Terrorist Fighters in den Irak und Syrien gereist und dort teilweise verhaftet und gestorben sind. Der Anwalt des Angeklagten kritisierte den Bericht, weil auf Unterlagen Bezug genommen wurde, die nicht mitgeschickt worden sind.

Bei der Befragung des LVT-Beamten stellte sich heraus, dass die Unterlagen vom Verfassungsschutz gelöscht wurden und die Berichte über den Viertangeklagten rein aus Gedächtnisprotokollen der Verfassungsschützer entstanden sind. Alle Erhebungen, die im Laufe von Ermittlungen im Zusammenhang mit vier Moscheen entstanden sind, wurden laut dem Beamten nach dem Schließen der Moscheen einfach vernichtet. Das LVT ist in seiner Einschätzung damit auf die Erinnerung einzelner Beamten angewiesen. Der 28-jährige Angeklagte sei dem Verfassungsschutz seit 2014 "als Beifang" bekannt, da er sich in vier Moscheen aufhielt, in denen sich auch Personen aufgehalten haben, die vom LVT observiert worden sind. Er sei allerdings nie einer terroristischen Organisation zugeordnet worden und es habe auch keine Ermittlungen gegen ihn gegeben, so der Beamte. Diese Erkenntnisse wären fast nicht ans Tageslicht gekommen, weil der Verteidiger zu Beginn des Verhandlungstages auf die Befragung des Verfassungsschützers verzichten wollte, der Richter aber meinte, der Beamte sei geladen worden, deshalb werde er nun auch befragt.

"Relativ wertlose" Beweisanträge

Zu einem kleinen Wortgefecht zwischen Verteidiger Elmar Kresbach und dem Richter kam es dann auch, als Kresbach noch weitere Beweisanträge vorlegte. In zwei Schreiben bestätigten die Imame zweier Moscheen, den Angeklagten nicht zu kennen. Die Vorlage nannte der Richter "relativ wertlos".

Der Verteidiger verlangte auch die Erstellung eines neuen Gutachtens, da sich die DNA-Expertin, die die Waffen untersucht hat, auf denen Spuren seines Mandanten gefunden wurden, nicht an die wissenschaftliche Praxis gehalten habe. Sie habe das in ihrer Einvernahme selbst bestätigt. Der Richter wollte daraufhin wissen, wo sie das gesagt habe, es sei sonst ein schwerer Vorwurf. Kresbach meinte, er habe das "salopp zusammengefasst", worauf der Richter sichtlich wütend reagierte. Das Gutachten würde Monate brauchen, der Richter wird am Mittwoch darüber entscheiden.